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Cannabis - Auswirkungen auf die Bundeswehr ab 01.04.2024 ?

Begonnen von KalleM, 13. Oktober 2021, 19:35:51

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LwPersFw

Und damit ist es jetzt auch gut mit der Debatte wann es in Kraft tritt...  !!
Was sollen solche Debatten die inhaltlich niemanden weiterhelfen?!

Für aktive Soldaten gilt auch nach in Kraftsetzung das Verbot der A1-2630/0-9802.
Diese Belehrung hat jeder nachweislich unterschrieben.


Wie die Bundeswehr in der Folge die neue Gesetzeslage umsetzt...

+ für die aktiven Soldaten
+ für die Bewerber als Soldat

muss abgewartet werden.

Bis dahin ist alles nur Glaskugel....

Aber meine persönliche Empfehlung an Bewerber die zur Bw möchten:

Auch wenn  ab einem Tag X der Konsum legal wird, lasst die Finger davon, solange Ihr nicht wisst wie die Bw beim Bewerbungsverfahren damit umgeht...

Ansonsten könnte es ggf. heißen...  durch nachgewiesenen Drogenkonsum ... 12 Monate Einstellungssperre...

Denn... kein Arbeitgeber muss einen Kiffenden dulden...
Hatte ich hier auch schon einmal zitiert:

"§ 15
Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (bisher: BGV A1)

( ... )

(2) Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können."





aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Dandelion

Zu §5 Absatz 3 ist folgende Klarstellung ausgebracht worden:

"Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung gibt es berufliche Tätigkeiten,
bei denen gewichtige Gründe für Beschränkungen des Cannabiskonsums vorliegen,
zum Beispiel bei Personal, das Umgang oder Zugang zu Waffen und Waffensystemen aller
Art oder Gerätschaften, die bei nicht sachgemäßer Führung eine erhebliche Gefahr für Leib
und Leben begründen können, hat. Zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der
Truppe und der militärischen Ordnung haben der Bundesminister der Verteidigung sowie
Vorgesetzte auf der Grundlage dienstrechtlicher Vorschriften das Recht, den ihnen unterstellten
Soldatinnen und Soldaten Beschränkungen aufzuerlegen. Diese Rechte werden
durch das CanAnbauG nicht berührt."


Nikkesy

Zitat von: Dandelion am 28. März 2024, 12:10:21
Zu §5 Absatz 3 ist folgende Klarstellung ausgebracht worden:

"Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung gibt es berufliche Tätigkeiten,
bei denen gewichtige Gründe für Beschränkungen des Cannabiskonsums vorliegen,
zum Beispiel bei Personal, das Umgang oder Zugang zu Waffen und Waffensystemen aller
Art oder Gerätschaften, die bei nicht sachgemäßer Führung eine erhebliche Gefahr für Leib
und Leben begründen können, hat. Zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der
Truppe und der militärischen Ordnung haben der Bundesminister der Verteidigung sowie
Vorgesetzte auf der Grundlage dienstrechtlicher Vorschriften das Recht, den ihnen unterstellten
Soldatinnen und Soldaten Beschränkungen aufzuerlegen. Diese Rechte werden
durch das CanAnbauG nicht berührt."

Aber nur im Entwurf, in der jetzt unterschriebenen Fassung nicht oder?
Und selbst dann wäre es doch auch formal nicht korrekt, da in der Vorschrift von Betäubungsmitteln gesprochen wird, Cannabis ab dem 01.04. jedoch keins mehr ist

wolverine

Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Nikkesy

Zitat von: wolverine am 28. März 2024, 15:34:39
Eine Vorschrift sollte geändert werden können.

Natürlich, muss aber dennoch verhältnismäßig und begründet bleiben sonst hat sie nicht lange Bestand. Cannabisschen dauern, wir werden sehen :D

F_K

Dass innerhalb MB kein Canabis konsumiert werden darf, steht ja explizit im Gesetz - ansonsten wird man sehen müssen, was die Gerichte urteilen - meiner Erinnerung nach ist Canabis in einigen Belehrungen ja explizit genannt - könnte also weiterhin Wirkung entfalten.

LwPersFw

Zitat von: Nikkesy am 28. März 2024, 16:36:25
Zitat von: wolverine am 28. März 2024, 15:34:39
Eine Vorschrift sollte geändert werden können.

Natürlich, muss aber dennoch verhältnismäßig und begründet bleiben sonst hat sie nicht lange Bestand. Cannabisschen dauern, wir werden sehen :D


Auf den Willen des Gesetzgebers aus der Gesetzesbegründung  - auf die Gerichte regelmäßig abstellen, wenn es um die Anwendung eines Gesetzes geht - sei verwiesen:

Drucksache 20/8704  vom 09.10.2023"

"Zu § 5 (Konsumverbot)

Zu Absatz 3

Beschränkungen des Konsums von Cannabis für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr aufgrund des Soldatengesetzes – auch außerhalb des Dienstes und außerhalb militärischer Bereiche – bleiben unberührt. "



Also... in Ruhe abwarten und nichts Unüberlegtes tun... bis die Bw Anpassungen vorgenommen hat !



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

@ LwPersFw:

Inhaltlich stimme ich Dir voll zu - insbesondere der Handlungsratschlag.

Trennung:
Unabhängig davon sind die Möglichkeiten im SG, die Nutzung legaler Drogen einzuschränken, eher begrenzt.
Bei "allgemeinen" ungünstigen Verhalten (Adipositas, Ernährung, zu wenig Sport, ...) wird es noch schwieriger.

FoxtrotUniform

Nach meiner Einschätzung bleibe ich dabei, dass es rechtlich nicht haltbar seien wird, Soldaten den Konsum von Cannabis zu untersagen. Der Zugang zu Waffen kann mit Blick auf Polizisten, die sich sogar selbst in den Dienst versetzen können, nicht Kern der Argumentationsführung seien.

Auch für den Straßenverkehr werden derzeit zulässige THC Blutkonzentrationen definiert. Selbiges wäre in Kombination mit einer zeitlichen Vorgabe m.E. auf den Dienst übertragbar und sinnvoll. Nochmal: Grundsätzlich lehne ich die Legalisierung ab!
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

F_K


justice005

ZitatNach meiner Einschätzung bleibe ich dabei, dass es rechtlich nicht haltbar seien wird, Soldaten den Konsum von Cannabis zu untersagen.

Was die meisten hier wohl nicht verstehen, ist, dass der KONSUM von Drogen schon immer straffrei war. Ich konnte auch bisher legal Drogen konsumieren. Man kann sich sogar völlig straflos Heroin spritzen und alles andere. Verboten war bisher nur das ganze drumherum, wie Besitz, Verkauf, Ankauf, Handeltreiben etc.. Das wurde jetzt gelockert, sodass man auch straflos gewissen Mengen kaufen und besitzen kann.

Trotzdem war auch schon bisher der bloße straflose Konsum ein Dienstvergehen, was strengstens geahndet wurde, entweder mit fristloser Entlassung oder mit Truppendienstgericht. Das heißt, auch bisher gab es schon einen erheblichen Unterschied zwischen dem Strafrecht und dem Dienstrecht.

Es ist also prinzipiell überhaupt kein Problem, Strafrecht und Dienstrecht auseinanderlaufen zu lassen.

Ob und wie man den Umgang mit Drogen künftig regeln will, ist eine allein politische Entscheidung. Und die muss man abwarten.


F_K

Genau - und Konsum ohne Besitz ist ja der Regelfall gewesen.

Heute ist Canabis noch Betäubungsmittel - damit "illegale" Droge (in den meisten Fällen).

In zwei Tagen ist es eine legale Droge - wie Alkohol, Nikotin, Coffein.
Natürlich kann Dienstrecht / Strafrecht "anders" sein - aber es gelten halt Geundsätze - gleiches ist gleich zu behandeln - und in zwei Tagen ist Canabis in den meisten Fällen wie Alkohol zu handhaben.

Also werden sicherlich die Vorschriften überarbeitet werden müssen - und es wird ggf. gerichtlich überprüft werden - warten wir es ab.

(Eine Sichtweise, es müsste keine Veränderung erfolgen, weil Dienstrecht unabhängig wäre, ist eher abwegig).

Kurox

Die Frageb die ich mir stelle sind die folgenden:

1. Was ist mit Reservisten? Denen wird man höchstens den Konsum während der Reserveübung verbieten können.

2. Wie soll das in Zukunft mit der Nachwuchsgewinnung aussehen?

3. Gibt es eigentlich Infos wie das in anderen Bereichen gehandhabt wird? (Polizei, Sicherheitsdienste, Zivilisten beim Bund, Medizinisches Personal...)

SolSim


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