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Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing

Begonnen von exstuffzsimon, 20. März 2010, 09:29:23

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Grino

@ tollerkamerad

ok, dann habe ich deinen Ausgangspost falsch interpretiert und verstehe deinen Punkt. Allerdings glaube ich, dass die Situtation für den Dienstherrn noch nicht so glasklar ist. Der Wunsch, die Streitkräfte zu verlassen und der daraus resultierende Entschluss ist erst in der aktuellen Therapiephase getroffen worden.
Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich, wie die allermeisten in meiner Situation und nachdem man die Krankheit aktzeptiert und sich eingestanden hat, jedes Hilfsangebot dankend angenommen. Und ja, auch der gelernte "Gehorsam" war eine Weile ein Grund, warum ich meine eigenen Wünsche nicht formuliert habe.
Bisher hat mein Sozialberater und der Chef Kenntnis von meinem Entschluss. Der Chef kennt/kannte sich bisher überhaupt nicht mit der Thematik aus (hat auch erst vor kurzem die Kp. übernommen) Nach fernmündlicher Aussage unterstützt er meine Absicht in jeder Hinsicht und will, sobald ich aus der Klinik bin, einen Krankenbesuch bei mir durchführen.
Der Sozialberater stand mit BaPers in Kontakt, weil er sich umfangreich über die Versorgungsansprüche informieren wollte. Er hat dort vermutlich einfach ein Informationsgespräch geführt und kein Verfahren in Gang gesetzt.

Ich denke die ausschlaggebende Person wird, damit der Dienstherr eigenständig tätig wird, der Truppenarzt sein. Dieser hat bisher zwar immer in den "Halbjährlichen" meinen Unwillen zum Tragen von Uniformen und dem Betreten von mil. Liegenschaften vermerkt, aber ich denke durch meine hohe Therapiebereitschaft eine notwendige "Compliance" bestätigt.
Er ist grundsätzlich der Meinung, dass Soldaten immer besser innerhalb der Schutzzeit verorgt und aufgehoben sind (womit er grundsätzlich und vermutlich in vielen Fällen recht hat)
Mit ihm muss und werde ich beim Besuch nach der Klinik "tacheles" reden und dann schauen ob sich etwas tut. Wenn nicht - stelle ich über den DV den Antrag selber. Ich weiß auch durch meinen Lotsen, dass wenn ich die "Compliance" verweigere, irgendwann ein "Rausschmiss" aus der Schutzzeit erfolgt - allerdings ist das ja gar nicht meine Absicht und den Zirkus kann man sich sparen. Ich möchte und muss weiter therapiert werden - nur möchte ich eben endlich Klarheit bezüglich meines Status und den angesprochenen "Frieden" fernab vom Militär.

Lange Rede - kurzer Sinn:

Ich denke es ist allen Beteiligten eben noch nicht klar, da es mir selber erst kürzlich entgültig klar wurde und muss jetzt von mir eindeutig kommuniziert werden.
Weiterhin nutze ich jedes Mittel um das Verfahren zu beschleunigen, da ich eben auch irgendetwas im Hinterkopf habe, warum die Versorgungssituation schlechter ist, wenn man erst 25 entlassen wird. Aber notfalls wäre auch das egal.


F_K

Erneut: IN der Schutzzeit kann der Dienstherr kein DU Verfahren einleiten - dass kann nur der Betroffene.

Gute Besserung.

tollerkamerad

Zitat von: F_K am 20. Februar 2024, 08:31:40
Erneut: IN der Schutzzeit kann der Dienstherr kein DU Verfahren einleiten - dass kann nur der Betroffene.

Gute Besserung.

Grino, Dir alles gute und hoffentlich kommt alles so wie Du es benötigst zur weitestgehenden Genesung und zum Leben mit den Symptomen.

Trennung

Für den geneigten Leser:

https://openjur.de/u/2249892.html

https://openjur.de/u/2379941.html

Bin zwar kein Rechtsexperte, aber das Urteil aus Freiburg zeigt ja das bei einem BS die Schutzzeit beendet wurde seitens BAPers, wenn die Ziele nicht erreicht werden.

Natürlich interessiert mich deine total andere Rechtsauffassung zu den o.g. Urteilen brennend F_K.
Was weißt Du, was die Gerichte und Ämter nicht wissen zu vermögen?


F_K

@ tollerkamerad:

WENN die Ziele nicht erreichbar sind - DANN ist die Schutzzeit zu beenden - dass ist das Konzept und Gesetz.

Bei guter Compliance gehen natürlich alle Stellen von einer weiteren Verbesserung aus, daher wird die Schutzzeit nicht beendet.

... und zwar im (unterstellten) INTERESSE des Betroffenen, weil die Schutzzeit ermöglicht, viele Zahlungen (Gehalt!) zu leisten, die eben ausserhalb so nicht möglich sind.

tollerkamerad

Zitat von: F_K am 20. Februar 2024, 08:56:52
@ tollerkamerad:

WENN die Ziele nicht erreichbar sind - DANN ist die Schutzzeit zu beenden - dass ist das Konzept und Gesetz.

Bei guter Compliance gehen natürlich alle Stellen von einer weiteren Verbesserung aus, daher wird die Schutzzeit nicht beendet.

... und zwar im (unterstellten) INTERESSE des Betroffenen, weil die Schutzzeit ermöglicht, viele Zahlungen (Gehalt!) zu leisten, die eben ausserhalb so nicht möglich sind.

Stimmt. Du hast natürlich recht. IN der Schutzzeit, erfolgt kein DU seitens des BAPers.
Die Schutzzeit wird dann nochmal zu welchem Ziel aufgehoben? ;)

F_K

@ tollerkamerad:

Bitte keine akademische Diskussion.

Der Kamerad ist IN der Schutzzeit, die BW geht bei guter Compliance von einer Verbesserung aus - daher kann die BW kein DU einleiten - dass war hier die Fragestellung.

WENN der Kamerad nun die BW schnellstmöglich verlassen will, kann es DU Antrag sinnvoll sein.

(Kein "Geschmäckle", nur Sachstand).

tollerkamerad

Zitat von: F_K am 20. Februar 2024, 09:40:59
@ tollerkamerad:

Bitte keine akademische Diskussion.

Der Kamerad ist IN der Schutzzeit, die BW geht bei guter Compliance von einer Verbesserung aus - daher kann die BW kein DU einleiten - dass war hier die Fragestellung.

WENN der Kamerad nun die BW schnellstmöglich verlassen will, kann es DU Antrag sinnvoll sein.

(Kein "Geschmäckle", nur Sachstand).

Ich hab schon kapiert, dass Du dich gerne in deinen knapp 20k Beiträgen an juristischen Spitzfindigkeiten aufhängst. Zurecht, dienstrechtlich kann man dir sicher nichts vormachen.

Trotz alldem sollte wohl jedem bewusst sein, dass die Schutzzeit kein Raum ist, in dem man untouchable ist. Das DU verfahren kann von beiden Seiten eingeleitet werden.

Bei der Bw ist dann nur der Zwischenschritt, dass vorher formell die Schutzzeit beendet wird, ändert an dem eigentlich Ziel, DU des Soldaten nichts.

Für alle Mitlesenden: F_K hat natürlich recht, IN der Schutzzeit kann der Soldat nur auf eigenen Antrag entlassen werden, die Bw schickt dir dafür vorher einen 2 Zeiler und hebt die Schutzzeit auf.

F_K

Die BW hat keinesfalls das "Ziel", Soldaten per DU "aus der Schutzzeit" zu entfernen - per Zweizeiler.

Das ist "Quark".

Das Ziel der Schutzzeit ist die bestmögliche Behandlung, im Idealfall die Gesundung des Soldaten.

Hier im konkreten Fall: Solange noch eine Besserung durch die Behandlung eintritt, ist zumindest eine Verbesserung des Gesundheitszustandes zu erreichen - und die Schutzzeit läuft weiter - zum Wohle des Soldaten.

Im extremen EINZELFALL kann der Kontakt zur BW ein Problem für den Soldaten sein - dann muss man dies deutlich machen (ist wohl nun in der Umsetzung), und mit dieser "Meldung" hilft ggf. ein DU Antrag des Soldaten - um seine persönliche Zielsetzung zu dokumentieren.

LwPersFw

#443
Und damit ist hier diese sinnlose Diskussion beendet.

Das gilt für @F_K und @tollerkamerad.


Fakt ist, dass der Dienstherr einen Soldaten, der unter dem Schutz der Schutzzeit steht, u.a. nicht der damit verbundenen finanziellen Absicherung "berauben" wird.

Das Mittel der Beendigung der Schutzzeit wegen Nichterreichung der Ziele stellt vor diesem Hintergrund einen Sachverhalt dar, der wo immer möglich vermieden werden soll.

Will also der betroffene Soldat in der Schutzzeit trotzdem im Rahmen eines DU-Verfahrens entlassen werden -- ist durch ihn dies zu beantragen.




Zur Verdeutlichung der Relationen wie oft die Bw vom Mittel der Beendigung wegen Nichterreichen der Ziele der Schutzzeit - im Sinne der Betroffenen - Gebrauch macht:

"Dennoch gibt es psychisch Einsatzgeschädigte, die aufgrund der Schwere ihrer Erkrankung und eines langen Krankheitsverlaufs nicht mehr in der Lage sein werden, regulär Dienst zu leisten.
Nach dem Einsatzweiterverwendungsgesetz sind das die Fälle, in denen die Ziele der Schutzzeit nicht (mehr) zu erreichen sind.
Fälle dieser Art werden erst seit 2018 valide erfasst.

Danach hat die Bundeswehr seit Oktober 2018 in insgesamt elf Fällen die Schutzzeit wegen Nichterreichen der Ziele beendet.
Im Verhältnis zu insgesamt 841 in der Schutzzeit befindlichen Soldatinnen/Soldaten ist dies noch keine große Zahl."


DBT Drucksache 19/16500





Weitere Beiträge die Niemandem helfen lösche ich.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

QueX0611

Hallo zusammen,

ich wende mich an euch, weil ich einige Fragen zu meinem heute abgeschlossenen Dienstunfähigkeitsverfahren habe.

Ich bin nun offiziell dienstunfähig und möchte dagegen Einspruch einlegen, um alle möglichen Schritte zu unternehmen, damit ich in der Bundeswehr bleiben kann. Leider gab es in meinem Fall einige Schwierigkeiten:

Falsche Medikation: Über einen Zeitraum von drei Jahren habe ich die falsche Medikation erhalten, was meine gesundheitliche Situation erheblich verschlechtert hat.
Fehlende Unterstützung: Während dieser Zeit wurde ich von meinen Vorgesetzten nicht unterstützt, sondern häufig sogar beschuldigt.
Medikamenteneinnahme: Ärzte unterstellen mir, ich würde meine Medikamente nicht einnehmen. Nur durch meinen eigenen Einsatz und den Nachweis einer Stoffwechselkrankheit konnte ich beweisen, dass ich eine doppelte Dosis benötige, um den gewünschten Effekt zu erzielen.
Ungeklärte Ursachen: Zudem wird derzeit von einer Uniklinik geprüft, ob es sich möglicherweise um einen Impfschaden handelt.
Trotz dieser Herausforderungen habe ich es geschafft, mich psychisch zu stabilisieren und körperlich auf 80 % meiner Leistungsfähigkeit zu kommen, vor allem durch viel Sport. Ich musste also selbst viel tun, um wieder gesund zu werden.

Jetzt habe ich jedoch einen neuen Truppenarzt, der hinter mir steht, und einen neuen Chef, der mich ebenfalls unterstützt. Ich möchte gerne wieder in den Dienst treten. Allerdings habe ich heute das Schreiben erhalten, das meine Dienstunfähigkeit bescheinigt. Man hat mir gesagt, dass ich ab dem 01.11. eine Wiedereingliederung versuchen könnte, aber niemand kann mir garantieren, dass dies Einfluss auf meine Situation haben wird.

Meine Fragen an euch:

Welche Möglichkeiten habe ich, um gegen die Entscheidung vorzugehen?
Gibt es spezifische Schritte, die ich unternehmen sollte, um meine Wiedereingliederung zu unterstützen?
Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht und kann Tipps geben?


Vielen Dank im Voraus!

LwPersFw

#446
Zitat von: QueX0611 am 07. Oktober 2024, 17:40:03

ich wende mich an euch, weil ich einige Fragen zu meinem heute abgeschlossenen Dienstunfähigkeitsverfahren habe.

Ich bin nun offiziell dienstunfähig und möchte dagegen Einspruch einlegen, um alle möglichen Schritte zu unternehmen, damit ich in der Bundeswehr bleiben kann.


Meinen Sie das Ihnen das Datum der Entlassung formal durch das BAPersBw mitgeteilt wurde ?

Oder ist Ihnen durch das BAPersBw angekündigt worden das die Entlassung beabsichtigt ist, da aus Sicht des BAPersBw eine DU vorliegt ?

Wenn es das 2. ist ... sind Sie ja durch Ihren DV dazu anzuhören.
Sie haben dabei die Möglichkeit umfassend dazu Stellung zu nehmen.
Auch die Einbeziehung der VP bzw. PersRat ist möglich.
Und es spricht auch nichts dagegen, dass Ihr neuer DV sich entsprechend zu Ihren Einlassungen äußert -- zumal Sie schreiben, dass er Sie unterstützt.
Auch der TrArzt sollte ein Schreiben verfassen, dass Ihre Position unterstützt... denn die DU stützt sich ja auf vorliegende gesundheitliche Einschränkungen...

Dies alles geht dann zurück zum BAPersBw und wird ausgewertet.


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

QueX0611

Es ist aktuell angekündigt worden. Habe heute die dazugehörigen Dokumente bekommen und habe nun Zeit mich bis zum15.11 schriftlich dazu zu äußern.

Ich werde Einspruch einlegen gegen das DU-Verfahren, alleine schon aufgrund der Tatsache, dass ich nach wie vor keine Strukturierte Wiedereingliederung hatte. Der Arzt vom BAPersBW hat meiner Truppenärztin gesagt, dass es diese Vorschrift erst seit 2023 gibt (28.02.2020) diese ist durch meine Disziplinarvorgesetze einzuleiten, dies ist nicht erfolgt. Von der falschbehandlung etc. will ich garnicht erst anfangen.

Mal schauen was die Anwältin des BW-Verbandes dazu dazu.

Lg

LwPersFw

Zitat von: QueX0611 am 17. Oktober 2024, 14:58:17
Es ist aktuell angekündigt worden. Habe heute die dazugehörigen Dokumente bekommen und habe nun Zeit mich bis zum15.11 schriftlich dazu zu äußern.

Ich werde Einspruch einlegen gegen das DU-Verfahren, alleine schon aufgrund der Tatsache, dass ich nach wie vor keine Strukturierte Wiedereingliederung hatte. Der Arzt vom BAPersBW hat meiner Truppenärztin gesagt, dass es diese Vorschrift erst seit 2023 gibt (28.02.2020) diese ist durch meine Disziplinarvorgesetze einzuleiten, dies ist nicht erfolgt. Von der falschbehandlung etc. will ich garnicht erst anfangen.

Mal schauen was die Anwältin des BW-Verbandes dazu dazu.

Lg

Dann verfahren Sie unbedingt nach meinem Hinweisen zu 2.

Bitten Sie Ihren DV und den TrArzt um unterstützende schriftliche Stellungnahmen.
Ebenso VP bzw. PersRat.
Die entscheidende Frage ist ja, in welchem Umfang können Sie Ihre Dienstpflichten aktuell und langfristig ausüben.

Bsp aus der Rechtsprechung mit Erläuterungen wann ein Soldat DU ist:

Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss vom 05.08.2022 - 12 B 31/22

https://openjur.de/u/2450747.html





Hinweis:

Das DU-Verfahren ist unabhängig vom Verfahren einer möglichen Wiedereingliederung.

Wenn die zuständigen Ärzte feststellen das Sie DU sind, würde eine Wiedereingliederung ja keinen Sinn machen.

Zur Wiedereingliederung:

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,68565.msg697382.html#msg697382



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

QueX0611

Bei mir wurde zu unrecht eine DU festgestellt worden.

Ich habe nach wie vor keine strukturierte Wiedereingliederung bekommen. Ich wurde nachweislich falsch behandelt, aufgrund dessen bin ich nicht Gesund geworden.

Ich darf, weil es mir ja nun gut geht ab Montag den 4.11 mit 2 Stunden wieder Anfangen. Die Truppenärztin hat das so auf meinen Krankenmeldeschein geschrieben, mein Chef hat auch keine Einwände.

Wenn ich jetzt normal wieder im Dienst bin und die Stunden dann erhöhe, darf mich die Bundeswehr dann trotzdem wegen DU rausschmeißen ?

LG

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