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Warum kann man EU nicht zurück nehmen

Begonnen von Tasmanian Devil, 17. Januar 2024, 09:50:12

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KlausP

Der ,,Befehl" Ihres GrpFhr ist schlicht rechtswidrig. Urlaub ist die Genehmigung, dem Dienst einen oder mehrere Kalendertage fernzubleiben. Soll er das doch dem DV melden, wenn Sie  in ihrem vom DV genehmigten EU nicht zum Dienst erscheinen. Irgendwie scheint der Herr seltsame Vorstellungen zu haben ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Al Terego

Zitat von: Tasmanian Devil am 24. April 2024, 18:53:08
Sooo. Heute nochmal das Thema Urlaub angesprochen. Wurde zum Chef zitiert und der gab mir den Befehl zum Urlaubabbau. Sofort.

Mein GrFhr ist dagegen. Er will das ich trotz EU zum Tagesdienst komme. Wenn ich mich weigere reicht er ein Diszi ein wegen Befehlsverweigerung. Aussage: letzter Befehl zählt. Er ist aber nicht gültig wegen verstoß geltender Rechte

Dem GrpFhr würde ich als Chef die "Ohren lang ziehen".

HubschrauBär

#17
Ich kann mir nicht helfen, aber die ganzen "Erlebnisse" des Users klingen insgesamt wirklich so kurios, dass es fast nicht echt sein kann

LwPersFw

Dies wäre die richtige Lösung

Zitat von: KlausP am 24. April 2024, 18:58:22

Urlaub ist die Genehmigung, dem Dienst einen oder mehrere Kalendertage fernzubleiben.
Soll er das doch dem DV melden, wenn Sie in ihrem vom DV genehmigten EU nicht zum Dienst erscheinen.


und deshalb

Zitat von: HubschrauBär am 24. April 2024, 20:20:31

>>> closed

Ich kann mir nicht helfen, aber die ganzen "Erlebnisse" des Users klingen insgesamt wirklich so kurios, dass es fast nicht echt sein kann

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen