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Veröffentlichung Dokumente bestimmter Klassifizierung/Datenschutz Verstoß?

Begonnen von Jokar, 16. Mai 2024, 08:24:46

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Jokar

Hallo in das Forum,

ich hätte mal eine allgemeine Frage bezüglich Datenschutz.
Darf ein Obergefreiter Dokumente, um genau zu sein Stellenausschreibungen
an eine Privatperson senden mit der Klassifizierung OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich?

Würde mich echt mal interessieren...


KlausP

Nicht nur der OGefr darf das nicht. Das ,,OFFEN ..." bedeutet nicht auch gleich ,,öffentlich".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jokar

Mit welchen Konsequenzen muss/kann man rechnen wenn sowas an die nächst höhere Stelle geht?

dunstig

Da so etwas immer hochgradig individuell ist und sowohl der Verstoß als auch die Folgen davon sowie das bisherige Auftreten des Betroffenen Berücksichtigung finden, wird das hier niemand sagen können. Ich würde in dem Zuge aber bei einer Stellenausschreibung (je nachdem was für eine Stelle/Ausschreibung es ist) auch mal hinterfragen, ob die Einstufung bzw. Inhalte nicht auch hätten öffentlich sein können.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

F_K

@ Dunstig:

Die Einstufung liegt in der Verantwortung des Erstellers des Dokumentes.
Hier gibt es noch eine PersDst Einstufung - da gibt es ebenfalls Regeln.

Es gibt Stellen, die Stellenausschreibungen öffentlich machen - "dieser" OGefr gehört wohl nicht dazu.

FoxtrotUniform

Zitat von: Jokar am 16. Mai 2024, 08:24:46
Hallo in das Forum,

ich hätte mal eine allgemeine Frage bezüglich Datenschutz.
Darf ein Obergefreiter Dokumente, um genau zu sein Stellenausschreibungen
an eine Privatperson senden mit der Klassifizierung OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich?

Würde mich echt mal interessieren...
Hierzu einfach mal in IFG und A-1130/1 werfen.

Das hat übrigens nichts mit Datenschutz, sondern Informationsschutz zu tun.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

dunstig

Zitat von: F_K am 16. Mai 2024, 10:34:01
@ Dunstig:

Die Einstufung liegt in der Verantwortung des Erstellers des Dokumentes.
Hier gibt es noch eine PersDst Einstufung - da gibt es ebenfalls Regeln.

Es gibt Stellen, die Stellenausschreibungen öffentlich machen - "dieser" OGefr gehört wohl nicht dazu.
Ändert nichts daran, dass ich in dem Fall als Beschuldigter zumindest mal diese Frage stellen würde.

Hat nichts direkt mit diesem Fall zu tun, aber ich denke jeder hat es mehr als einmal miterlebt, dass Ersteller Dokumente pauschal einstufen, weil man sie schon immer so eingestuft hat ohne dass es wirklich notwendig gewesen wäre.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

F_K

@ Dunstig:

Die Frage ist ja zulässig / ggf. sinnvoll.

Der Soldat hat hier dienstliche Resourcen zu privaten Zwecken genutzt, eine Dienstpflichtverletzung liegt also wahrscheinlich vor.

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