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MSG geschrieben!!!!

Begonnen von Sv3n!a, 07. November 2006, 16:45:08

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Sv3n!a

wenn man in der aga MSG geschrieben wird!! und die geländetage nicht mitgemacht hat ist man dann automatisch durch die AGA gefallen ??? oder kann man da gar nicht durchfallen ??

wäre super wenn ihr antwortet

LG Svenja  ;)

peppie

Kommt darauf an welche Ausbildungen du verpasst. Solange du nicht Dauer-MSG bist sollte das kein Problem sein.
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Timid

Zitat von: Sv3n!a am 07. November 2006, 16:45:08oder kann man da gar nicht durchfallen ??

Doch, kann man natürlich. Z.B., wenn man während der AGA länger krank/nicht im Dienst ist und damit die Ausbildungen verpasst ...

Bei uns wurde für die MSGler beispielsweise ein "Innen-Biwak" "ausgerichtet", während der Rest der Einheit im Gelände war. Dabei hatten die ganzen Rekruten, die in der Kaserne verbleiben mussten, die ehrenvolle Aufgabe, das Kompaniegebäude gegen "Saboteure" oder so zu verteidigen ;)
Also: Im Prinzip das selbe wie die Kameraden im Grünen, nur ohne Grün. Und mit ohne Übungs-Mun  ;D

Inwiefern das in anderen Einheiten ähnlich oder ganz anders gehandhabt wird - keine Ahnung. Das Beispiel zeigt aber, dass man auch die Leute, die MSG geschrieben sind, halbwegs genauso ausbilden kann, wie die restlichen Rekruten, wenn man nur will. Und natürlich mit einigen Abstrichen, was etwa das "Leben im Felde" oder das vernünftige "Tarnen und Täuschen" angeht ...
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Sv3n!a

also fällt er nicht durch weil er 2 geländetage verpasst hat ??
einen macht er ja noch mit morgen und ins biwack muss er ja leider auch !?

habt ihr da so tipps wie man die woche im biwack am besten übersteht. und gibs ne möglichkeit sein handy mitzunehmen oder hat er da keine change??

freu mich auf antwort  :-*

LG  :D Svenja

peppie

Man sollte vermeiden ein sehr teures Handy mit ins Biwak zu nehmen, mein Nokia 3310 was 6 Jahre alt war habe ich mitgenommen, aber so ist das wenn man frisch verliebt war.. hehe Allerdings hat man nicht sehr viel zeit und erwischen lassen sollte man sich auch nicht!

Edit: Und weil er EINEN Geländetag nicht mitgemacht hat, wird er sicher nicht durch die AGA fallen.. sofern er denn das gelernte beim nächsten mal nachholt.
Zitat
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Andi

Da es in der heutigen befehlslage kein "bestehen" der AGA mehr gibt kann man sie auch nicht nichtbestehen. Man kann am Ende aber die ATN Helfer im Sanitätsdienst und/oder Wach-/Sicherungssoldat nicht zuerkannt bekommen, was für einen Grundwehrdienstleistenden aber im Normalfall wenig Belang hat.

Gruß Andi
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Sv3n!a

also kann man defenitive nicht durchfallen richtig verstanden ???
egal ob man krank war ist oder so ``???
und handy im biwak klappt aber wenn man erwischt wird passiert was ?

LG Svenja

peppie

Zitat von: Sv3n!a am 08. November 2006, 16:47:42
und handy im biwak klappt aber wenn man erwischt wird passiert was ?

Das Handy wird abgenommen und am Ende des Biwak's wieder zurückgegeben. Und es gibt nen Anschiss vom allerfeinsten.
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Andi

Zitat von: Sv3n!a am 08. November 2006, 16:47:42
also kann man defenitive nicht durchfallen richtig verstanden ???

Richtig, aber man kann wichtige Ausbildung verpassen und demenstprechend am Ende der Grundausbildung die oben genannten ATN eventuell nicht bekommen. Wenn das der Fall ist muss geprüft werden, was an Ausbildung fehlt und ob diese Ausbildung in der zukünftigen Stammeinheit nachgeholt werden kann oder nicht. Bei Soldaten auf Zeit wird es aber regelmäßig darauf hinauslaufen, dass sie die Grundausbildung wiederholen müssen.


Zitatund handy im biwak klappt aber wenn man erwischt wird passiert was ?

Wenn das Mitnehmen verboten ist Anschiss und/oder Disziplinarverfahren. "Eingesammelt" werden darf das Handy aber nicht!

Gruß Andi
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Sv3n!a

nur wegen sonem handy bekommt man gleich son verfahren man die spinnen da ja total ??? :-[

das ist ja gut weil die meinen bei meinem freund das die halt durchfallen können und die AGA wiederholen müssen daber wenn das nicht geht dann ist das gut !!! =)

ihr seid echt super lieb das ihr mir das alles beantwortet *g* ich nerv euch hier  ;) :D

LG Svenja


peppie

Zitat von: Andi am 08. November 2006, 17:55:12
Zitat von: Sv3n!a am 08. November 2006, 16:47:42
Wenn das Mitnehmen verboten ist Anschiss und/oder Disziplinarverfahren. "Eingesammelt" werden darf das Handy aber nicht!

Wieso darf das nicht eingesammelt werden? Wenn ausdrücklich verboten wurde das mit zunehmen..
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Sv3n!a

gibt es sonst noch tipps die ihr mir geben könnt fürs biwak ???
alles was hilfreich ist bitte schreiben das wäre super nett !

LG Svenja

madu

Zitat von: Sv3n!a am 08. November 2006, 18:27:38
nur wegen sonem handy bekommt man gleich son verfahren man die spinnen da ja total ??? :-[


nein die spinnen nicht...

das handy könnte vom "feind" geortet werden, und dann sieht die ganze truppe ziemlich alt aus, und das nur weil einer mal ne sms schreiben wollte....

außerdem ist es doch im zivilen leben genauso.
wird in der firma ausdrücklich untersagt, das internet privat zu nutzen und du tust es trotzdem, ist das ein grund zur fristlosten kündigung....
wer heute den kopf in den sand steckt, knirscht morgen mit den zähnen

Timid

Dazu braucht es nicht mal eine SMS oder einen Anruf oder sowas - schon wenn das Mobiltelefon nur angeschalten ist, kann es geortet werden!

Ansonsten kann bei der Bundeswehr eine ganze Menge verboten werden - Schmuck zur Uniform, lange Haare, ...
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Huey

Abhören funktioniert sogar über ein ausgeschaltetes Handy, orten nur bei einem eingeschalteten....

Darüber hinaus ist das mitführen eines Handys-obwohl untersagt-entweder Ungehorsam oder "Befehlsverweigerung" und kann entsprechend mit diziplinaren Massnahmen "bestraft" oder sogar als Straftat verfolgt werden...

So wichtig kannst du nicht sein, das du es nicht mal 2-3 Tage ohne Handy aushalten kannst...

Und: Natürlich darf das Handy abgenommen werden....