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Laufbahn Wechsel zum Feldwebel mit nachfolgender nichteignung.

Begonnen von Johnson, 03. April 2023, 09:04:55

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Driki

Danke für die Antwort und den vergleich aber so wirklich kann ich mit der Antwort nix anfangen:-D
Ja Kapitulation ist keine Option das stimmt wohl.


Ralf

Mal bitte die GAIP durchlesen: GAIP 27-01-00 Laufbahnaufstieg in eine Unteroffizier- oder Feldwebellaufbahn
ZitatDie Entlassung, Überführung oder Rückführung von UA/MA und FA/BA ist im GAIP BAPersBw - KeNr 63-01-00, Nr. 4 geregelt.

­­­­­­­­­­­­­­­­­Mannschaften, die als Unteroffizier- oder Feldwebelanwärter zugelassen werden, oder Unteroffiziere ohne Portepee, welche als Feldwebelanwärter zugelassen werden, werden im Falle ihrer Nichteignung in ihre bisherige Laufbahn zurückgeführt, soweit sie noch einen ihrer bisherigen Laufbahn entsprechenden Dienstgrad führen (§ 55 Absatz 4 Satz 3 SG).

Ansonsten ist die Entlassung nach § 55 Abs. 4 Satz 2 SG (Entlassung im Anwärterstatus) vorgesehen, vgl. hierzu A-1340/49 Nr. 4043 ff und Nr. 4069 ff.

Bei einer Entlassung nach § 55 Abs. 4 Satz 2 SG bestehen keine Ansprüche auf:

Leistungen der schulischen und beruflichen Bildung (§ 5 Abs. 3 Satz 1 SVG),
auf Übergangsgebührnisse (§ 11 Abs. 1 Satz 2 SVG) und
auf Übergangshilfe (§ 12 Abs 1. Satz 1 SVG).
Nur im Ausnahmefall kann von der Entlassung abgesehen werden, wenn für eine dem aktuellen Dienstgrad entsprechende Laufbahn die persönliche, charakterliche und körperliche Eignung besteht. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn ein verwertbarer Beruf für die Laufbahn der Fachunteroffiziere vorliegt.

Im Falle des freiwilligen Verzichtes auf die Beförderung in einen Dienstgrad der höherwertigen Laufbahn kann die Soldatin/der Soldat bei Nichtbestehen der Ausbildung dann in seine ursprüngliche Laufbahn zurückgeführt werden (vgl. AR A-1340/49 Nr. 4046 / 4074), da er noch einen entsprechenden Dienstgrad führt. Eine Entlassung nach § 55 Abs. 4 Satz 2 SG kann somit vermieden werden.

Mit dem Verzicht auf die Beförderung zum Unteroffizier und Stabsunteroffizier wird während der gesamten Ausbildung der entsprechende Mannschaftsdienstgrad mit dem Dienstgradzusatz UA/FA geführt. Dies kann Auswirkungen auf die Bezüge haben. Es werden die Bezüge des aktuellen Dienstgrades, bzw. diejenigen der aktuellen Laufbahngruppe behalten. Hieraus resultieren eventuell auch geringere Bezüge aus dienstgradabhängigen Zahlungen, wie bspw. Übergangsgebührnisse, Elterngeld, etc. (auch versorgungsrechtliche Implikationen).

Eine Beförderung wird erst mit Bestehen aller laufbahnrelevanten Lehrgänge und Erlangung der Beförderungsreife erfolgen. Die Möglichkeit einer nachträglichen Entscheidung, nun doch vor Bestehen der Laufbahnlehrgänge befördert werden zu wollen, wird ausgeschlossen.

Unter ministerieller Beteiligung ist beabsichtigt, die Möglichkeit einer grundsätzlichen Rückführung in die vormalige Laufbahn mit Zuerkennung des entsprechenden Dienstgrades anstelle des aktuellen herbeizuführen. Um das Ziel zu erreichen, ist die Änderung des SG und der Soldatenlaufbahnverordnung erforderlich.

Durch einen selbst erklärten Verzicht der Soldatin bzw. des Soldaten auf eine mögliche Beförderung nach einem Aufstieg in eine Fachunteroffizier- oder Feldwebellaufbahn können Unsicherheiten der Betroffenen bezüglich eines Nicht-Bestehens der Laufbahnprüfung i. V. m. einer anschließenden Entlassung bis zur Änderung des SG und SLV begegnet werden und ggf. auch mehr Mannschaften zu Laufbahnaufsteigern motiviert werden.

In diesem Zusammenhang werden alle Bewerberinnen und Bewerber mit dem Aufzeigen einer Einplanungsmöglichkeit als mögliche Laufbahnaufsteiger im Rahmen einer Niederschrift über die Verzichtsmöglichkeit belehrt. Die prozessorientierte Umsetzung der Belehrungen erfolgt durch die personalführenden Anwärterreferate in der Unterabteilung IV 2 des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr.
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Driki

Danke die habe ich auch schon gelesen und auch passend dazu die AR A-1340/49.
Und ich habe ja auch schon verzichtet auf die Beförderung.
Meine frage ist nun ist dieser Verzicht richtig gewesen da ich eine Verpflichtungserklärung ja schon auf 25jahre festgesetzt ist.
Wurde ich dahingehend richtig beraten und informiert?
Mir wurde nämlich auch von andere stelle mittgeteilt das es schwachsinn ist darauf verzichtet zu haben.
Da ich ja so oder so festgesetzt bin und nicht wie ein neuer Soldat immer stückweise festgesetzt werde.
Habe aus gründen der Sicherheit verzichtet da falls äußere umstände zu meinem scheitern führen ich nicht ohne Job da stehe.
Natürlich bin ich gewillt das alles zu bestehen und zu schaffen aber es kann immer was Privates Familientechnisches passieren was einen aus der bahn wirft.

Meine frage ist einfach war der Verzicht der mir nahe gelegt wurde als einzige Option , die richtige Entscheidung oder eher der richtige weg oder trifft das ganze auf Grund meiner Verpflichtungserklärung gar nicht auf mich zu.

MkG

SolSim

Die Frage ist doch erstmal was Sie wollen? SaZ 25 und Feldwebel? Oder Sind Sie auch mit SaZ 25 Mannschaften zufrieden?

F_K

Wenn die Verzichtserklärung schon abgegeben ist, ist die Frage doch akademisch?

Viel Erfolg.

Driki

Natürlich möchte ich den SaZ 25 Feldwebel allein schon wegen der Chance BS werden zu können.
Darum geht's mir in der frage ja auch nicht sondern nur ob ich den Verzicht nicht hätte unterschreiben müssen und wäre so oder so save gewesen.
Ja akademisch ist die frage schon aber nach meinem Rechtsempfinden ist mein Verzicht ja hinfällig da man mir diesen Verzicht gar nicht hätte anbieten dürfen bzw. müssen dahingehend war es ja eine fehl Beratung wie ich finde.
darum meine frage hier.

danke

F_K

Ist eine Frage der Interpretation des 55 4 - kann man auch so lesen, dass die "Nichteignung" eben zur Entlassung führt - also der Laufbahnwechsel / Anwärterstatus eine Entlassungsmöglichkeit erzeugt - muss ein Jurist beantworten.

Driki

Ich danke ihnen!
Ja in dachte halt hier würde jemand so einen fall kennen oder hätte mehr wissen im Bezug auf so einer Situation.
Ja werde ich das wohl mal checken lassen in wie weit der 55 4 passt. Natürlich lese ich ihn auch in erste Line so nur denke ich mir halt wie will er meine festgesetzte zeit aushebeln aber vielleicht hab ich ja auch alles richtig gemacht mit dem Verzicht.

Ich danke

F_K

Wie?

Genauso wie wenn ein SaZ 12 Mannschafter nach Ausbildung auf seine volle Dienstzeit festgesetzt wird - bei Nichteignung wird er in den ersten 4 Jahre.entlassen - Festsetzung auf 12 Jahre ist da egal (!).

LwPersFw

Zitat von: F_K am 13. Juni 2024, 07:51:39
Genauso wie wenn ein SaZ 12 Mannschafter nach Ausbildung auf seine volle Dienstzeit festgesetzt wird - bei Nichteignung wird er in den ersten 4 Jahre entlassen - Festsetzung auf 12 Jahre ist da egal (!).

Dieser Aspekt spielt hier aber keine Rolle - da der TE schon über den 4 Jahren ist.



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

@ LwPersFw:

Richtig - aber er ist "frisch" FA - und "unbeschadet" sind FA zu entlassen, wenn diese die Anforderungen nicht erfüllen.

Driki

Zitat von: F_K am 13. Juni 2024, 07:51:39
Wie?

Genauso wie wenn ein SaZ 12 Mannschafter nach Ausbildung auf seine volle Dienstzeit festgesetzt wird - bei Nichteignung wird er in den ersten 4 Jahre.entlassen - Festsetzung auf 12 Jahre ist da egal (!).

Ja Ausbildung das ist ja erst seid ein paar Jahren so vorher wurde man einfach festgesetzt und gut war vielleicht eine AAP oder halt Nicht. Klingt hart aber ich bin der Meinung das entsprach damals der Realität.
Mal die AGA und SGA Außen vor.


Ja da ich über 4 Jahren bin denke ich auch das es nicht passt.
Auch wenn im Gesetzt steht es auch nach vier Jahren geht aber ich bin der Auffassung das es da immer wieder um festgesetzte Kameraden gibt die im Zeit Intervall fest gesetzt werden wie es normal der fall ist.

Ja frisch FA stimme ich zu. undbeschadet ja habe ich auch gelesen aber ob es hier passt.

Naja muss ich mal Juristisch nachhaken.

Mir geht's auch nicht darum zu scheitern sondern einfach nur um zu wissen ob ich hier schlecht beraten wurde.
der Dienstgrad spielt so erstmal auch keine rolle für mich nur finde ich es halt schade wenn ich den SU sein können und sicher sein können das meiner Dienstzeit nix passiert als das ich OSG bin und sicher.
Geht ja auch um die folge Jahre das ich dann jeden Dienstgrad bzw. Uffz 1 Jahre und Stuffz ein Jahr noch durchlaufen muss.

Trotzdem danke

Ralf

Ich an deiner Stelle würde das so annehmen, denn die Beratung dahingehend ist richtig und auch gut.
Was kann passieren, wenn du als StUffz scheiterst?
Man sucht für dich irgendeine Verwendung, egal ob sie dir gefällt oder auch nicht, denn ein ist sicher: du wirst auf einem etatisierten DP zu führen sein, nicht irgendwo auf DPäK.
Wo - auch regional - dieser DP ist, ist dann eher Zufall.
ZitatNaja muss ich mal Juristisch nachhaken.
Meine nicht maßgebliche persönliche Meinung ist, dass das Ausschöpfen von juristischen Spielräumen nicht die Aufgabe der PersFhrg ist, sondern eine für beiden Seiten bestmögliche Personalentwicklung ist. Und auch, wenn vielleicht in deinen Augen der Dienstgrad mehr zählt, man das also juristisch ausschöpfen könnte, sind die aufgezeigten Personalentwicklungsnachteile eben auch da.
Das sollte man sich mal überlegen. Auch vielleicht, ob man als StUffz rumlaufen möchte trotz eigen verschuldetem Scheitern in der Ausbildung. Ich würde mich dann für den Dienstgrad schämen und andere StUffz für dich wohl auch.

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Driki

Ich danke dir für deine Antwort erst einmal.

Ja mir geht's nicht um den Dienstgrad der ist mir in erste Line egal es ging mir mehr um die Sicherheit sonst hätte ich mich ja nicht für den OSG entschieden.
aber natürlich habe ich durch meine Entscheidung auch Nachteile wie längere zeit bis ich befördert werde und daraus ja auch zeit die verloren geht bis beurteilt werden kann und alles oder seh ich das falsch.
Ich find es halt nicht ganz so fair vom Dienstherrn und es wird einige bestimmt auch verunsichern oder abhalten vom Laufbahn Wechsel.
debetieren wird man befördert wenn man alle laufbahnrelvanten Lehrgänge geschafft hat was das genau heißt konnte man mir auch nicht beantworten.
ob damit gemeint ich KOA 1 und 2 und die ZAW oder wirklich alle weil dann ist man ja mit Beförderung erst 4 5 Jahre später dran das kann ja auch nicht richtig sein.


KlausP

Vielleicht sollte sich Ihr Perser (oder noch besser Ihr Spieß) mal schlau machen, welche Laufbahnlehrgängen das in Ihrem konkreten Fall eigentlich sind.

Die Soldatenlaufbahnverordnung sagt in § 18 (2):

Zitat... 2) Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter erhalten eine allgemeinmilitärische Laufbahnausbildung und eine mehrmonatige militärfachliche Laufbahnausbildung in Form von Lehrgängen. Sie dürfen zum Feldwebel befördert werden, wenn sie eine Unteroffizierprüfung bestanden haben, die sich aus einem allgemeinmilitärischen und einem militärfachlichen Teil zusammensetzt (Feldwebelprüfung). Der militärfachliche Teil der Feldwebelprüfung kann durch einen verwertbaren berufsqualifizierenden Ausbildungsabschluss ersetzt werden. Im Falle des Nichtbestehens eines Teils der Feldwebelprüfung kann dieser Teil einmal wiederholt werden. ...

Und da ist es meiner Meinung nach egal ob man mit Bestehen der Laufbahnprüfung OStGefr (FA) oder StUffz (FA) war.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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