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Umrechnung altes BU System

Begonnen von fridolin fröhlich, 18. Juli 2024, 15:20:32

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jiN

Zitat von: Roughnecks am 23. Juli 2024, 07:44:50

Du sagst, dass neue und alte BU miteinander verglichen werden und das ist schlichtweg falsch und Quatsch.
Du sagst, dass die Umrechnungstabellen dafür da sind und auch das ist schlichtweg falsch und Quatsch.


hab ich zu keinem zeitpunkt behauptet. versteh auch nicht was du von mir willst, wenn ich sogar im beitrag später von der abrisskante schreibe. macht irgendwie keinen sinn was du schreibst

LwPersFw

Zitat von: jiN am 22. Juli 2024, 22:54:27

meine historische bu liegt allerdings sieben jahre zurück...



Ist das Alter von sieben Jahren mit dem BAPersBw schon einmal besprochen worden ... ?

Denn GAIP:

"Für das Auswahlverfahren sind Feldwebel aller Laufbahnen (in der Folge als Fw aufgeführt) teilnahmeberechtigt (Bezug 4),

die bis Beginn des Gesamtkonferenzzeitraumes über zwei abgeschlossene planmäßige Beurteilungen als Fw 2 verfügen,"


2  bei wiedereingestellten Soldaten dürfen dabei planmäßige Beurteilungen berücksichtigt werden, wenn sie in der gleichen Laufbahn erstellt wurden und nicht älter als fünf Jahre sind
   (hiermit wird festgelegt, dass Beurteilungen, welche einem Vorlagetermin vor dem 31.03.2019 zuzuordnen sind, nicht mehr berücksichtigt werden.


Wenn man bei diesen Soldaten davon ausgeht, dass eine Beurteilung älter fünf Jahre nicht mehr zu berücksichtigen ist, erschließt sich nicht die Logik, wenn dies für Bestandspersonal nicht gilt.
Zumal in der Fußnote nicht zwischen aktueller und historischer BU unterschieden wird und es i.d.R. auch nicht dem Soldaten anzulasten ist, dass er über so einen langen Zeitraum nicht beurteilt wurde.


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Roughnecks

Zitat von: jiN am 22. Juli 2024, 23:00:02
Zitat von: Roughnecks am 18. Juli 2024, 16:11:59
Das liegt daran, dass man die beiden BU-Systeme einfach nicht miteinander vergleichen kann, was du eben gerade tust.
Deshalb werden Soldaten mit zwei neuen Beurteilungen und Soldaten mit einer neuen und einer alten Beurteilung, in der Konferenz, auch nicht miteinander verglichen, sondern zwei unterschiedlichen Personenkreisen zugeordnet.


stimmt so eben nicht, genau dafür sind die umrechnungsformeln da.
was fridolin und mich betrifft ist, dass einfach eine abrisskante erstellt wird und alles unter wert xy (ca. 6,4 - letztes jahr war es auf jeden fall 6,3) nicht betrachtet wird
während im aktuellen verfahren jeder mit d+ zugelassen wird.
was im übrigen auch ohne einhaltung der korridore vergeben werden kann und somit auch @funker07 widerspricht

Du hast meiner Ausführung hier Widersprochen.
Aber exakt was ich dort geschrieben habe, trifft nun mal zu.

jiN

Zitat von: LwPersFw am 23. Juli 2024, 07:56:56
Zitat von: jiN am 22. Juli 2024, 22:54:27

meine historische bu liegt allerdings sieben jahre zurück...



Ist das Alter von sieben Jahren mit dem BAPersBw schon einmal besprochen worden ... ?

Denn GAIP:

"Für das Auswahlverfahren sind Feldwebel aller Laufbahnen (in der Folge als Fw aufgeführt) teilnahmeberechtigt (Bezug 4),

die bis Beginn des Gesamtkonferenzzeitraumes über zwei abgeschlossene planmäßige Beurteilungen als Fw 2 verfügen,"


2  bei wiedereingestellten Soldaten dürfen dabei planmäßige Beurteilungen berücksichtigt werden, wenn sie in der gleichen Laufbahn erstellt wurden und nicht älter als fünf Jahre sind
   (hiermit wird festgelegt, dass Beurteilungen, welche einem Vorlagetermin vor dem 31.03.2019 zuzuordnen sind, nicht mehr berücksichtigt werden.


Wenn man bei diesen Soldaten davon ausgeht, dass eine Beurteilung älter fünf Jahre nicht mehr zu berücksichtigen ist, erschließt sich nicht die Logik, wenn dies für Bestandspersonal nicht gilt.
Zumal in der Fußnote nicht zwischen aktueller und historischer BU unterschieden wird und es i.d.R. auch nicht dem Soldaten anzulasten ist, dass er über so einen langen Zeitraum nicht beurteilt wurde.

ist es. kein ergebnis. deswegen auch die eingabe. hab den text mit genauer aufschlüsselung da. falls interesse besteht via pn.

IT-ler

Mir stößt was sauer auf, 7 Jahre alte historische BU und 1x neue.
Da bist schon bei den Grundvoraussetzungen raus aus dem rennen, da keine 2 aktuelle BUs vorhanden.

Frage: Wie ist es möglich 7Jahre keine BU zu erhalten? Hast nicht mal vorher dich gekümmert? Meister ZAW dauert so 1Jahr und auch da kein Grund keine BU zu bekommen, also was war da wirklich los bei dir?

Dennoch Übernahme mit einer alten BU 8,1 und einer neuen BU B-, habe ich es letztes Jahr geschafft und das noch mit 45.

@jin
Tipp von mir, abwarten bis die neue BU in A/B oder D Bereich ist und neu Bewerben, denn dann sind deine Chancen gut (kommt auf deine AVR an!).

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