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Trennungsgeld bei eigener Immobilie

Begonnen von TechnischerBeamter, 04. August 2024, 13:32:48

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TechnischerBeamter

Guten Tag,

aufgrund einer bald anstehenden Versetzung hätte ich eine Frage bzgl. TG. Vorab, ich bin technischer Beamter (Quereinsteiger) und bin deshalb noch recht unerfahren was diesbezüglich. Aktuell bekomme ich TG nach Paragraph 6. Meine Mietwohnung liegt 40 km von der Dienststelle emtfernt. Ich pendel jeden Tag nach Hause.

Jetzt wurde mir ein förderlicher DP ca. 300 km entfernt angeboten. Dieser wäre auch sehr interessant für mich. Sollte ich den DP annehmen steht mir ja TG nach Paragraph 3 zu (Verbleib am auswärtigen Dienstort). Das wäre dann eine TG Wohnung im Rahmen des Höchstbetrags (hier 750 €), TG Tagegeld sowie Familienheimfahrten. Die Wohnung am dann ehemaligen Dienstort bleibt weiterhin bestehen.

Aufgrund der bald anstehenden Familienplanung beabsichtigen wir jedoch den Kauf eines Einfamilienhauses am dann ehemaligen Dienstort. Der Kauf einer Immobilie am dann neuen Dienstort kommt nicht in Frage (Immobilienpreise usw.). Jetzt wäre meine Frage ob mir weiterhin TG zusteht wenn wir nach der Bewilligung TG und Versetzung aus der jetzigen Mietwohnung ausziehen, und in die dann gekaufte Immobilie einziehen?
Jetzt


funker07

Wenn du während des Bezugs von Trennungsgeld umziehst, wird die neue Wohnung (auf Antrag!) anerkannt und du bleibst TG-Empfänger.
Falls du verheiratet bist (die erwähnte Familienplanung), wird der Wohnsitz eh automatisch anerkannt.

Dazu sollte es hier auch schon einige Beiträge geben.

TechnischerBeamter

Zitat von: funker07 am 04. August 2024, 18:56:46
Wenn du während des Bezugs von Trennungsgeld umziehst, wird die neue Wohnung (auf Antrag!) anerkannt und du bleibst TG-Empfänger.
Falls du verheiratet bist (die erwähnte Familienplanung), wird der Wohnsitz eh automatisch anerkannt.

Dazu sollte es hier auch schon einige Beiträge geben.

Aber es geht ja um eine gekaufte Immobilie! Nicht um eine Mietwohnung o.ä. Sollte während des Bezuges von TG eine Immobilie gekauft werden stellt sich die Frage ob die nunmehr gekaufte und z.B über 25 Jahre finanzierte Immobilie auch anerkannt wird. Es geht ja immer um MIETimmobilien.

alpha_de

Wieso sollte sich diese Frage stellen? Es.gibt festgelegte Kriterien, die ein eigener Hausstand erfüllen muss. Eine normale Wohnung oder gar ein Haus erfüllt diese Kriterien. Wem die Wohnung oder das Haus gehört, spielt dabei keine Rolle, denn es wird ja nicht die Miete des Hausstands erstattet, die bei Eigentum erstmal fiktiv zu ermitteln wäre. Sondern Trennungsfeld deckt die Kehrkosten für die Fahrten und den Aufenthalt am Dienstort.

KlausP

Beim TG-Bezug geht es nicht um die Art der Immobilie sondern darum, ob ein eigener Hausstand anerkannt werden kann. Da ist das völlig egal ob Mietwohnung, Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

FoxtrotUniform

Zitat von: TechnischerBeamter am 04. August 2024, 19:53:07
...und z.B über 25 Jahre finanzierte Immobilie auch anerkannt wird. Es geht ja immer um MIETimmobilien.

Obacht, auch hier gilt die 3+5 Regel bezüglich der UKV. TG kann also für den neuen Standort längstens 8 Jahre bezogen werden.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

TechnischerBeamter

Vielen Dank für eure Einschätzung. Wie gesagt wichtig war für mich primär dass ich durch einen eventuellen Kauf einer Immobilie nicht meinen TG Anspruch am neuen Dienstort verliere, so nach ddm Motto "Sie haben ihre Mietimmobilie am alten Dienstort aufgegeben und sind nun stolzer Eigenheimbesitzer" das war es mit ihrem TG Anspruch.

Und da es sich bei der Region der neuen Dienststelle um ein "Hochpreisgebiet" handelt wäre es für mich natürlich finanziell nicht stemmbar (neben der Hausfinanzierung) weitere 750 - 800 € monatlich für eine Wohnung an der neuen Dienststelle zu zahlen.

LwPersFw

Zitat von: TechnischerBeamter am 05. August 2024, 14:32:38

Und da es sich bei der Region der neuen Dienststelle um ein "Hochpreisgebiet" handelt wäre es für mich natürlich finanziell nicht stemmbar (neben der Hausfinanzierung) weitere 750 - 800 € monatlich für eine Wohnung an der neuen Dienststelle zu zahlen.


Und was machen Sie wenn dies eintritt... ?

Zitat von: FoxtrotUniform am 05. August 2024, 09:10:01
Zitat von: TechnischerBeamter am 04. August 2024, 19:53:07
...und z.B über 25 Jahre finanzierte Immobilie auch anerkannt wird. Es geht ja immer um MIETimmobilien.

Obacht, auch hier gilt die 3+5 Regel bezüglich der UKV. TG kann also für den neuen Standort längstens 8 Jahre bezogen werden.

Denn ab dem 9. Jahr erhalten Sie i.d.R. kein TG mehr für diesen Dienstort...

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

TechnischerBeamter

Zitat von: LwPersFw am 05. August 2024, 14:48:02
Zitat von: TechnischerBeamter am 05. August 2024, 14:32:38

Und da es sich bei der Region der neuen Dienststelle um ein "Hochpreisgebiet" handelt wäre es für mich natürlich finanziell nicht stemmbar (neben der Hausfinanzierung) weitere 750 - 800 € monatlich für eine Wohnung an der neuen Dienststelle zu zahlen.


Und was machen Sie wenn dies eintritt... ?

Zitat von: FoxtrotUniform am 05. August 2024, 09:10:01
Zitat von: TechnischerBeamter am 04. August 2024, 19:53:07
...und z.B über 25 Jahre finanzierte Immobilie auch anerkannt wird. Es geht ja immer um MIETimmobilien.

Obacht, auch hier gilt die 3+5 Regel bezüglich der UKV. TG kann also für den neuen Standort längstens 8 Jahre bezogen werden.

Denn ab dem 9. Jahr erhalten Sie i.d.R. kein TG mehr für diesen Dienstort...

Und warum soll dies dann eintreten wenn die Sachlage klar ist?

Ralf

Deswegen:
ZitatDenn ab dem 9. Jahr erhalten Sie i.d.R. kein TG mehr für diesen Dienstort...
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Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

Die klare Sach- und Rechtslage scheint dem Beamten nicht klar zu sein - Anerkennung Hausstand "versus" Idee, dann doch umziehen zu müssen oder zumindest Kosten zu tragen (nach 8 Jahren).

TechnischerBeamter

Zitat von: F_K am 05. August 2024, 16:51:00
Die klare Sach- und Rechtslage scheint dem Beamten nicht klar zu sein - Anerkennung Hausstand "versus" Idee, dann doch umziehen zu müssen oder zumindest Kosten zu tragen (nach 8 Jahren).

Dass man gemäß der 3+5 Regelung logischerweise nur für 8 Jahre TG bekommt ist bekannt. Es ging ja auch explizit "nur um die 8 Jahre. Nach diesen 8 Jahren lässt man sich halt wieder versetzen (ist in meinem Bereich gar kein Problem)und die 8 Jahre beginnen erneut zu laufen.

LwPersFw

Zitat von: TechnischerBeamter am 05. August 2024, 17:08:40
Zitat von: F_K am 05. August 2024, 16:51:00
Die klare Sach- und Rechtslage scheint dem Beamten nicht klar zu sein - Anerkennung Hausstand "versus" Idee, dann doch umziehen zu müssen oder zumindest Kosten zu tragen (nach 8 Jahren).

Dass man gemäß der 3+5 Regelung logischerweise nur für 8 Jahre TG bekommt ist bekannt. Es ging ja auch explizit "nur um die 8 Jahre. Nach diesen 8 Jahren lässt man sich halt wieder versetzen (ist in meinem Bereich gar kein Problem)und die 8 Jahre beginnen erneut zu laufen.

Wenn dies bei Ihnen so einfach geht, ist ja alles gut.  :)
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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