Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

PTBS GdS Begutachtung

Begonnen von Maddin84, 03. August 2024, 23:58:11

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Maddin84

Zitat von: LwPersFw am 18. August 2024, 09:10:53
Und zum neuen § 12 SEG.

Wir haben ja festgestellt das Sie leider ein Fall sind bei dem Vieles schlicht falsch gelaufen ist...

Das grundsätzliche Problem bei PTBS ist ... das man von Außen schwer den Einzelfall bewerten kann.

Hier bedarf es des umfassenden Einblicks in die Unterlagen.

Deshalb ist es gut das Sie anwaltlich vertreten werden!
Auch der Hinweis auf die Unterstützung durch den Bund Deutscher Einsatzveteranen ist nur zu unterstützen.

Letztlich sollte doch aber wichtiger sein, dass Sie überhaupt eine finanzielle Unterstützung erhalten, mit der man sich z.B. den Alltag erleichtern kann, auch wenn es "nur" monatlich ist.

Ich hoffe das Ihr Anwalt eine sachgerechte Änderung herbeiführen kann !!


Und noch als Hinweis zur Begutachtung nach Aktenlage.
Dies ist keine Besonderheit der Bundeswehr.
Dieses Verfahren wenden auch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen an.
Hintergrund ist, dass sich der Gutachter ein Bild machen soll nicht aus einer Momentaufnahme an einem Tag X, wo er den Patienten real sieht, sondern aus allen in der Patientenakte verfügbaren Befunden, sonstigen Gutachten, etc. .

Das Problem für uns Geschädigte ist, dass man dieses Verfahren nur schwer persönlich nachvollziehen kann.



Grundsätzlich stimmt das alles was Sie schreiben. In einigen Punkten bin ich jedoch anderer Meinung.

Natürlich ist es wichtig, dass ich eine monatliche finanzielle Unterstützung, aufgrund der Erkrankung bekomme. Diese sehe ich jedoch nicht als Goodie oder feine Gabe. Diese erhalten wir, weil wir durch den Dienst chronisch krank sind, ein Leben lang. Durch den Dienst in Afghanistan, z.b.

Das "überhaupt" passt meiner Meinung nach hierzu leider gar nicht. Vorallem wenn man sich ein Leben lang immer wieder neu begutachten lassen muss, mit solchen Ergebnissen wie es gerade bei mir der Fall ist.

Hier geht es letztendlich wie in der freien Wirtschaft um Geld. Wäre es aus Fürsorge würde man die Geschädigten irgendwann mal, was das angeht, zur Ruhe kommen lassen.

Was Sie bezüglich der Begutachtungen schrieben ist Tatsache. Ebenso im zivilen. Es geht letztendlich darum, dass der entsprechende Gutachter in meinem Fall ausschließlich nach Aktenlage begutachtet und seit 2012 keine Präsenzbegutachtung stattgefunden hat. Meiner Meinung nach kann und darf sowas innerhalb der Bundeswehr nicht sein. Darum habe ich geschrieben, unser Verwaltungssystem. Denn dieser Ablauf zeugt eindeutig von Desinteresse.  Der Betroffene ,mit solch einer Erkrankung, verändert sich sehr innerhalb von 12 Jahren, in welche Richtung auch immer.

Qualifizierte und genaue Gutachten können nur erstellt werden, wenn die entsprechenden Unterlagen vorliegen und man sich ebenfalls die Zeit für ein Gespräch mit dem Betroffenen nimmt. Alles andere sind nur halbe unvollständige Sachen.

Ich sehe es nicht als Problem dieses Verfahren schwer nachvollziehen zu können.

Ich sehe es als Problem, dass es ein Verfahren ohne ein zeitliches Ende ist. Bei dem man als Betroffener nicht eingebunden wird und in dem immer wieder neue "Überraschungen" lauern, sogar bei jahrelanger anerkannter WDB.

LwPersFw

Kamerad, damit Sie mich nicht falsch verstehen...
Sie haben mich ganz auf Ihrer Seite!

Aber in gut 17 Jahren, die ich selbst Einsatzgeschädigter bin, musste ich lernen, dass es für uns als Gruppe und erst recht nicht für den Einzelnen DIE 100%tige Lösung gibt.

Zumal man immer auch von einzelnen Personen abhängig sein wird.
Ein Gutachter trifft bei Ihnen eine aus Ihrer Sicht absolut falsche Entscheidung...
Ein anderer Gutachter trifft bei einem anderen Kameraden mit PTBS genau die richtige...

Und das Wort "überhaupt" habe ich benutzt, weil es genügend Kameraden gibt, die bis heute um die Anerkennung ihrer WDB kämpfen müssen.
Aber ohne anerkannte WDB... keine Rentenzahlung.

Und den Punkt mit den Präsenzbegutachtungen musste auch ich erst lernen.
Es ist weder bei der Bw, noch außerhalb gewollt.
Und es wird auch dem Einzelnen kaum helfen. Warum ?
Weil der Gutachter sich trotzdem auf alles abstützen wird, was in der Versorgungsakte zu finden ist.
Er würde sein Gutachten niemals nur auf das Befundergebnis am Tag der Präsenzbegutachtung abstellen.

Hier greifen die Regularien der versorgungsmedizinischen Bürokratie... leider !!

Hier hat es in den letzten Jahrzehnten deutliche Verbesserungen gegeben und dies weiter einzufordern ist richtig!

Aber m.E. darf man hier die Realität nicht aus dem Blick verlieren...
Es wird niemals die 100%tige Lösung geben mit der jeder Betroffene zufrieden sein wird.

Das wird der Betroffene immer anders empfinden... das weiß ich...
Aber leider ändert dies nichts...

Wie ich ja schrieb, es ist gut das Sie anwaltlich vertreten sind und ich wünsche Ihnen jeden Erfolg!

Gehen Sie auch Ihren privaten Weg konsequent weiter!

Die PTBS wird sie ggf. das ganze Leben begleiten,
dass Ziel muss es aber weiter sein, dass sie es nicht bestimmt.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Grino

Hallo,

darf ich fragen ob du dir erklären kannst, wieso der Gutachter zu dieser Erkenntnis gekommen ist, dass deine Erkrankung dich im Alltag nicht mehr einschränkt?
Dafür muss der Gutachter ja eine Grundlage in Form von Befundberichten der letzten Jahre haben, oder nicht?
Oder wurde hier einfach pauschal davon ausgegangen, dass sich die Krankheit im Laufe der Jahre abmildert?

Ich frage so blöd, weil ich mich in einer ähnlichen Situation befinde - nur eben noch ganz am Anfang. Trotzdem raubt mir dieser Prozess und das dem Gutachter ggf. "hilflos Ausgesetzt" sein aktuell auch den Schlaf.
Ich habe GDS 50 bis Mitte 2026 und dann nachbegutachtung. Aktuell bin ich nicht gut dran und meine Überprüfung auf Entlassung aufgrund von DU (bin Berufssoldat) wird in den kommenden Monaten auf meinen Wunsch hin durchgeführt. Da ich keine Ansprüche auf Unfallruhegehalt habe, weil SaZ zum Schädigungszeitpunkt macht man sich Natürlich zunehmende Gedanken wie die Zukunft aussehen kann und wird...
Da wäre halt schön  zu wissen, wie das mit den Gutachten abläuft und wie wahrscheinlich man weiter Versorgungsleistungen erhält.
In meinem Umfeld deutet leider auch einiges darauf hin, dass man systematisch seit Rentenerhöhung versucht die Prozente zu drücken. Teils mit hanebüchenen Begründungen...

Naja wie dem auch sei. Ich wünsche dir, dass dein Anwalt noch was für dich rausholen kann und viel Kraft für die nächste Zeit!

LwPersFw

#18
Zitat von: Grino am 19. August 2024, 02:01:22

Ich habe GDS 50 bis Mitte 2026 und dann Nachbegutachtung. Aktuell bin ich nicht gut dran und meine Überprüfung auf
Entlassung aufgrund von DU (bin Berufssoldat) wird in den kommenden Monaten auf meinen Wunsch hin durchgeführt.


Ich weiß aus Ihren anderen Beiträgen hier im Forum das Sie die Bw verlassen möchten ... aber sicherheitshalber :

Ist denn Ihr Übergang in das zivile Leben u.a. auch beruflich gewährleistet ?


Kennen Sie in diesem Zusammenhang die Möglichkeiten des § 3 EinsatzWVG, der Sie dabei umfassend unterstützen soll ?

"§ 3 Berufliche Qualifizierung

(1) Einsatzgeschädigte haben einen Anspruch gegen den Bund auf die erforderlichen Leistungen zur beruflichen Qualifizierung,
um ihre Erwerbsfähigkeit entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Weiterverwendung
nach diesem Gesetz oder ihre sonstige Eingliederung in das Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern, soweit kein gleichartiger Anspruch nach deutschen,
überstaatlichen oder zwischenstaatlichen Vorschriften besteht.

(2) Die Leistungen nach Absatz 1 umfassen insbesondere

1. Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich der Beratung und Vermittlung,
2. die Berufsvorbereitung einschließlich einer erforderlichen Grundausbildung,
3. die berufliche Anpassung und Weiterbildung, auch soweit sie einen zur Teilnahme erforderlichen schulischen Abschluss einschließen,
4. die berufliche Ausbildung, auch soweit sie schulisch durchgeführt wird, und
5. die Schulausbildung, wenn der in Aussicht genommene Beruf dies erfordert."

"§ 4 Schutzzeit

Die Schutzzeit endet spätestens fünf Jahre nach Beginn des Bezugs von Leistungen nach § 3.
Sie kann um bis zu drei Jahre verlängert werden, wenn festgestellt wird, dass in dieser Zeit das Erreichen der Ziele nach Absatz 1 zu erwarten ist."

Da Sie versorgungsrechtlich wie ein SaZ behandelt werden, haben Sie m.E. darauf einen Anspruch.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

NinaPl

Du schreibst das du 4 Medikamente nimmst? Welche bekommst du denn wenn ich fragen darf?
Ich hab schon alles mögliche durch und mir hilft nur Sertralin und Tavor.
Wäre cool wenn du vlt noch was weißt was helfen könnte?

Ohne Tavor kriege ich inzwischen Wutanfälle. Ich rege mich wegen Kleinigkeiten auf. Gerate in Auseinandersetzungen und brülle Leute an.

Fehlt nicht mehr viel und ich schlage auch zu. Nur Tavor regelt das runter. Meine Ärztin hat resigniert und verschreibt mir jetzt dauerhaft Tavor 1 mg. Weil zig Ermittlungsverfahren gegen mich laufen :/

Warst du bei der Marine? Bist du einer der nach Djibouti in den Land-Einsatz gegangen ist?


Djibouti ist kacke, Frauen die auf der Straße Opfer von Gewalt werden, Kinder irren umher keinen kümmert es, Leute werden angefahren und liegen auf der Straße.

Das sagt einem keiner was da als Soldat auf einen zukommt, und dann darf man diese scheisse mit sich rum tragen. -.-


Ich bin Freitag aus 3 m Höhe gefallen und hab mir alles geprellt was geht. Weil ich auf der Leiter nen Flashback hatte und verkrampft bin und den halt verloren habe.


Maddin84

#20
Zitat von: LwPersFw am 18. August 2024, 14:53:22
Kamerad, damit Sie mich nicht falsch verstehen...
Sie haben mich ganz auf Ihrer Seite!

Aber in gut 17 Jahren, die ich selbst Einsatzgeschädigter bin, musste ich lernen, dass es für uns als Gruppe und erst recht nicht für den Einzelnen DIE 100%tige Lösung gibt.

Zumal man immer auch von einzelnen Personen abhängig sein wird.
Ein Gutachter trifft bei Ihnen eine aus Ihrer Sicht absolut falsche Entscheidung...
Ein anderer Gutachter trifft bei einem anderen Kameraden mit PTBS genau die richtige...

Und das Wort "überhaupt" habe ich benutzt, weil es genügend Kameraden gibt, die bis heute um die Anerkennung ihrer WDB kämpfen müssen.
Aber ohne anerkannte WDB... keine Rentenzahlung.

Und den Punkt mit den Präsenzbegutachtungen musste auch ich erst lernen.
Es ist weder bei der Bw, noch außerhalb gewollt.
Und es wird auch dem Einzelnen kaum helfen. Warum ?
Weil der Gutachter sich trotzdem auf alles abstützen wird, was in der Versorgungsakte zu finden ist.
Er würde sein Gutachten niemals nur auf das Befundergebnis am Tag der Präsenzbegutachtung abstellen.

Hier greifen die Regularien der versorgungsmedizinischen Bürokratie... leider !!

Hier hat es in den letzten Jahrzehnten deutliche Verbesserungen gegeben und dies weiter einzufordern ist richtig!

Aber m.E. darf man hier die Realität nicht aus dem Blick verlieren...
Es wird niemals die 100%tige Lösung geben mit der jeder Betroffene zufrieden sein wird.

Das wird der Betroffene immer anders empfinden... das weiß ich...
Aber leider ändert dies nichts...

Wie ich ja schrieb, es ist gut das Sie anwaltlich vertreten sind und ich wünsche Ihnen jeden Erfolg!

Gehen Sie auch Ihren privaten Weg konsequent weiter!

Die PTBS wird sie ggf. das ganze Leben begleiten,
dass Ziel muss es aber weiter sein, dass sie es nicht bestimmt.

Alles gut. Bitte meine Texte nicht falsch verstehen. Mir geht's ausschließlich darum zu diskutieren, Erfahrungen auszutauschen und Tipps einzuholen oder zu geben. Und das tun wir ja hier auf vernünftige Art und Weise. Natürlich wird es nie eine 100%ige Lösung geben, da jeder Fall auch grundsätzlich individuell ist.






Maddin84

#21
Zitat von: NinaPl am 19. August 2024, 17:21:07
Du schreibst das du 4 Medikamente nimmst? Welche bekommst du denn wenn ich fragen darf?
Ich hab schon alles mögliche durch und mir hilft nur Sertralin und Tavor.
Wäre cool wenn du vlt noch was weißt was helfen könnte?

Ohne Tavor kriege ich inzwischen Wutanfälle. Ich rege mich wegen Kleinigkeiten auf. Gerate in Auseinandersetzungen und brülle Leute an.

Fehlt nicht mehr viel und ich schlage auch zu. Nur Tavor regelt das runter. Meine Ärztin hat resigniert und verschreibt mir jetzt dauerhaft Tavor 1 mg. Weil zig Ermittlungsverfahren gegen mich laufen :/

Warst du bei der Marine? Bist du einer der nach Djibouti in den Land-Einsatz gegangen ist?


Djibouti ist kacke, Frauen die auf der Straße Opfer von Gewalt werden, Kinder irren umher keinen kümmert es, Leute werden angefahren und liegen auf der Straße.

Das sagt einem keiner was da als Soldat auf einen zukommt, und dann darf man diese scheisse mit sich rum tragen. -.-


Ich bin Freitag aus 3 m Höhe gefallen und hab mir alles geprellt was geht. Weil ich auf der Leiter nen Flashback hatte und verkrampft bin und den halt verloren habe.





Ich nehme seit einigen Jahren in Kombination Quilonum und Imipramin. Das vertrage ich sehr gut und habe fast keine Nebenwirkungen. Zum schlafen Zopiclon. Bin erst seit 6 Jahren bei der Marine. Meine Einsätze waren vorher. Deine Symptomatik kenne ich ebenfalls.

Wenn ich es so akut hatte, habe ich mich freiwillig direkt in Behandlung begeben aber stationär. Das war in dem Moment der einzig richtige und vernünftige Weg für mich persönlich. Ich konnte überhaupt nicht damit umgehen, wenn ich mit mir selbst nicht klar kam und meine Familie und Umfeld das abbekommen haben. Dies muss natürlich jeder für sich entscheiden.


[/quote]

Maddin84

Zitat von: LwPersFw am 19. August 2024, 07:19:26
Zitat von: Grino am 19. August 2024, 02:01:22

Ich habe GDS 50 bis Mitte 2026 und dann Nachbegutachtung. Aktuell bin ich nicht gut dran und meine Überprüfung auf
Entlassung aufgrund von DU (bin Berufssoldat) wird in den kommenden Monaten auf meinen Wunsch hin durchgeführt.


Ich weiß aus Ihren anderen Beiträgen hier im Forum das Sie die Bw verlassen möchten ... aber sicherheitshalber :

Ist denn Ihr Übergang in das zivile Leben u.a. auch beruflich gewährleistet ?


Kennen Sie in diesem Zusammenhang die Möglichkeiten des § 3 EinsatzWVG, der Sie dabei umfassend unterstützen soll ?

"§ 3 Berufliche Qualifizierung

(1) Einsatzgeschädigte haben einen Anspruch gegen den Bund auf die erforderlichen Leistungen zur beruflichen Qualifizierung,
um ihre Erwerbsfähigkeit entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Weiterverwendung
nach diesem Gesetz oder ihre sonstige Eingliederung in das Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern, soweit kein gleichartiger Anspruch nach deutschen,
überstaatlichen oder zwischenstaatlichen Vorschriften besteht.

(2) Die Leistungen nach Absatz 1 umfassen insbesondere

1. Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich der Beratung und Vermittlung,
2. die Berufsvorbereitung einschließlich einer erforderlichen Grundausbildung,
3. die berufliche Anpassung und Weiterbildung, auch soweit sie einen zur Teilnahme erforderlichen schulischen Abschluss einschließen,
4. die berufliche Ausbildung, auch soweit sie schulisch durchgeführt wird, und
5. die Schulausbildung, wenn der in Aussicht genommene Beruf dies erfordert."

"§ 4 Schutzzeit

Die Schutzzeit endet spätestens fünf Jahre nach Beginn des Bezugs von Leistungen nach § 3.
Sie kann um bis zu drei Jahre verlängert werden, wenn festgestellt wird, dass in dieser Zeit das Erreichen der Ziele nach Absatz 1 zu erwarten ist."

Da Sie versorgungsrechtlich wie ein SaZ behandelt werden, haben Sie m.E. darauf einen Anspruch.












Also mit dem BFD Ansprüchen und den Übergangsgebürnissen ist ja ebenfalls eine ,,spannende" Nummer. Ich war nun gerade zum BFD Termin. Meiner Meinung nach selbstverständlich, dass man dort vorbereitet hingeht. Denn ich will ja was von denen.

Ich hatte mir einen Plan gemacht wie es beruflich weitergeht und wollte wissen, ob dieser finanziell umsetzbar ist und wie meine Ansprüche generell aussehen. Bei jemandem der ein reguläres DZE hat ohne Schutzzeit und dem ganzen ist dies ja problemlos nachzulesen.

Ich habe damals vor der BW den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik erlernt. Mein Plan ist es über den BFD mich zum Logistikmeister weiter zu qualifizieren und dann in diesem Beruf zu arbeiten. Diese Ausbildung hatte ich mir rausgesucht und bereits zum Termin mitgenommen. Der Lehrgang dauert 10 Monate (Vollzeit) und kostet Orts-/Anbieterabhängig 10000-12000€.

Hierzu  sagte der BFD Berater zu mir das dies nichts wird.

Ich bin seit 2005 beim Bund. 2017 hätte ich reguläres DZE gehabt, bin dann jedoch ins WBA eingetreten bis zum 31.12.2024, meiner Kündigung.

Das mit Eintritt ins WBA sich keine Ansprüche erhöhen wusste ich. Dies stand in dem Schreiben Aufnahme in die Schutzzeit.

Nun hatte ich jedoch gehofft, dass eine Wandeloption in Frage kommt. Dies ist jedoch auch nicht möglich , da hierzu kein dienstliches Interesse mehr besteht, da mein DZE bereits 2017 war. Dementsprechend gering sind nun auch meine Ansprüche. Ich falle also ins alte Recht.

Übergangsgebührnisse 36 Monate
Übergangsbeihilfe 6 fach
ANSPRUCH
auf Förderung schulischer und
beruflicher Bildung am Ende und
nach der Wehrdienstzeit.    36 Monate
Kostenhöchstgrenze 8515€

Dementsprechend hat sich mein Plan wohl erstmal erledigt und ich muss mir etwas anderes einfallen lassen.

Mir wurde da ein 8 Wochen Lehrgang angeboten. Berufsfindungsseminar für Menschen mit Behinderung.
Da mag jeder seine eigene Meinung drüber haben aber ich finde es Sinnfrei.
Denn ich möchte ja in meinen alten Beruf zurück und mich qualifizieren. Zum einen möchte ich nicht meine abgespeckten BFD Gelder für so etwas verballern das ich nicht benötige und zum anderen habe ich gemäß Gutachten ja nun keine Behinderung mehr.

Diese unzähligen undurchsichtigen Paragraphen, für einen kranken Menschen, hat er mir vorgelesen. Ganz ehrlich, kein Plan was der gute Mann von mir wollte. Mehr ist jedoch nicht drin für mich, sagte er.





Vorab sage ich gleich, dass ich bezüglich dieser ganzen Ansprüche kein Fachmann bin. Ich gebe lediglich wieder, was man mir dort sagte.




NinaPl

Also für mich liest sich das so, das von der Bw keine Unterstützung kommt und du wie eine heiße Kartoffel fallen gelassen wirst. :/

Das kann doch echt nicht wahr sein das die Bundeswehr so mit ihren Leuten umgeht -.-

Ich lande irgendwann in der geschlossenen, das wird nicht mehr besser und wenn mir einmal die Hand ausrutscht dann haben sie einen Grund mich dauerhaft wegzusperren. :/ ist aber eigentlich auch egal weil ich nur zuhause sitze.

Ich wünsche dir alles Gute.

Maddin84

#24
Zitat von: NinaPl am 19. August 2024, 19:59:23
Also für mich liest sich das so, das von der Bw keine Unterstützung kommt und du wie eine heiße Kartoffel fallen gelassen wirst. :/

Das kann doch echt nicht wahr sein das die Bundeswehr so mit ihren Leuten umgeht -.-

Ich lande irgendwann in der geschlossenen, das wird nicht mehr besser und wenn mir einmal die Hand ausrutscht dann haben sie einen Grund mich dauerhaft wegzusperren. :/ ist aber eigentlich auch egal weil ich nur zuhause sitze.

Ich wünsche dir alles Gute.


So pauschal kann man das nicht sagen. Letztendlich war es meine Entscheidung das WBA aufzuheben. Ich hätte auch die Möglichkeit gehabt, mich vor meiner Entscheidung vom BFD beraten zu lassen. Das es mit der Wandeloption nicht mehr geht, hatte ich absolut nicht auf dem Schirm. Dann also Plan B finden und weitermachen.

Lass den Kopf nicht hängen. Ich hatte auch viele solcher Momente. Versuche dir Hilfe zu holen. Viele Gute Behandlungsmöglichkeiten gibt es heute. Ganz egal ob militärisch oder zivil. Es lohnt sich trotzdem immer weiter zu kämpfen. Ich wünsche dir ebenfalls alles Gute.




Grino

@LwPersFw


Danke für die zahlreichen Hinweise und die Aufklärung.
Ich kenne die Möglichkeit grob, werde mich aber diesbezüglich auch nochmal von Sozialdienst und Lotse beraten lassen.

Beruflich möchte ich mich, sofern es die Krankheiten irgendwann zulassen, gerne umorientieren. Ich habe in verschiedenen Therapieansätzen eine besondere Bindung zu Tieren aufgebaut und würde gerne irgendwann beruflich mit ihnen arbeiten. Ob als Pfleger, Veterinär, Trainer oder auch erstmal nur ehrenamtlich steht noch in den Sternen da aktuell noch keine Kapazität für konkrete Pläne vorhanden ist.
Ich erhoffe mir, zunächst durch Erhalt der Mindespension + Beschädigtenrente und die Unterstützung meiner berufstätigen Frau die Möglichkeit zu erhalten, mich weiter therapieren zu lassen und anschließend ein finanzielles Grundauskommen zu haben um mich beruflich in eine der oben genannten Richtungen zu orientieren.
Nach meinem Kentnissstand stehen mir ja Mindespension und Beschädigtenrente auch als BS und SaZ zu Schädigungszeitpunkt zu, sofern ich DU entlassen werde? Oder hat sich da wieder etwas geändert?  :o

Deshalb stellt sich für mich auch die Frage, wie es wohl nach der Begutachtung 2026 weitergeht, da die Beschädigtenrente schon wichtig wäre, um eine Auskommen zu haben für ein ggf. Studium oder neue Berufsausbildung. Nur die Mindespension würde gerade für laufende Kosten und Versicherungen/Krankversicherung ausreichen...


LwPersFw

Zitat von: Grino am 20. August 2024, 02:33:38

Nach meinem Kenntnisstand stehen mir ja Mindestpension und Beschädigtenrente auch als BS und SaZ zu Schädigungszeitpunkt zu, sofern ich DU entlassen werde? Oder hat sich da wieder etwas geändert?  :o



Bitte einmal hier schauen... https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73578.msg750743.html#msg750743


Zitat von: Grino am 20. August 2024, 02:33:38

Deshalb stellt sich für mich auch die Frage, wie es wohl nach der Begutachtung 2026 weitergeht, da die Beschädigtenrente schon wichtig wäre, ...


Das wäre der Blick in die Glaskugel...  Die Zahlung der Rente hängt nun einmal vom GdS ab... bleibt dieser gleich/größer 30 ... wird weiter gezahlt.


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Zitat von: Maddin84 am 19. August 2024, 19:35:26
Zitat von: LwPersFw am 19. August 2024, 07:19:26
Zitat von: Grino am 19. August 2024, 02:01:22

Ich habe GDS 50 bis Mitte 2026 und dann Nachbegutachtung. Aktuell bin ich nicht gut dran und meine Überprüfung auf
Entlassung aufgrund von DU (bin Berufssoldat) wird in den kommenden Monaten auf meinen Wunsch hin durchgeführt.


Ich weiß aus Ihren anderen Beiträgen hier im Forum das Sie die Bw verlassen möchten ... aber sicherheitshalber :

Ist denn Ihr Übergang in das zivile Leben u.a. auch beruflich gewährleistet ?


Kennen Sie in diesem Zusammenhang die Möglichkeiten des § 3 EinsatzWVG, der Sie dabei umfassend unterstützen soll ?

"§ 3 Berufliche Qualifizierung

(1) Einsatzgeschädigte haben einen Anspruch gegen den Bund auf die erforderlichen Leistungen zur beruflichen Qualifizierung,
um ihre Erwerbsfähigkeit entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Weiterverwendung
nach diesem Gesetz oder ihre sonstige Eingliederung in das Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern, soweit kein gleichartiger Anspruch nach deutschen,
überstaatlichen oder zwischenstaatlichen Vorschriften besteht.

(2) Die Leistungen nach Absatz 1 umfassen insbesondere

1. Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich der Beratung und Vermittlung,
2. die Berufsvorbereitung einschließlich einer erforderlichen Grundausbildung,
3. die berufliche Anpassung und Weiterbildung, auch soweit sie einen zur Teilnahme erforderlichen schulischen Abschluss einschließen,
4. die berufliche Ausbildung, auch soweit sie schulisch durchgeführt wird, und
5. die Schulausbildung, wenn der in Aussicht genommene Beruf dies erfordert."

"§ 4 Schutzzeit

Die Schutzzeit endet spätestens fünf Jahre nach Beginn des Bezugs von Leistungen nach § 3.
Sie kann um bis zu drei Jahre verlängert werden, wenn festgestellt wird, dass in dieser Zeit das Erreichen der Ziele nach Absatz 1 zu erwarten ist."

Da Sie versorgungsrechtlich wie ein SaZ behandelt werden, haben Sie m.E. darauf einen Anspruch.


Also mit dem BFD Ansprüchen und den Übergangsgebürnissen ist ja ebenfalls eine ,,spannende" Nummer. Ich war nun gerade zum BFD Termin. Meiner Meinung nach selbstverständlich, dass man dort vorbereitet hingeht. Denn ich will ja was von denen.

Ich hatte mir einen Plan gemacht wie es beruflich weitergeht und wollte wissen, ob dieser finanziell umsetzbar ist und wie meine Ansprüche generell aussehen. Bei jemandem der ein reguläres DZE hat ohne Schutzzeit und dem ganzen ist dies ja problemlos nachzulesen.

Ich habe damals vor der BW den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik erlernt. Mein Plan ist es über den BFD mich zum Logistikmeister weiter zu qualifizieren und dann in diesem Beruf zu arbeiten. Diese Ausbildung hatte ich mir rausgesucht und bereits zum Termin mitgenommen. Der Lehrgang dauert 10 Monate (Vollzeit) und kostet Orts-/Anbieterabhängig 10000-12000€.

Hierzu  sagte der BFD Berater zu mir das dies nichts wird.

Ich bin seit 2005 beim Bund. 2017 hätte ich reguläres DZE gehabt, bin dann jedoch ins WBA eingetreten bis zum 31.12.2024, meiner Kündigung.

Das mit Eintritt ins WBA sich keine Ansprüche erhöhen wusste ich. Dies stand in dem Schreiben Aufnahme in die Schutzzeit.

Nun hatte ich jedoch gehofft, dass eine Wandeloption in Frage kommt. Dies ist jedoch auch nicht möglich , da hierzu kein dienstliches Interesse mehr besteht, da mein DZE bereits 2017 war. Dementsprechend gering sind nun auch meine Ansprüche. Ich falle also ins alte Recht.

Übergangsgebührnisse 36 Monate
Übergangsbeihilfe 6 fach
ANSPRUCH
auf Förderung schulischer und
beruflicher Bildung am Ende und
nach der Wehrdienstzeit.    36 Monate
Kostenhöchstgrenze 8515€

Dementsprechend hat sich mein Plan wohl erstmal erledigt und ich muss mir etwas anderes einfallen lassen.

Mir wurde da ein 8 Wochen Lehrgang angeboten. Berufsfindungsseminar für Menschen mit Behinderung.
Da mag jeder seine eigene Meinung drüber haben aber ich finde es Sinnfrei.
Denn ich möchte ja in meinen alten Beruf zurück und mich qualifizieren. Zum einen möchte ich nicht meine abgespeckten BFD Gelder für so etwas verballern das ich nicht benötige und zum anderen habe ich gemäß Gutachten ja nun keine Behinderung mehr.

Diese unzähligen undurchsichtigen Paragraphen, für einen kranken Menschen, hat er mir vorgelesen. Ganz ehrlich, kein Plan was der gute Mann von mir wollte. Mehr ist jedoch nicht drin für mich, sagte er.





Vorab sage ich gleich, dass ich bezüglich dieser ganzen Ansprüche kein Fachmann bin. Ich gebe lediglich wieder, was man mir dort sagte.


Es gibt nun einmal das alte und neue BFD-Recht und die Beschränkungen bei der Wandeloption...

Da Sie aus der Schutzzeit gehen ... kann auch nicht der § 3 EinsatzWVG zur Anwendung kommen...


Meine Empfehlung:

Fragen Sie den BFD-Berater ob es ein rechtliches Hindernis gibt, dass er die Möglichkeiten der von mir genannten
Regelung A-1355/14 "Zivilberufliche Integration behinderter Soldaten" mit Ihren BFD-Ansprüchen nach dem SVG verbindet.

Denn in der A-1355/14 steht ja :

"Die anderen Ansprüche nach dem SVG bleiben gemäß § 7a Abs. 5 SVG von der besonderen Förderung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation unberührt."

https://www.gesetze-im-internet.de/svg/__7a.html

"(1) Soldaten, die

1. infolge eines während ihrer Wehrdienstzeit erlittenen Gesundheitsschadens behindert oder von Behinderung bedroht sind und
2. deshalb nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienst in ihrer Fähigkeit, am Erwerbsleben teilzuhaben, nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sein werden,

erhalten während der verbleibenden Dienstzeit die erforderlichen Beratungen, Anpassungs-, Umschulungs- oder Eingliederungsmaßnahmen."




Also bis zur Entlassung beginn der Ausbildung unter Freistellung vom Dienst und anteiliger Kostenübernahme über den § 7a SVG...

... nach DZE Weiterführung der Ausbildung und Übernahme der Restkosten über die sonstigen Ansprüche aus dem SVG.

Wenn dies rechtlich nicht ausgeschlossen ist ... ggf. ein gangbarer Weg...

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Maddin84

Zitat von: Grino am 19. August 2024, 02:01:22
Hallo,

darf ich fragen ob du dir erklären kannst, wieso der Gutachter zu dieser Erkenntnis gekommen ist, dass deine Erkrankung dich im Alltag nicht mehr einschränkt?
Dafür muss der Gutachter ja eine Grundlage in Form von Befundberichten der letzten Jahre haben, oder nicht?
Oder wurde hier einfach pauschal davon ausgegangen, dass sich die Krankheit im Laufe der Jahre abmildert?

Ich frage so blöd, weil ich mich in einer ähnlichen Situation befinde - nur eben noch ganz am Anfang. Trotzdem raubt mir dieser Prozess und das dem Gutachter ggf. "hilflos Ausgesetzt" sein aktuell auch den Schlaf.
Ich habe GDS 50 bis Mitte 2026 und dann nachbegutachtung. Aktuell bin ich nicht gut dran und meine Überprüfung auf Entlassung aufgrund von DU (bin Berufssoldat) wird in den kommenden Monaten auf meinen Wunsch hin durchgeführt. Da ich keine Ansprüche auf Unfallruhegehalt habe, weil SaZ zum Schädigungszeitpunkt macht man sich Natürlich zunehmende Gedanken wie die Zukunft aussehen kann und wird...
Da wäre halt schön  zu wissen, wie das mit den Gutachten abläuft und wie wahrscheinlich man weiter Versorgungsleistungen erhält.
In meinem Umfeld deutet leider auch einiges darauf hin, dass man systematisch seit Rentenerhöhung versucht die Prozente zu drücken. Teils mit hanebüchenen Begründungen...

Naja wie dem auch sei. Ich wünsche dir, dass dein Anwalt noch was für dich rausholen kann und viel Kraft für die nächste Zeit!




Hallo,
dass ist ebenfalls genau meine Problematik. Ich stelle mir ebenfalls die Frage, wo hat der Gutachter solche Informationen her? Vom Facharzt und Truppenarzt kann es nicht sein.

Denn:

Seit der Erkrankung 2012 habe ich lückenlos alle Facharztbriefe, in denen zu keiner Zeit die Rede davon ist, dass es mir besser geht und ich im Alltag keine Einschränkungen durch die PTBS habe.(Der Text vom Gutachter)

Zu dem habe ich mir soeben meine kompletten G-Akten kopieren lassen, da ich bald ausscheide.
Ebenfalls taucht hier auch rein gar nichts auf, was der Gutachter verwenden könnte um so wie jetzt den GdS zu drücken. Ja, ich habe alles genau und richtig gelesen.

Dementsprechend liegt nunmal auf der Hand, das gedrückt wird ohne Ende.Das ist auch viel einfacher für den Gutachter so zu Händeln und zu verkaufen als wenn der geschädigte persönlich anwesend ist und dieser feststellen muss, dass sein Gutachten nicht der Wahrheit entspricht.

Leider haben wir uns in diesem Punkt ebenfalls sehr an das zivile System angepasst. Dort wird auf diese Art und Weise ebenfalls viel Schindluder getrieben, nur schon viele Jahre länger. Wir sind nichts mehr ,,besonderes" und haben als chronisch kranke Soldaten genau so die A-Karte gezogen, wie die Menschen im zivilen.

Das sind nunmal belegbare Fakten.

Nun mag der ein oder andere vielleicht meinen, dafür werden wir auch finanziell entschädigt. Das ist alles richtig. Jedoch müssen wir regelmäßig darum kämpfen, die Ansprüche werden kontinuierlich zurückgeschraubt bis irgendwann möglicherweise nichts mehr da ist, bei gleichbleibender Erkrankung.

Dazu sei gesagt, bei einem Arbeitsunfall mit gewissen Ausmaßen wird man im zivilen ebenfalls Entschädigt.  Natürlich läufts verwaltungstechnisch dort genau so verrückt ab.

Ich möchte dir gerne noch eine Info da lassen.

Mein Berater vom Sozialdienst und der Lotse haben gesagt, da ich nun über den Anwalt einen Widerspruch gegen die Herabsetzung des GdS geschrieben habe, wäre es gut möglich, dass ich nun zur Präsenzbegutachtung eingeladen werde.

Das wäre sehr gut für mich.

Sie meinten ebenfalls, dass ich das Recht habe eine Vertrauensperson meiner Wahl dort mit hin zunehmen. Natürlich werde ich dort meinen Anwalt mitnehmen, der dort alles genau dokumentieren und hinterher auswerten kann.

Dieses neue Gutachten wird vermutlich ,,etwas" anders ausfallen als das letzte.

Ich bin grundsätzlich kein Freund von Streit oder Rechtsstreit. Man kann sich jedoch nur so Gehör verschaffen und wird auch mit eingebunden.



All das wünsche ich dir natürlich auch.

LwPersFw

Zitat von: Maddin84 am 20. August 2024, 09:16:27

... da ich nun über den Anwalt einen Widerspruch gegen die Herabsetzung des GdS geschrieben habe, ...



Verweisen Sie Ihren Anwalt einmal auf dieses Dokument ... ggf. findet er darin nützliche Ausführungen...

"Arbeitskompendium der versorgungsmedizinisch tätigen Leitenden Ärztinnen und Ärzte der Länder und der Bundeswehr"

https://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-giessen.hessen.de/files/2022-03/arbeitskompendium_band_i_12_2020.pdf

Ich weiß aber nicht, ob dies die aktuellste Version ist... !!




aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau