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Vorzeitiges DZE aufgrund Unzufriedenheit mit Bundeswehr

Begonnen von Waffenschrauber, 21. August 2024, 09:10:59

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Waffenschrauber

Guten Tag in die Runde und willkommen zu meinem ersten Beitrag :)

Wie man aus dem Betreff entnehmen kann, besteht bei mir die Frage, ob man die Bundeswehr vorzeitig entlassen kann. Die gültigen Regelungen zur Dienstzeitverkürzun habe ich mir natürlich schon durchgelesen, allerdings wird dort natürlich immer vom Dienstlichen Interesse gesprochen.

Folgende Problematik ergibt sich bei mir:

Von 2019 bis 2023 war ich in meiner alten Einheit recht zufrieden. Die Arbeit hat Spaß gemacht und es war immer etwas zu tun. Aufgrund der Pendelei habe ich mich jedoch dazu entschlossen mich Heimatnah versetzen zu lassen. Am Anfang war auch alles toll, ich kann jeden Tag nach Hause fahren. Allerdings ist das Arbeitsaufkommen in der neuen Teileinheit fast gegen 0. Nochmal 500km von zuhause wegversetzen lassen kommt aufgrund von Frau und Kind nichtmehr in Frage. Die Gespräche mit Spieß, TeFührer und dem Pers blieben ziemlich erfolglos. Aufgrund der Unteroffizier Laufbahn znd der Fachausbildung ist es nicht möglich in einer anderen Heimatnahen Kaserne zu dienen.

Was sagt ihr? Gibt es eine Möglichkeit aus der Bundeswehr auszuscheiden? Treu dienen bedeutet für mich nämlich nicht 6h am Tag Kaffee zu trinken und Zeitung zu lesen.

MkG

Der Waffenschrauber

F_K

Klar, Antrag stellen - bei dienstlichen Interesse sollte es möglich sein.
KDV geht immer - mit den gesetzlichen Folgen.

Waffenschrauber

Leider besteht bei meinem Fall laut Aussage PersFw kein Dienstliches Interesse.
Über einen KdV Antrag habe ich auch kurzzeitig nachgedacht, allerdings wäre das nur die letzte Möglichkeit die ich in Betracht ziehen würde, da die Nachteile die damit eingergehen leider überwiegen. Danach ist meines Kenntnisstandes nämlich auch keine Ausbildung mehr bei LPol, BPol oder Zoll möglich.

F_K

Offtopic:

Was soll die Frage KDV mit Polizei / Zoll zu tun haben?
Selbst BPol sind keine Kombatanten mehr.

Die "Charakterfrage" stellt sich natürlich - auch grundsätzlich im Lebenslauf.

Waffenschrauber

Da man mit dem KdV auch angibt man verweigert den aktiven Dienst an der Waffe, ist man dadurch für den Polizei Dienst nicht mehr tauglich.
Wie das natürlich im InnDst der Polizei ausschaut kann ich nicjt sagen, der würde mich aber auch nicht interessieren.

Daher wäre der KdV Antrag die allerletzte Wahl die ich ziehen werde.

F_K

Offtopic:

Hast Du eine Quelle für diese Behauptung?

Ich finde auf die schnelle keinerlei Beleg, zumindest in NW ist davon keine Rede in den Einstellungsvoraussetzungen.

(Charakter und Wahrheit ist ein anderes Thema).

Jocko

Also, seinen Arbeitgeber zu verlassen, weil man zu wenig zu tun hat, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Es ist immer schwierig, von der Seitenlinie Ratschläge zu geben, aber ich würde zunächst genau und selbstkritisch versuchen zu verstehen, warum man zu wenig oder zu einfache Aufträge bekommt. Normalerweise bietet die Bundeswehr immer die Möglichkeit, seine Kompetenzen zu erhöhen und sich weiterzuentwickeln. Das könnte sich auch positiv auf den Dienstalltag auswirken – mehr und anspruchsvollere Aufträge, etc.

VeggieBurger

Zitat von: Waffenschrauber am 21. August 2024, 09:35:05
Leider besteht bei meinem Fall laut Aussage PersFw kein Dienstliches Interesse.

Diese Beurteilung obliegt nicht dem PersFw.
Wenn du wirklich "raus willst", stell den Antrag auf Dienstzeitverkürzung.

wolverine

Das ist zwar grundsätzlich richtig aber worin sollte denn das dienstliche Interesse an der Dienstzeitverkürzung liegen? ??? Im Moment publiziert die Bw jeden noch so kleinen Erfolg ihrer Personalwerbemaßnahmen.
Interessant ist eher die Frage, warum an dem Standort, oder zumindest auf dem Dp, nichts zu tun sein soll?
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VeggieBurger

Zitat von: wolverine am 21. August 2024, 17:07:20
Das ist zwar grundsätzlich richtig aber worin sollte denn das dienstliche Interesse an der Dienstzeitverkürzung liegen? ??? Im Moment publiziert die Bw jeden noch so kleinen Erfolg ihrer Personalwerbemaßnahmen.
Interessant ist eher die Frage, warum an dem Standort, oder zumindest auf dem Dp, nichts zu tun sein soll?

Ich bezweifle auch, dass bei dem derzeitigen Kurs ein Antrag auf Dienstzeitverkürzung genehmigt wird
Aber wenn der TE es nicht versucht, wird er es nie erfahren.

funker07

Zitat von: F_K am 21. August 2024, 09:19:34
KDV geht immer - mit den gesetzlichen Folgen.
Einen Antrag kann man immer stellen.
Ob der auch bewilligt wird, ist eine andere Frage.
Ich kenne auch mindestens einen Fall, wo das nicht funktioniert hat.

Zitat von: Jocko am 21. August 2024, 13:52:27
Also, seinen Arbeitgeber zu verlassen, weil man zu wenig zu tun hat, kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Kann es durchaus geben.
Ich war in einem Verband, bei dem die Auflösung entschieden wurde, als er noch nicht ganz aufgewachsen war.
Fast kein Material, kein übergeordneter Auftrag, wenig Personal. Am Ende weder Kraftraum, Sportplatz noch Waffenkammer in der Kaserne.

Er scheint Waffeninstler zu sein.
Vielleicht ist er in einem ITBtl, bei dem die Waffen in gutem Zustand sind und wenig gebraucht werden.

Genauso kann es sein, dass ein Verband gewisses Material abgegeben hat und neues erst verzögert kommt, z.B. beim Wechsel von Marder auf Puma.

Ralf

Ich habe in meinen fast 35 Jahren nie erlebt, dass wenn jemand zu mir gekommen ist und über zu wenig Arbeit geklagt hat, dass ich für ihn nichts gefunden habe. Es gibt auch dutzende Nebenaufgaben, die man machen kann. Angefangen vom IGF-Beauftragten oder in der militärischen Ausbildung mithelfen, über PolBil, Betriebsausflüge, Sportfest, etc.
Wenn man nur wartet, dass man einen Auftrag bekommt, ist das auch zu wenig. Man kann immer was finden, was man verbessert oder zusätzlich machen kann.
Vielleicht sind das ein paar Anregungen für dich, dass du einen befriedigenden Dienst findest.
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dunstig

Sicherlich richtig Ralf, wobei ich es an meiner letzten Dienststelle in einer Abteilung auch beobachten konnte. Auf Grund der Entscheidung, verstärkt die Industrie zu beauftragen, gab es für ein Team ab einem gewissen Zeitpunkt keinerlei fachlichen Auftrag mehr. Hochspezialisiertes und lange ausgebildetes Personal, die dann mit solchen Nebenaufgaben beschäftigt wurden. Sicherlich ist das auch Teil des Soldatenberufs, aber dennoch nicht das, wofür man den Dienstposten angenommen sowie die fachliche Ausbildung absolviert hat. Da finde ich es nur verständlich, dass bei Einzelnen irgendwann Bore-Out und Frust herrscht und man nur noch weg möchte, wenn man nur noch mit solchen Mädchen-für-Alles Aufträgen bespaßt wird.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

FoxtrotUniform

In Abhängigkeit der Restdienstzeit und dem Aspekt, dass keine Ambitionen bestehen BS zu werden, würde ich:

1. Alles für einen Wiedereinstieg in das zivile Berufsleben tun. Bildungsabschlüsse, Qulifikationen, Weiterbildungen, Testtraining usw.

2. Abwägung, ob die Option besteht an einen Auslandseinsatz teilzunehmen. Hier kann über den PersFw eine Liste eingefordert werden.

3. Nur wenn es kann nicht mehr geht, einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung stellen. Darin aber auch zu den Gründen sachlich Stellung nehmen.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

thelastofus

Zitat von: Waffenschrauber am 21. August 2024, 10:37:31
Da man mit dem KdV auch angibt man verweigert den aktiven Dienst an der Waffe, ist man dadurch für den Polizei Dienst nicht mehr tauglich.
Wie das natürlich im InnDst der Polizei ausschaut kann ich nicjt sagen, der würde mich aber auch nicht interessieren.

Daher wäre der KdV Antrag die allerletzte Wahl die ich ziehen werde.

Also zu Zeiten des GWD gab es auch schon Menschen die KDV gemacht haben und Zivildienst absolviert haben und dann in den Polizeidienst eingetreten sind, und das sind/waren nicht wenige.

Die Charakterfrage wird man ggf. Stellen ein Ausschlußgrund an sich ist es aber nicht. Ansonsten kann man das auch widerrufen, wenn man es denn so möchte..

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