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Dienst-KFZ bei Dienstantritt

Begonnen von DriveHomeNow, 09. September 2024, 15:06:23

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DriveHomeNow

Moin,

ich stecke gerade mit einem Kameraden in einem Diskurs bzgl. der Verfügbarkeit eines Dienst-KFZ für einen Dienstantritt.

Frage: Steht einem Soldaten ein Dienst-KFZ für eine Dienstantrittsreise zu, sofern dieses über den normalen dienstlichen Weg beantragt wird? Falls nicht wo ist die begründende Unterlage zu finden?

Danke für die Mithilfe.

F_K

Was genau meinst Du mit Dienstantrittsreise?

MKF / Ladungssicherung vorhanden?

DriveHomeNow

Dienstantrittsreise: Dienstreise aufgrund einer Versetzung

Führerschein / Ladungssicherung vorhanden

alpha_de

Eine Versetzungsreise ist eine Dienstreisen und dafür kann ein Mobilitätsabruf erfolgen. Habe ich selbst schon so genutzt.

F_K

Die REGEL nach BRKG sind ÖPNV, Ausnahmen davon ebenfalls nach BRKG.

(Oft erfolgen Versetzungen am Montag, aus der "Heimal", dies ist dann eine zusätzliche Herausforderung (

alpha_de

Nein, bei Versetzungsreisen ist die Wahl des Verkehrsmittels freigestellt. Mach es doch nicht immer komplizierter als es ist.

F_K

Offtopic: (Privat-) Flugzeug?

Wenn Nein, warum nicht? (Quelle ...)

alpha_de

Jetzt reicht es langsam... solche polemischen Antworten sind daneben.

Schau in den entsprechenden Vorgaben dazu selbst nach, das private Kfz sollte schon ohne Nachfrage völlig offensichtlich sein.

F_K

 @ Alpha:

Ontopic: Weder Titel des Threads noch Frage selber zielt auf PRIVAT Kfz ab, es wird explizit nach DIENST KFZ gefragt.

.. und, wenn man nachgelesen hätte, BRKG "erlaubt" Privat KFZ - mit entsprechender Erstattung.

(Dienstwagen / Mietwagen halt gemäß Vorgaben).

SolSim

Hat @alpha was anderes behauptet?

Der Quatsch mit dem (Privat-) Flugzeug ist doch hier am Thema völlig vorbei.

alpha_de

Für eine Dienstreisen kann jederzeit ein Dienst-Kfz als Mobilitätsabruf mit Zustimmung des anforderungsberechtigten Vorgesetzten angefordert werden und es ist günstiger als öffentliche Verkehrsmittel. Zudem ist bei einer Versetzung die dienstliche Ausrüstung mitzuführen, was.mit dem ÖPNV mittlerweile faktisch nicht geht.

Also an den OP. Mit den Vorgesetzten sprechen und Mobilitätsabruf machen.

InstUffzSEAKlima

Als unsere Kp aufgelöst wurde, sind bei bei Bedarf DienstKfz für den Transport von Ausrüstung usw. in den neuen Standort zur Verfügung gestellt worden. Dabei wurden in der Regel am neuen Standort neben dem "Abladen" der angelieferten Ausrüstung auch eine Reihe von Formalitäten erledigt bzw. wurden neben der pers. Ausrüstung auch der Materialtransport verbunden, wobei nicht mehr benötigtes Material, Verbrauchsmittel, Betrieb-/Hilfsstoffe usw. zu den jeweiligen Einheiten mitgenommen worden.

F_K

Nach welchen Kriterien wird die Zustimmung erteilt?

Ein PKW ist nicht unter 0,50 Euro / km zu betreiben, ÖPNV ist oft günstiger.
Es geht um Steuergelder ...

alpha_de

Was hat das mit der Frage des OP zu tun? Oder willst du jetzt mit aller Gewalt weiter auf deiner Ansicht Herumreiten, für die es jedoch keine dienstlichen Vorgaben gibt?

Ein DienstKfz gilt als unentgeltliches Verkehrsmittel, bestenfalls sind die Kosten anzusetzen, die seitens Fuhrparkservice berechnet werden. Und das sind keine 0.50 je km. Siehe dazu die VwV zum BRKG.

Zudem ist der Dienstreisende grundsätzlich in der Wahl des Beförderungsmittels frei. Lediglich für die Kostenerstattung macht das BRKG Vorgaben.

Die dienstliche Ausrüstung ist mittlerweile so umfangreich, dass sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr transportiert werden kann. Also wäre sie (zu zusätzlichen Kosten) dann mit einer Spedition zu transportieren.

Soviel zu Sparsamkeit usw.

Ich habe nicht den Eindruck, dass du aktiver Soldat bist. Dazu sind die Statements zu weltfremd. Also solltest du aufhören, aktiven Soldaten falsche Ratschläge zu geben, die für diese zudem nachteilig sind.

FoxtrotUniform

Zitat von: DriveHomeNow am 09. September 2024, 15:06:23
Frage: Steht einem Soldaten ein Dienst-KFZ für eine Dienstantrittsreise zu, sofern dieses über den normalen dienstlichen Weg beantragt wird?

Es steht dem Soldaten nicht per se zu, umgekehrt steht aber einer Nutzung unter den Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit nichts entgegen (dies bewertet und entscheidet der Unterzeichner  des Fahrauftrags).

Problematisch ist der Verbleib des Dienstfahrzeugs nach Ende der Dienstantrittsreise. Eine Nutzung zwischen Wohnort und DSt ist bis auf beschriebene Ausnahmen unzulässig. Dies stellt regelmäßig ein Ausschlussgrund dar. Aber dies ist eine Einzelfallbetrachtung.

Übrigens ist der Pauschalbetrag für Fahrten mit 1,60€ angesetzt.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

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