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Reduzierung der wöchentliche Arbeitszeit nach § 5 Absatz 1 Satz 2a SAZV

Begonnen von tomfreundschaft, 16. September 2024, 11:27:04

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tomfreundschaft

Hallöchen,

kurze Frage:

Laut § 5 Absatz 1 Satz 2a SAZV kann ich als Soldat und Vater eines Kindes unter 12 Jahren mit Kindergeldzahlung meine wöchentliche Arbeitszeit um eine Stunde reduzieren. An wen richte ich grundsätzlich meinen Antrag? Nächsten Vorgesetzten? Disziplinarvorgesetzten? Auf den Dienstweg?

Wie schaut es aus wenn mein Kind 12 Jahre alt geworden ist und ich weiterhin Kindergeld erhalte? Muss ich dies Anzeigen oder wird die Reduzierung selbstständig zurückgesetzt?

Danke für die Antworten!

KlausP

An den Disziplinarvorgesetzten, weil der darüber entscheidet. Und falls Sie woanders eingesetzt sind (z.B. Stab oder so)  muss er eigentlich Ihren direkten Vorgesetzten informieren.

Zitat... Muss ich dies Anzeigen oder wird die Reduzierung selbstständig zurückgesetzt? ...

Der Soldat hat jede Veränderung in seinen persönlichen Verhältnissen zu melden, also auch hier.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

tomfreundschaft

Vielen Dank für die Antwort. Eine Altersänderung des Kindes ist doch keine Änderung der Verhältnisse, oder?

F_K


VeggieBurger

Obacht!
Es geht hier neben dem Alter maßgeblich um den Bezug des Kindergeldes.
Tauscht ihr den Anspruch durch, sprich bezieht deine Partnerin ab Zeitpunkt X das Kindergeld, so entfällt auch dein Anspruch auf Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit.

Stell einen Antrag, in Form eines Dreizeilers an deinen Disziplinarvorgesetzten, füge einen Nachweis über den Bezug des Kindergeldes bei und schon läuft das.

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