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Beförderung überfällig

Begonnen von OF_der_Luftwaffe, 15. Oktober 2024, 13:17:49

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OF_der_Luftwaffe

Guten Tag Kameraden,
Kurz zu mir; Ich bin 25 Jahre alt und diene bereits seit 5 Jahren in der Luftwaffe und müsste somit eigentlich zum 01.10.2024 zum Hauptfeldwebel befördert werden.

Das bedeutet, dass meine Beförderung nun bereits seit 15 Tagen überfällig ist. Ich wurde im Dienstgrad des Stabsunteroffiziers eingestellt und warte nun wie oben geschrieben seit zwei Wochen auf meine mir zustehende Beförderung zum Hauptfeldwebel. Auch nach mehrmaliger Nachfrage im GeZi, sowie im S1-Bereich gab es keine Auskunft, wann ich zur Beförderung anstehen würde.

Meine Frage an die Community wäre, welcher der nächste logische Schritt wäre und ob ich zum Beispiel meine Vertrauensperson kontaktieren solle und ob die Dienstbezüge rückwirkend bezahlt werden zum 01.10.2024?


OF_der_Luftwaffe

Hoppla, da hat der Fehlerteufel zugeschlagen.
Mein Dienstantritt war der 01.10.2018 

Ralf

Einen Anspruch auf Beförderung hast du nicht.
Da aufgrund des Beurteilungsbildes jeweils die Beförderungen ausgesprochen werden, wirst du wohl aktuell nicht genug genug beurteilt worden sein, um zum frühestens möglichen Zeitpunkt befördert zu werden.
Das alles sollte aber keine Überraschung sein, deswegen frage ich mich, ob die Frage ernst gemeint ist.
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funker07

Du hast keinen Anspruch auf pünktliche Beförderung. In SLV und Regelung sind nur die Mindestzeiten angegeben.
In den letzten Jahren wurde sehr pünktlich befördert, es kann sein, dass sich das gerade wieder ändert.

Du bist seit 6 Jahren im Dienst bzw bei der Ludtwaffe oder?
1.10.18 Diensteintritt und dann vermutlich 1.10.19 Feldwebel.
Danach sind es meines Wissens 5 (2+3) Jahre, also frühestens 1.10.24

Bist du bei den Beurteilungen im oberen Bereich?
Falls nicht alle pünktlich befördert werden, sind Reihenfolgen nach Leistung zu bilden und die wird in der Beurteilungen abgebildet.

Pericranium

Selbst wenn Sie später befördert werden, erfolgt meist eine drei Monate rückwirkende Beförderung und es gibt zusätzlich eine dementsprechende Nachzahlung, also locker durch die Hose atmen. Und wie gesagt, einen Anspruch auf Beförderung gibt es so oder so nicht.

LwPersFw

Aktuell fehlen ca. 1600 Planstellen für die Beförderung OFw zum HptFw.

D.h. es wird anhand der Beurteilung eine monatliche Beförderungsreihenfolge gebildet...

Wie viele dann jeweils "abbefördert" werden können... hängt von diversen Faktoren ab und kann hier nicht verlässlich beantwortet werden...

Wer wissen möchte, auf welchem Rangplatz er aktuell steht... kann diese Auskunft über seinen Pers beim BAPersBw erfragen...

"Soldatinnen und Soldaten können über ihren PersFhr formlos Auskunft zu ihrem Punktsummenwert und des erreichten Rangplatzes beantragen."

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

Anmerkung:

- "Rückwirkende" Beförderungen sind rechtlich nicht zulässig, findet daher nicht statt.
- ggf. ist eine Einweisung in eine Planstelle für wenige Monate rückwirkend möglich.

- Durch die hier dargestellte Situation (Planstellen, Reihenfolge) wird es in diesem Fall NICHT rückwirkend passieren.

alpha_de



Zitat von: F_K am 15. Oktober 2024, 17:39:45

- Durch die hier dargestellte Situation (Planstellen, Reihenfolge) wird es in diesem Fall NICHT rückwirkend passieren.

Aha... und du bist aktiver PersStOffz mit aktueller Kenntnis der Sach- und Vorschriftenlage?

Nein? Dann hör doch endlich auf, Behauptungen zu Themen aufzustellen, zu denen du keine Ahnung hast.

Ich wurde in einem Bereich befördert, in dem die Planstellen sehr knapp sind und trotzdem erfolgte die Einweisung rückwirkend.


Ethereum

Zitat von: alpha_de am 16. Oktober 2024, 01:21:21


Zitat von: F_K am 15. Oktober 2024, 17:39:45

- Durch die hier dargestellte Situation (Planstellen, Reihenfolge) wird es in diesem Fall NICHT rückwirkend passieren.

Aha... und du bist aktiver PersStOffz mit aktueller Kenntnis der Sach- und Vorschriftenlage?

Nein? Dann hör doch endlich auf, Behauptungen zu Themen aufzustellen, zu denen du keine Ahnung hast.

Ich wurde in einem Bereich befördert, in dem die Planstellen sehr knapp sind und trotzdem erfolgte die Einweisung rückwirkend.

Nichts anderes hat F_K geschrieben!
Eine rückwirkende Beförderung gibt es grundsätzlich nicht! Eine rückwirkende Einweisung sehr wohl.

Und bevor Du fragst: Tatsächlich habe ich Ahnung und einen entsprechend aktuellen Sachstand zu und in der Thematik.

Stabshauptmann

Männer, überdenkt mal bitte eure Wortwahl, bzw. euren Ton.

Rückwirkend befördert: geht nicht - ist Fakt.

Rückwirkend einweisen: geht grundsätzlich, ist aber unwahrscheinlich - ist eine Einschätzung.
Soldat, Ehemann, Vater und Großvater (chronologische Reihung)

d771072

Warum sollte man auch rückwirkend einweisen?
Vielleicht sollte man auch mal sein eigenes Anspruchsverhalten prüfen. Man kann nach Ablauf der Zeit befördert werden.
Die besten Soldaten werden sicher zeitnah befördert. Die anderen eben nicht. Ansonsten kann man die Dienstgradabzeichen gleich Dienstaltersabzeichen nennen.


Ralf

Eine bis zu drei-monatige rückwirkende Planstelleneinweisung ist möglich und das findet auch nicht sooo selten statt.
Beispiel:
Lesung erfolgt für den Oktobermonat. Urkunde wird Ende Oktober gedruckt, wird unterschrieben und ist Mitte November zur Aushändigung. Damit gleich eine rückwirkende Planstelleneinweisung, da Beförderung im Nov, PlSt Okt
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d771072

Das ist sicher so. Wenn aber jemand nicht punktgenau befördert wird, weil er eben "noch nicht dran" ist, dann gibt es bestimmt keine rückwirkende Einweisung.

Ralf

Zitat von: d771072 am 16. Oktober 2024, 16:32:32
Das ist sicher so. Wenn aber jemand nicht punktgenau befördert wird, weil er eben "noch nicht dran" ist, dann gibt es bestimmt keine rückwirkende Einweisung.
Natürlich nicht, weil er ja dann in der Lesung nicht zum Zuge kommt.
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