Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Beförderung Reservisten

Begonnen von LwPersFw, 02. November 2022, 20:07:48

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

8KpSanLBtl851

Hallo zusammen,

Kurz zu meiner Person: ich bin Olt dR und als promovierter Akademiker in einer studienbezogenen Fachverwendung beordert. Von Kameraden bin ich verschiedentlich darauf hingewiesen worden, dass für meine Tätigkeit mein Dienstgrad eigentlich zu niedrig sei. Tatsache ist, dass mein jetziger Dienstgrad noch auf mein "früheres Bundeswehrleben" in den 1990er Jahren zurückgeht und man mir deswegen wohl keinen vorläufigen höheren Dienstgrad wie bei Seiteneinsteigern verleihen konnte oder wollte. Nun zu meiner Frage: Gibt es die Möglichkeit, mir einen meiner Qualifikation entsprechenden Dienstgrad zu verleihen? In diesem Zusammenhang ist mir zum Beispiel §7 SLV aufgefallen, der im Absatz 4 die Möglichkeit bietet, zumindest die Beförderungszeiten zu verkürzen, so dass ich in kürzerer Zeit einen für meine Tätigkeit und meine Qualifikation angemessenen Dienstgrad erreichen könnte. Kann mir jemand sagen, ob das ein gangbarer Weg wäre bzw. wie dieser §7 SLV angewandt wird?

Vielen Dank im Voraus.

Ralf

Es kommt doch auf den Dienstposten an, auf den du beordert bist. Der und der Bedarf (!) setzt den Rahmen, mit welchen Dienstgrad du eingestellt werden kannst. Und §25 SLV zeigt die  Möglichkeiten auf.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

8KpSanLBtl851

Vielen Dank für die Antwort. Von meinen Vorgesetzten ist mir der Bedarf schon signalisiert worden, d.h. man hat mir gesagt, eine Beorderung auf einen StOffz-Dienstposten sei kein Problem, sobald ich vorschriftsgemäß zum Major dR befördert werden könnte. Meine Frage ist, ob man unter Anwendung des §7 SLV diesen Prozess beschleunigen könnte. Zu rechtfertigen wäre dies meiner Meinung nach damit, dass ich bereits jetzt Tätigkeiten ausführe, die an meiner Dienststelle sonst von Stabsoffizieren ausgeführt werden.

Ralf

Der § 7 ist doch ohne Belang. Der § 25 ist entscheidend und je nachdem mit welchen Dienstgrad man eingestellt wird, sind die anschl. Beförderungszeiten in der 1340/49 geregelt.
Zitatsobald ich vorschriftsgemäß zum Major dR befördert werden könnte.
Das verstehe ich nicht. Du wirst auf einem A13/A14 DP beordert, wenn/falls du die Voraussetzungen erfüllst, nicht erst, wenn du befördert werden kannst. Das ist doch der klassische Seiteneinstieg.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

Anmerkung:

Der TE ist Oberleutnant d.R. - in aller Regel werden erst Hauptleute, ca. 1 Jahr VOR der (möglichen) Beförderung zum Major auf M/ OTL Dienstposten beordert - dies ist wohl gemeint.

Ralf

Aber nicht beim Seiteneinstieg aufgrund ziv Qualifikation und den habe ich beschrieben. Das richtet sich nach der Qualifikation, die jemand mitbringen. Geht ja selbst als Ungedienter.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

8KpSanLBtl851

Nochmals danke. Nun, bei mir geht es nicht um einen Seiteneinstieg, da ich ja bereits in der Laufbahn der Reserveoffiziere "drin" bin. Entsprechend muss ich, um Stabsoffizier d.R. zu werden, die Dienstgrade "regelmäßig" durchlaufen, d.h. ich muss noch Hauptmann werden, bevor ich Major werden kann, wenn ich richtig informiert bin. Dies wird, wenn ich auch hier richtig informiert bin (die 1340/49 liegt mir nicht vor), noch etliche Jahre dauern, da man doch erst nach einer bestimmten Mindestzeit in einem Dienstgrad zum nächsthöheren befördert werden kann. Nach meinem Verständnis bietet §7 SLV, Absatz 4, Nr. 2, die Möglichkeit, von diesen Mindestzeiten abzuweichen.
Oder bin ich hier falsch informiert? Könnte ich, obwohl ich schon Reserveoffizier bin, auf dem Weg eines Seiteneinstieges auf einen A13/A14 Dienstposten in der Reserve beordert werden?

Ralf

Bei "Aktiven" geht das, ich gehe davon aus, dass es bei Res auch gehen kann.
Da wird ein Msch Sdt, der einen Beruf mitbringen auch StUffz FA.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

8KpSanLBtl851

Wunderbar. Ich werde dann mal bei meinem Beorderungstruppenteil nachfragen, ob ich unter Berufung auf §7 SLV schneller befördert werden kann, als es die Mindestzeiten normalerweise vorsehen. Oberleutnant dR bin ich seit einem halben Jahr, zunächst würde es also bei mir um die Beförderung zum Hauptmann gehen – mal sehen, ob die sich "vorverlegen" lässt.

Ralf

Zitat von: 8KpSanLBtl851 am 21. Oktober 2024, 15:38:10
Wunderbar. Ich werde dann mal bei meinem Beorderungstruppenteil nachfragen, ob ich unter Berufung auf §7 SLV schneller befördert werden kann, als es die Mindestzeiten normalerweise vorsehen. Oberleutnant dR bin ich seit einem halben Jahr, zunächst würde es also bei mir um die Beförderung zum Hauptmann gehen – mal sehen, ob die sich "vorverlegen" lässt.
Ich gebe es auf.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

@ Ralf:

Nach meinem Verständnis "geht" es bei NEU (Seiten-) Einstellungen und Laufbahnwechslern - egal on Aktiv oder Reserve.

Wer IN einer Laufbahn ist, hat diese Möglichkeit NICHT.

8KpSanLBtl851

Zitat von: F_K am 21. Oktober 2024, 15:45:20
@ Ralf:

Nach meinem Verständnis "geht" es bei NEU (Seiten-) Einstellungen und Laufbahnwechslern - egal on Aktiv oder Reserve.

Wer IN einer Laufbahn ist, hat diese Möglichkeit NICHT.
Danke, das ist immerhin mal eine sachliche und klare Antwort. Nur frage ich mich dann, was §7, Absatz 4, Nr. 2 SLV eigentlich zu bedeuten hat. Hier geht es doch nur um Beförderungszeiten für diejenigen, die in einer Laufbahn drin sind (daher auch der Verweis auf §1, Absatz 1, Nr. 2 bis 6), nicht um die Einstufung bei Seiteneinstieg oder Laufbahnwechsel.

Ralf

Zitat von: F_K am 21. Oktober 2024, 15:45:20
@ Ralf:

Nach meinem Verständnis "geht" es bei NEU (Seiten-) Einstellungen und Laufbahnwechslern - egal on Aktiv oder Reserve.

Wer IN einer Laufbahn ist, hat diese Möglichkeit NICHT.
Genau das hinterfrage ich ja. Denn wenn man sich umbeordern lässt, ist man nicht einem aktiven Verhältnis. Sondern steigt erst später wieder ein.
Im Umkehrschluss hieße das ja, wenn ein StudAbr als Lt dRes ausschiedet und beordert wäre (was ja jder ist mit der Grundbeorderung), könnte er nach Abschluss eines Studiums nicht mehr mit einem höheren Dienstgrad einsteigen. Aber wenn ihr meint das geht nicht.
Zitat von: 8KpSanLBtl851 am 21. Oktober 2024, 16:24:35
Zitat von: F_K am 21. Oktober 2024, 15:45:20
@ Ralf:

Nach meinem Verständnis "geht" es bei NEU (Seiten-) Einstellungen und Laufbahnwechslern - egal on Aktiv oder Reserve.

Wer IN einer Laufbahn ist, hat diese Möglichkeit NICHT.
Danke, das ist immerhin mal eine sachliche und klare Antwort. Nur frage ich mich dann, was §7, Absatz 4, Nr. 2 SLV eigentlich zu bedeuten hat. Hier geht es doch nur um Beförderungszeiten für diejenigen, die in einer Laufbahn drin sind (daher auch der Verweis auf §1, Absatz 1, Nr. 2 bis 6), nicht um die Einstufung bei Seiteneinstieg oder Laufbahnwechsel.
Ich finde das keine klare Aussage, sondern Interpretation.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

@ Ralf:

Inhaltlich bin ich ja bei Dir (Du bist der Fachmann).

Allerdings benötigt man einen DP, der GENAU dieses Studium zwingend voraussetzt  - was halt nur sehr selten der Fall ist - selbst wenn das Studium hilfreich ist.

Ralf

Zitat von: F_K am 21. Oktober 2024, 18:28:45
@ Ralf:

Inhaltlich bin ich ja bei Dir (Du bist der Fachmann).

Allerdings benötigt man einen DP, der GENAU dieses Studium zwingend voraussetzt  - was halt nur sehr selten der Fall ist - selbst wenn das Studium hilfreich ist.
Das ist so genau richtig formuliert..
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Schnellantwort

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau