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MSG geschrieben!!!!

Begonnen von Sv3n!a, 07. November 2006, 16:45:08

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StOPfr

Zitat von: Huey am 09. November 2006, 14:07:30
So wichtig kannst du nicht sein, das du es nicht mal 2-3 Tage ohne Handy aushalten kannst...

Sehr richtig!
Meine Tante (kein Handy) sagt immer: Nur Lakaien müssen überall erreichbar sein... ;D 
Ich ergänze:  ...oder ganz frisch Verliebte  ;)   (aber auf keinen Fall im Biwak). 
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Andi

Zitat von: Huey am 09. November 2006, 14:07:30
Und: Natürlich darf das Handy abgenommen werden....

Auf welcher Rechtsgrundlage? Beschlagnahme? Wohl kaum! Sicherstellen von Beweismaterial? Fällt auch aus!
Das Handy ist Privatbesitz und darf natürlich nicht abgenommen werden. Wäre mir als Vorgesetzter auch zu blöd dann auch noch für irgendwelche Schäden an einem fremden Handy zu haften.

Gruß Andi
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STone85

Eben, Handy darf nicht beschlagnahmt werden! Zumal eh nur die Feldjäger das Recht haben etwas zu beschlagnahmen!!! Aber man kann dir Befehlen das Handy abzugeben ........in wie fern das einen Dienstlichen Zweck hat häng wohl dann von ´der Argumentation bei den Verhören ab  ;D :D .

Allerdings ist das mit der Ortung Blödsinn, die Feinde gegen die wir kämpfen haben weder das know how noch die Geräte um das zu tun......

Das mit dem MSG ..... wenn du dich nicht andauernt berfreien lässt sollte das mit dem bestehen der AGA kein Problem sein.............wie schon gesagt!

peppie

Du hättest in der AGA besser aufpassen sollen, denn nicht nur die Feldjäger als Vorgesetzte nach §3 VVO (Vorgesetzter mit besonderem Aufgabenbereich) sondern auch der Disziplinarvorgesetzte hat das Recht Beweismittel zu beschlagnahmen, wenn ein Richter oder notfalls das nächsterreichbare Truppendienstgericht das entschieden hat.

Zitat: §20, Abs. 1 WDO (Wehrdisziplinarordnung)

Zitat
(1) Zur Aufklärung eines Dienstvergehens darf der Disziplinarvorgesetzte Durchsuchungen und Beschlagnahmen nur außerhalb von Wohnungen und nur auf Anordnung des Richters des zuständigen, notfalls des nächst erreichbaren Truppendienstgerichts vornehmen. Durchsucht werden darf nur ein Soldat, gegen den sich der Verdacht eines Dienstvergehens richtet. Die Durchsuchung erstreckt sich auf die Person und die Sachen des Soldaten. Der Beschlagnahme unterliegen alle Gegenstände, die für die Aufklärung eines Dienstvergehens von Bedeutung sein können. Sie darf gegenüber jedem Soldaten angeordnet werden.

Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Daniel1987

Natürlich kann das Handy eingesackt werden.
Selbst Lehrer durften das damals, und die sind wohl kaum Feldjäger im Nebenberuf oder?
Man brauch keine Sonderrechte um Dinge einzusammeln ^^
6. Sanitätsregiment 12
Scharnhorst Kaserne

peppie

Zitat von: Daniel1987 am 11. November 2006, 12:20:34
Natürlich kann das Handy eingesackt werden.
Selbst Lehrer durften das damals, und die sind wohl kaum Feldjäger im Nebenberuf oder?
Man brauch keine Sonderrechte um Dinge einzusammeln ^^

Lehrer haben keineswegs Befugnisse, irgendwelche Handys einzusammeln. Das ist Diebstahl. Und wenn der Lehrer damit droht, irgendwelche Strafen bei nicht Abgabe des Handys zu verhängen, dann ist das Nötigung.

Zitat StPO §98 Abs. 1
Zitat
(1) Beschlagnahmen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Die Beschlagnahme nach § 97 Abs. 5 Satz 2 in den Räumen einer Redaktion, eines Verlages, einer Druckerei oder einer Rundfunkanstalt darf nur durch den Richter angeordnet werden.

Das ist selbstredend oder?
Zitat
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Timid

Zitat von: peppieno am 11. November 2006, 12:40:02Lehrer haben keineswegs Befugnisse, irgendwelche Handys einzusammeln. Das ist Diebstahl. Und wenn der Lehrer damit droht, irgendwelche Strafen bei nicht Abgabe des Handys zu verhängen, dann ist das Nötigung.

Mit solchen juristischen Expertisen sollten wir uns vielleicht zurückhalten und das im Zweifelsfall den Juristen/der Judikative überlassen ;)  Man könnte nämlich z.B. argumentieren, dass der Lehrer keineswegs etwas "stiehlt", sondern nur vorübergehend (z.B. bis zum Ende der Unterrichtsstunde) für den Schüler aufbewahrt, da dieser andernfalls beispielsweise gegen die Hausordnung der Schule, die ja das Tragen von Mobiltelefonen für Schüler verbieten kann, verstoßen würde. Was beispielsweise mit einer Klassenkonferenz, einem temporären Ausschluss vom Unterricht o.ä. "geahndet" werden könnte ...
Wie gesagt: Darüber sollen sich die Juristen den Kopf zerbrechen ;)

Bezogen auf die Bundeswehr: Man könnte das natürlich auch über eine "Ausrüstungskontrolle" regeln - taucht dabei bei einem Soldaten ein Handy auf, darf er dieses eben im Laufschritt in sein Privatfach verbringen. Bei Zuwiderhandlung kommt dann wieder die Gehorsamsverweigerung/Ungehorsam ins Spiel ...


Zitat von: Huey am 09. November 2006, 14:07:30Abhören funktioniert sogar über ein ausgeschaltetes Handy, orten nur bei einem eingeschalteten....

Ehm ... Entweder, ein Funkgerät (wie etwa ein Mobiltelefon) strahlt etwas ab, oder es strahlt nichts ab. Und wenn es etwas abstrahlt, kann es geortet werden. Strahlt es hingegen nichts ab, kann es auch nicht abgehört werden ...

Zitat von: STone85 am 11. November 2006, 08:32:37Allerdings ist das mit der Ortung Blödsinn, die Feinde gegen die wir kämpfen haben weder das know how noch die Geräte um das zu tun......

Ah ja ... Über Eloka-Einheiten verfügt jede vernünftige Armee, das entsprechende Equipment dürfte beispielsweise in Afghanistan noch aus Sowjet-Beständen oder über Kanäle aus den Nachbarländern zu beziehen sein. Eine Anpassung dürfte für einen talentieren Elektrotechniker/-ingenieur kein großes Problem darstellen. Ach ja, und notfalls kann der böse Taliban auch beispielsweise Mitarbeiter der örtlichen afghanischen Telefongesellschaft anwerben ...

Und solch lustiges Gerät wie ein "IMSI-Catcher" o.ä. kostet auch nicht die Welt ...


Und wer der Meinung ist, die Bundeswehr sei kein Ziel militärischer Spionage mehr, der lese sich den letzten Bericht des Verfassungsschutzes durch - alleine 3 zur "persona non grata" erklärte als Diplomaten getarnte Spione Russlands und Chinas im letzten Jahr, die die Bundeswehr ausspioniert haben/dies vorhatten. Und diese Staaten verfügen zweifelsohne über das notwendige Gerät!
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StOPfr

Zitat von: Timid am 11. November 2006, 15:27:24
Man könnte das natürlich auch über eine "Ausrüstungskontrolle" regeln - taucht dabei bei einem Soldaten ein Handy auf, darf er dieses eben im Laufschritt in sein Privatfach verbringen. Bei Zuwiderhandlung kommt dann wieder die Gehorsamsverweigerung/Ungehorsam ins Spiel ...

...und da greift dann die Palette jener Maßnahmen, die sich juristisch tiefschürfender Bewertungen entzieht, dafür aber ordentlich Stress macht  ;) 
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Andi

Zitat von: STone85 am 11. November 2006, 08:32:37
Eben, Handy darf nicht beschlagnahmt werden! Zumal eh nur die Feldjäger das Recht haben etwas zu beschlagnahmen!!!

Wo das denn??? Feldjäger unterliegen genauso der WDO und dem UZwGBw und haben dementsprechen ähnliche Rechte, wie beispielsweise militärische Wachen. Gestern nen schlechten Krimi zum Einschlafen gelesen?

ZitatAber man kann dir Befehlen das Handy abzugeben ........in wie fern das einen Dienstlichen Zweck hat häng wohl dann von ´der Argumentation bei den Verhören ab  ;D :D .

Inwiefern ein Befehl einen dienstlichen Zweck hat hängt wohl weniger vom irgendwelchen Argumentationen im Nachhinein ab, als von den direkt vorliegenden Fakten zum Zeitpunkt des Befehls!
Wenn wir uns nicht gerade im Verteidiguns- oder Spannungsfall befinden gibt es keine Rechtsgrundlage abgesehen von Beschlagnahme Sicherstellung oder einer vorläufigen Festnahme, die zum "Einkassieren" eines Handys führen könnten. Und der Befehl das Handy trotzdem abzugeben wäre ein Eingriff in persönlichen Besitz und dementsprechend rechtswidrig!

quote]Allerdings ist das mit der Ortung Blödsinn, die Feinde gegen die wir kämpfen haben weder das know how noch die Geräte um das zu tun......[/quote]

Bischen naiv oder? Die Mittel zur Handyortung kann sich fast jeder Privatmann mit dem entsprechenden Know-How und Geld innerhalb kürzester Zeit zulegen.
Ich denke eher, dass die Eventualität der "Handyortung" hier überhaupt nicht zum Tragen kommt.

ZitatDas mit dem MSG ..... wenn du dich nicht andauernt berfreien lässt sollte das mit dem bestehen der AGA kein Problem sein.............wie schon gesagt!

Richtig, "wie schon gesagt" kann man die AGA nicht nicht bestehen. ;)

Zitat von: Daniel1987 am 11. November 2006, 12:20:34
Natürlich kann das Handy eingesackt werden.
Selbst Lehrer durften das damals, und die sind wohl kaum Feldjäger im Nebenberuf oder?

Das hat eher etwas mit den Schulgesetzen der Länder zu tun und nicht mit den Launen eines Lehrers! Wenn das Schulgesetz eine solche Möglichkeit vorsieht, dann darf der Lehrer das natürlich. Andere Möglichkeiten, die das über eine Schulordnung, Anweisungen oder Erlässe regeln halte ich für nicht ausreichend, da es hier um eine Grundrechtseinschränkung geht.

ZitatMan brauch keine Sonderrechte um Dinge einzusammeln ^^

Meinst du? Das bedeutet, wenn wir uns irgendwann mal begegnen gibst du mir dein Handy? Das wär toll, dann bräuchte ich mir in Zukunft keins mehr selber zu kaufen? Wohl kaum, oder? ;)
Selbstverständlich muss es eine Rechtsgrundlage geben!

Zitat von: peppieno am 11. November 2006, 12:40:02
Lehrer haben keineswegs Befugnisse irgendwelche Handys einzusammeln.

Wie eben schon geschildert kann es solche Befugnisse für den Bereich der Schule und des Unterrichts durchaus geben.

ZitatDas ist Diebstahl. Und wenn der Lehrer damit droht, irgendwelche Strafen bei nicht Abgabe des Handys zu verhängen, dann ist das Nötigung.

Wenn er tatsächlich keine Rechtsgrundlage hat könnte das Nötigung sein, ja. Für Diebstahl wäre aber erforderlich, dass er das Handy nicht mehr zurückgeben will.

Ich schlage aber vor die rechtliche Bewertung denen zu überlassen, die Ahnung von der Materie haben *zu wolverine schiel*.

Gruß Andi
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STone85

#24
Haha Beweismittel...... Oh man das gibts ja nicht....rofl

Und Lehrer dürfen keine Handys beschlagnamen ..........

Beleidigungen gelöscht. Timid

peppie

Falls es dich interessiert, deine beleidigenden Kommenare gegen über Kameraden ist ziemlich unpassend, besser gesagt, sehr unverschämt.

Falls du überhaupt noch aktiv bist, lies dir mal §12 SG durch. Vielleicht bringt es dich ja wieder auf ein Level der Argumentation zurück und du lässt deine unverschämten Aussagen.

§12 SG
Zitat
§ 12

Kameradschaft

Der Zusammenhalt der Bundeswehr beruht wesentlich auf Kameradschaft. Sie verpflichtet alle Soldaten, die Würde, die Ehre und die Rechte des Kameraden zu achten und ihm in Not und Gefahr beizustehen. Das schließt gegenseitige Anerkennung, Rücksicht und Achtung fremder Anschauungen ein.

Lass dir das mal durch den Kopf gehen.
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Daniel1987

naja ich denke man muss nicht diskutieren
wenn es verboten wird, wie bei uns...sollte man es lassen
is kein kinderverein...und wenn die dich erwischen bekommst du ne menge spaß mit dem KPChef, datt glaub mia ma
6. Sanitätsregiment 12
Scharnhorst Kaserne

STone85

#27
Beleidigungen gelöscht. Timid

peppie

Zitat von: STone85 am 11. November 2006, 20:53:01
Ausserdem ist das hier klein Forum für Ballettänzer sondern für Soldaten!!!

Und gerade DESHALB ist es äußerst unkameradschaftlich was du von dir gibst. Du beschimpfst leute die nicht deiner Meinung sind als Hauptschüler, und was weiss ich noch. Ich hab wochenende, ich hab kein bock noch Tagesmutter für dich zu spielen, und alles rauszusuchen wie du die Kameraden schon beschimpft hast.

Und den Spruch 'Wenn man keine Ahnung hat...'  kannst du gerne auf dich beziehen, denn DU hast keine Ahnung. Ich errinere nur daran 'W9er bekommen kein Weihnachtsgeld'... Du warst wahrscheinlich noch nicht einmal Soldat, denn sonst würdest du den §12 nicht mit 'blablabla dummes geschwätz' abtun. Und das was du hier machst, ist unter aller Sau!
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Timid

#29
Zitat von: STone85 am 11. November 2006, 20:53:01"Wenn man keine Ahnung hat einfach mal Fresse halten" und nicht nur einfach drauf losquatschen.

Ich dachte eigentlich, ich hätte mich dir gegenüber mit der PM klar genug ausgedrückt ...

ZitatIch beleidige hier überhaupt keinen sondern stelle nur Tatsachen fest.

Du stellst keine Tatsachen fest, sondern verbreitest irgendwelches Halbwissen. Ohne Quellenangabe o.ä..

ZitatAusserdem ist das hier klein Forum für Ballettänzer sondern für Soldaten!!!

Richtig. Und unter Soldaten gibt es zum einen sowas wie "Kameradschaft", zum anderen bedeutet "Soldat sein" noch lange nicht, dass man frei ist von jeder Art von Anstand oder gutem Benehmen!

Und zur allgemeinen Erheiterung mal wieder der Hinweis auf diesen Artikel. STone, nimm ihn dir ruhig zu Herzen, besonders den zweiten und den vorletzten Abschnitt!

@peppieno
Ruhe bewahren ;)
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