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Umschreibung Dienstführerschein

Begonnen von Luz, 20. Dezember 2024, 17:06:25

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Luz

Guten Tag
Ich möchte meine Dienstfahrerlaubnis der Klasse B umschreiben lassen. Ist es möglich,bis der richtige Führerschein fertig ist,einen vorläufigen Führerschein zu beantragen? Danke vielmals für die Hilfe!!

F_K

AFAIK gibt es diesen nur bei Verlust / Diebstahl, wenn es schon eine zivile Fahrerlaubnis gibt.

Rechtsverbindlich Auskünfte bei Deiner Behörde.

dunstig

Den vorläufigen Führerschein gibt es ebenfalls (bzw. kann beantragt werden), wenn die Fahrprüfung erfolgreich abgelegt wurde, aber der EU-Führerschein noch nicht ausgehändigt wurde. Als Nachweis hierfür braucht es ggü. der Behörde einen Nachweis der bestandenen Fahrprüfung vor einem amtlich anerkannten Prüfer. Inwiefern dies bei einer Dienstfahrerlaubnis der Fall ist, bzw. anerkannt wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Thomi35

Ich denke, auch hier sollte ein vorläufiger Führerschein möglich sein.


  • Die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis in eine allgemeine wird in § 27 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Nach § 27 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ist hierfür i. a. keine Prüfung (=Befähigungsprüfung) nötig.
  • Die Vergabe eines vorläufigen Führerscheins findet sich in § 22a FeV. Diese Regelung stellt aber eher auf das Verfahren nach einer Fahrprüfung ab. In § 22a Abs. 3 FeV steht, daß anstelle des Führerscheins nach der Prüfung auch ein vorläufiger Führerschein ausgestellt werden kann.
  • Vermutlich kann man aber § 22a Abs.3 FeV analog anwenden, d. h. die Ausstellung eines vorläufigen Führerscheins ist möglich.
  • Hierauf weisen teilweise auch die Webseiten der entsprechenden Verkehrsämter hin: Beispielhaft hat die Seite des Verkehrsamt Hannovers eine Gebührenposition für die Ausstellung eines vorläufigen Führerscheins aufgestellt (11,20 EUR).
Ich hoffe, das hilft etwas weiter.

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