Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Einstellung mit t6 2025 bzw. Eine IV GZ möglich?

Begonnen von MartRick, 29. Januar 2025, 04:29:53

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

MartRick

Guten morgen,

Gestern war ich zum Assement und es ist leider nicht gelaufen wie gewünscht, da sowohl das KarrC beim anfordern von Befunden und Akten, als auch die BW bei meiner OP damals wohl etwas falsch gemacht hat. Warum ist nicht bekannt, bekannt ist aber ich muss zum FA zur Untersuchung in ca 4 Wochen und würde eine IV59 bekommen, was mich sehr erstaunte da ich diese Verletzung zu meiner BW Zeit erlitt, und weiterhin auf meinem DP war und dieser mit der GZ gar nicht mehr zugelassen wäre. Von Versetzung war nie die Rede bin normal aus der BW raus mit T4 aber nicht aufgrund dieser Verletzung sondern wegen leicht zu hohem BMI mit den Worten, bekommen Sie das in den Griff und sie können jeder Zeit Wiedereinstellen. War 2018.

Nunja der zivile Musterungsarzt sagte eine Einstellung als SAZ ist gar nicht möglich, wenn nur als Fwdl was für mich absolut nicht in Frage kommt.
Maximal über Ausnahmereglung wenn das Anforderungsprofil passt (er sagt ich kann mir Schreibtischhengst machen). Gewünschte Verwendung wäre Feuerwerker, Schießsicherheit oder MKF die alle keine IV59 als auschluss haben, bei denen aber das anforderungsprofil nicht passen würde laut Arzt.
Ich weis durch das Forum das zb Rollo mit t6 es zum
BS geschafft hat, aber wie sieht das ganze aktuell aus? Ist die Vorschrift die man online findet die aktuellste? Ich gehe später normal zum Interview und Einplaner und höre da nach wollte aber parallel hier fragen damit ich ggf anstoßen kann.


Mit freundlichen Grüßen und danke

thelastofus

Bei Rollo lag der Fall damals anders, das war ein Kreuzbandriss mit außergewöhnlich guter Heilungsprognose. Zudem kann man einen Fall nicht mit dem anderen vergleichen.

Warum mit T4 entlassen?

Ansonsten kam es schon mal vor das man mit weiterverwendet wird aus Fürsorgegründen.

Letztendlich muss man abwarte was der Arzt usw. rausfindet und was das Endergebnis ist. Dabei darf man nie vergessen, die Vorschriften nicht gemacht worden um die Leute zu ärgern sondern auch zum Schutz der Gesundheit.

MartRick

T4 war damals weil ich 2018 alte Richtlinie leicht zu schwer war. Bmi Max 30 war das damals, hatte 30,8 oder irgendwie sowas. War schnell zu beheben.

Naja der Arzt meinte es geht kaum eine Verwendung außer stab ohne Körperlichkeit. Dann muss ich mal warten was der Facharzt sagt. Mein Knie ist in Ordnung, nur er muss es eben Fachärtzlich abklären lassen obliegt nur dem Facharzt nicht dem Arzt vor Ort.

Pericranium

Wenn ein Bundeswehr Facharzt für Orthopädie/ Unfallchirurgie ein
Zitataußergewöhnlich günstiges
Ausheilungsergebnis nach Kreuzbandoperation bei Fehlen von Begleitverletzungen
feststellt, bekommen Sie die III 59, ansonsten ist die IV 59 zu vergeben.
Wie gesagt, da müssen Sie dann die Beurteilung durch einen Facharzt O/U abwarten.

MartRick

Zitat von: Pericranium am 29. Januar 2025, 12:47:50
Wenn ein Bundeswehr Facharzt für Orthopädie/ Unfallchirurgie ein
Zitataußergewöhnlich günstiges
Ausheilungsergebnis nach Kreuzbandoperation bei Fehlen von Begleitverletzungen
feststellt, bekommen Sie die III 59, ansonsten ist die IV 59 zu vergeben.
Wie gesagt, da müssen Sie dann die Beurteilung durch einen Facharzt O/U abwarten.

Mal eine Frage: muss nicht nach so einer OP im dienst eine GZ vergeben werden? Weil mir wurde ja gesagt alles wie gehabt also wenn dann keine oder die bestmögliche?

Da ich keinem mehr vertraue und unbedingt möchte habe ich jetzt eigen Initiative ergriffen und meine komplette Gakte angefordert. Ich hatte eine sehr nette Dame am Telefon die das ganze zügist macht und diese sagte mir hätten die vom KarrC angerufen hätte man das alles regeln können.
Sie darf eigentlich kaum was sagen aber durch die Blume dann doch und wie gesagt ich bin mit T4 aufgrund BMI damals raus und mir wurde ja gesagt Mangel abstellen wieder rein.
Muss nicht bei der neu Musterung davon ausgegangen werden? Und falls da eine GZ zum Knie ist von damals ist diese geltend?

Und wenn alles nichts hilft kann ich mit alten T4 und das schuldigen GZ die damals im weg stand dann was bewirken weil ich ja so keine andere GZ habe?

F_K

Wenn es damals versäumt wurde (der Eintrag GZ), dann war dies ein Fehler, der ja jetzt behoben wird.

MartRick

Zitat von: F_K am 29. Januar 2025, 18:01:59
Wenn es damals versäumt wurde (der Eintrag GZ), dann war dies ein Fehler, der ja jetzt behoben wird.


Wie gesagt es weis bis dato keiner ob dafür eine GZ vergeben wurde, weil die leider im KarrC nicht alles angefordert haben. Sollte aber nicht die Entlassungsuntersuchung Ausgangspunkt sein?
Und wenn eine GZ zu 59 vergeben wurde, ist diese bindend oder kann die revidiert werden?
Der Arzt meinte maximal IV59 keine Einstellung möglich, hat aber für die vorläufige einplanung mir den P060 FlgMech aufgeschrieben wodrauf ich geplant wurde. Dafür ist aber IV59 ein auschluss.
Gibt es keinen BW Arzt an den man sich so als ziviler wenden kann für Aufklärung? Der Musterungsarzt war wenig interessiert an allem leider.

F_K

Es ist unerheblich was "war" - der BW Facharzt wird die in deinem Fall "richtige" GZ vergeben.

Auf Basis der G Akte und ggf. weiterer Untersuchungen - eine III 59 ist wohl "mindestens" zu vergeben - sollte auch dem Laien klar sein.
Du hast diäoch einen Termin, bis dahin musst du warten.

thelastofus

Zitat von: MartRick am 29. Januar 2025, 08:55:31
T4 war damals weil ich 2018 alte Richtlinie leicht zu schwer war. Bmi Max 30 war das damals, hatte 30,8 oder irgendwie sowas. War schnell zu beheben.

Naja der Arzt meinte es geht kaum eine Verwendung außer stab ohne Körperlichkeit. Dann muss ich mal warten was der Facharzt sagt. Mein Knie ist in Ordnung, nur er muss es eben Fachärtzlich abklären lassen obliegt nur dem Facharzt nicht dem Arzt vor Ort.

T4 war ja eigentlich vorrübergehend wehrdienstunfähig. War/ist eigentlich sinnlos so zu entlassen, da man bei Neuseinstellung neu beurteilt wird.

ZitatDafür ist aber IV59 ein auschluss.

Es besteht ja die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung, aber damit sollte man nicht fest planen

Bei Rollo war das alles auch kein Selbstläufer und lange unklar ob es klappt und es sah nicht immer gut aus. Und selbst wenn, das sind immer Einzelfälle, die individuell sind.

Aktuell kann man nur warten.  Und dann muss man sich vllt. auch mal überlegen es denn unbedingt Bw sein muss, auch in Anbetracht der eigenen Gesundheit usw.

MartRick

Zitat von: thelastofus am 30. Januar 2025, 20:09:19
Zitat von: MartRick am 29. Januar 2025, 08:55:31
T4 war damals weil ich 2018 alte Richtlinie leicht zu schwer war. Bmi Max 30 war das damals, hatte 30,8 oder irgendwie sowas. War schnell zu beheben.

Naja der Arzt meinte es geht kaum eine Verwendung außer stab ohne Körperlichkeit. Dann muss ich mal warten was der Facharzt sagt. Mein Knie ist in Ordnung, nur er muss es eben Fachärtzlich abklären lassen obliegt nur dem Facharzt nicht dem Arzt vor Ort.

T4 war ja eigentlich vorrübergehend wehrdienstunfähig. War/ist eigentlich sinnlos so zu entlassen, da man bei Neuseinstellung neu beurteilt wird.

ZitatDafür ist aber IV59 ein auschluss.

Es besteht ja die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung, aber damit sollte man nicht fest planen

Bei Rollo war das alles auch kein Selbstläufer und lange unklar ob es klappt und es sah nicht immer gut aus. Und selbst wenn, das sind immer Einzelfälle, die individuell sind.

Aktuell kann man nur warten.  Und dann muss man sich vllt. auch mal überlegen es denn unbedingt Bw sein muss, auch in Anbetracht der eigenen Gesundheit usw.

Naja als Fachdiener hat man bis auf IGF und bisschen dienstsport so wie ich es höre von Freunden und Bekannten kaum Belastung, quasi als wenn ich Zivil arbeite wie jetzt und Sport treibe.
Ich werde abwarten. Rollo hatte auch eine VKB Ruptur und beiverletzung wie ich lesen konnte und ja.
Bezüglich Ausnahme Reglung muss ich dann selbst das ganze beantragen? Wüsste gerne wenn's soweit kommt welcher Weg zu gehen ist.

Ralf

Es gibt Unterschiede zwischen Einstellung und Bestandspersonal. Ich selbst habe eine VI und bin trotzdem Soldat. Damit wäre ich nie eingestellt worden.
ZitatNaja als Fachdiener hat man bis auf IGF und bisschen dienstsport so wie ich es höre von Freunden und Bekannten kaum Belastung, quasi als wenn ich Zivil arbeite wie jetzt und Sport treibe.
Falsche Einstellung! Lässt mich daran zweifeln, ob du dir auch bewusst bist, welchen Beruf du dir aussuchst: Schau ein paar tausend Kilometer weiter. Lies dir mal einiges unter dem Stichwort LV/BV durch, was uns alle zukommt. Nicht umsonst geht der EBU dazu über, die Auswahlkriterien für Konferenzen und förderliche Verwendungen immer weiter zu verschärfen. Selbst wenn man vom Arzt befreit ist, stehen einem nunmehr manche Fördermöglichkeiten nicht mehr offen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

MartRick

Da ich schon 4 Jahre gedient habe als Fschjg und später Artillerie, weis ich ganz genau was mich erwartet und die körperliche Belastung ist zu 100% definitiv weniger im FD als in früherer Verwendung. Geeignet bin ich wohl sonst wäre ich nicht mit der Fw Eignung da raus und schon vorläufig geplant wurden, auf eine Verwendung die zu den Favoriten vieler zählt. Also muss ich mich schon durchgesetzt haben. Ich werde abwarten und ggfs die Genehmigung beantragen.

MartRick

Nachtrag: meine Gakte kam heute an und ich habe bezüglich meines Knies schon eine GZ zu 59 bekommen und zwar die III59. Wird diese jetzt widerlegt ggfs, oder kann ich die Unterlagen dem KarrC zu kommen lassen damit diese übernommen werden?

Ralf

Zitatich muss zum FA zur Untersuchung in ca 4 Wochen
Du hast doch jetzt einen Facharztauflage, oder? Die gilt es zu erfüllen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

MartRick

Ich meine ja nur weil für mein Knie die III59 vergeben wurde damals von einem Arzt. Die FA Auflage gab es nur weil das KarrC meine Unterlagen nicht richtig angefordert hat. Ich habe auch die Auflage bekommen parallel alle Sachen zu besorgen, diese liegen vor und ich habe wie gesagt die benötigte GZ.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau