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Regelungen zum Urlaub während der RDL

Begonnen von Deepflight, 08. August 2018, 06:22:28

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wolverine

Zitat von: LwPersFw am 14. November 2018, 12:38:14"Erholungsurlaub für Reservistendienst Leistende

Dem Kompetenzzentrum für Reservistenangelegenheiten der Bundeswehr erreichen zurzeit vermehrt Anfragen zum Thema "Erholungsurlaub für Reservistendienst Leistende". Aus diesem Grund hier eine kurze Erläuterung:

Reservistendienst Leistende erhalten nach dem IV. Abschnitt Soldatengesetz (SG) Erholungsurlaub nach § 5 der Soldatenurlaubsverordnung (SUV). Sie erhalten für jeden vollen Monat ihrer Dienstzeit ein Zwölftel des Jahreserholungsurlaubs (also 30 Urlaubstage im Kalenderjahr) der Berufssoldatinnen, Berufssoldaten (BS), Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit (SaZ).
Ein voller Monat ist dabei nicht gleichzusetzen mit einem vollen Kalendermonat und es kommt auch nicht auf die konkrete Anzahl der Dienstleistungstage an. Vielmehr ist ein voller Monat dann geleistet, wenn die Dienstleistung bis zum Ablauf des Tages des nächsten Monats geleistet wurde, der dem Tag vorgeht, der durch seine Zahl dem ersten Tag der Dienstleistung entspricht. Fehlt in dem entsprechenden Monat der maßgebliche Tag, so ist der volle Monat schon mit Ablauf des letzten Tages dieses Monats geleistet.
Bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs wird aufgerundet! (Zentralrichtline A2-1300/0-0-2 Die Reserve Nr. 2.1.4.8 ).

Beispiele:

15.01. - 14.02. = 1 Monat = 3 Tage Urlaub
02.01. - 01.03. = 2 Monate = 5 Tage Urlaub
02.01. - 30.03. = 2 Monate = 5 Tage Urlaub
02.01. - 22.07. = 6 Monate = 15 Tage Urlaub
01.03. - 30.03. = 0 Monate = 0 Tage Urlaub
01.02. - 28.02. = 1 Monat = 3 Tage Urlaub
30.01. - 28.02. = 1 Monat = 3 Tage Urlaub

Reservistinnen und Reservisten, die an einer DVag nach § 81 SG teilnehmen, erwerben keinen Anspruch auf Erholungsurlaub."

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F_K

Daneben gibt es natürlich den Abbau von Mehrarbeit / Überstunden oder Sonderurlaub.

doc.

Zitat von: SebastianK am 03. März 2025, 14:33:30Durch meinen  AG wurden mir die Dort pro Monat zustehenden Urlaubstage richtigerweise gestrichen.

Das verstehe ich nicht - §4 ArbPlSchG sagt, "der AG kann (!) ... , für jeden *vollen* Kalendermonat, den der Arbeitnehmer Wehrdienst leistet, um ein Zwölftel kürzen."

03.03.2025 - 31.03.2025 ist bei mir kein voller Monat. Das kann auch nicht im Sinne des Gesetzes sein, weil in dem Fall ansonsten wirklich EU verloren geht.

F_K

Oh man .. Es ist KEIN voller Monat, der AG darf also nicht kürzen, der Urlaub ist als Arbeitnhmer zu nehmen.

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