Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Sicherheitsüberprüfung und Aufenthalte in Ländern der Staatenliste

Begonnen von ClearProp, 04. März 2025, 09:53:46

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

ClearProp

Hallo zusammen!

Nachdem ich hier schon etwas zu diesem und anderen Themen recherchiert habe, muss ich selbst mal eine Frage stellen.

Ich werde im Sommer meinen Dienstantritt als OA haben. Im Rahmen meiner Bewerbung und des Auswahlverfahrens in Köln habe ich bereits meine Sicherheitsüberprüfung Ü2 abgegeben und dort auch die bisherigen Aufenthalte in Ländern der Staatenliste vermerkt. Die Dauer des Aufenthalts hier hat nie 3 Wochen überstiegen und es waren eher "humane" Länder und nicht sowas wie Russland oder Nordkorea. Der Reisegrund war stets Touristisch. Ich habe keine Wurzeln oder kenne Personen in diesen Ländern.
Nun meine Frage, inwieweit dies für die Erteilung einer Sicherheitsfreigabe eventuell für mich ein Problem darstellen könnte?
Spricht etwas gegen Reisen in solche Länder auch wieder zu stets touristischen Zwecken vor meinem Dienstantritt oder sollte ich dies lieber lassen? Angeben beim Sicherheitsbeauftragten würde ich dies natürlich.

Danke und Grüße!

Ralf

Was genau wie und warum geprüft wird, ist aus guten Gründen Verschlusssache.
Was man aber grds. sagen kann, dass je mehr und je länger man Aufenthalte in Ländern der Staatenliste hatte, sich die SÜ länger hinausziehen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

justice005

Touristische Aufenthalte von zwei bis drei Wochen sind in aller Regel kein Problem. Das wichtigste ist, einfach zu 100% wahrheitsgemäß antworten.

ClearProp

Selbstverständlich war und bin ich zu 100% absolut ehrlich, da ich hier auch nichts zu verheimlichen habe und unter keinen Umständen meine Einstellung gefährden möchte.

F_K

Allgemein:

Es führt halt zu Nachfragen, ggf. auch durch Mitarbeiter vor Ort "zu Hause", denen man dann Urlaubsbilder zeigt und bestätigt, nur "im Urlaub" da gewesen zu sein, und dass es keine Anbahnungsversuche gegeben hat.

Es KANN halt dazu führen, dass die SÜ länger dauert, weil erst ein Termin gefunden werden muss.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau