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Praktikum im SanBereich einer Kaserne

Begonnen von mac21, 13. November 2006, 17:15:35

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mac21

Hallo Leute,

ich hab da mal ne Sache,wo ich eure Hilfe gebrauchen könnte. Und zwar bin ich Auszubildende zur Krankenschwester, mein Arbeitgeber ermöglicht uns einen sogenannten "Wahleinsatz",d.h. ich kann mir selbst nen Einsatz suchen. Da mein Freund in der Bundeswehr ist und ich gern mal in den Bereich BWK oder SanBereich reinschnuppern möchte,würde ich gern wissen,wo ich mich dies bezüglich hinwenden muss bzw. ein Praktikum im SanBereich einer Kaserne überhaupt möglich ist?


Timid

Zitat von: mac21 am 13. November 2006, 17:15:35Da mein Freund in der Bundeswehr ist und ich gern mal in den Bereich BWK oder SanBereich reinschnuppern möchte,würde ich gern wissen,wo ich mich dies bezüglich hinwenden muss bzw. ein Praktikum im SanBereich einer Kaserne überhaupt möglich ist?

Ein Praktikum sollte auch im SanBereich möglich sein.

Allgemein zum Praktikum bzw. den Ansprechpartnern hatten wir in diesem Thread schon einiges geschrieben :)
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Huey

Wobei sich das Praktikum eher darauf beschränkt, deinen zukünftigen (eventuellen) Arbeitgeber kennenzulernen....

Und du wirst in einem SanBereich der Bw nicht viel zu sehen und noch weniger zu tun bekommen-denn erstens unterliegen alle Informationen dort dem Datenschutz, zum zweiten erkennt die Bw deine bisherige Ausbildung nicht soweit an, das du dort grössere arbeiten durchführen darfst.

Insofern ist das ganze also eher unproduktiv.....aber nicht unmöglich..

STone85

Jo richtig das "Praktikum" wird sich auf ne Stunde beschränken wo dir jemand erklärt wie es ablaufen würde wenn du kommen solltest. Möglich ist es aber einfach mal im KWE anrufen und nachfragen.

Im Grunde wird es sich in der Kaserne darauf beschränken das du sowas wie auf Assistenzärztin machst oder im Gezi eingesetzt wirst soll heissen Termine verwalten Akten wälzen.

Dann fahren die Sanis mit raus wenn die Bundeswehr Gelöbnisse hat und Verstanstaltungen gibt.....

Du lernst dann auch noch in deiner SGA Verarztung im Gelände und so nen Zeug genau weiss ich das nicht bin ja kein Sani  ;)

Aber das wird man dir schon gesagt werden


MfG Stone

Dennis812

Wie schon häufiger geschrieben - es ist möglich ein Praktikum im SanBereich zu machen. Und du wirst dann wohl (so wars bei uns auch) alles kennenlernen, was es in einem SanZ gibt - soll heißen: Die Praktikantin bei uns war in allen S-Bereichen, die es bei uns gab. Desweiteren war sie in den ZA-Gruppe und normal beim Truppenarzt im Vorzimmer.

Zu Thema Datenschutz: Sollte sich nicht besonders von einem "normalen" Arzt unterscheiden in diesem Falle.
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

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Timid

Zitat von: Huey am 13. November 2006, 20:14:45Und du wirst in einem SanBereich der Bw nicht viel zu sehen und noch weniger zu tun bekommen

Das würde ich nicht so endgültig sagen ...
Es kommt halt auf die Dauer des Praktikums an. Klar, wenn dieses exakt einen Tag dauert, wird man mal rumgeführt werden und darf sich den Laden mal anschauen - nichts aufregendes also. Wenn es aber länger dauert, dann wird der Praktikant, wie der Name ja schon nahe legt - praktisch arbeiten! Also als Arzthelferin oder angehende Krankenschwester wohl durchaus auch am Patienten. Denn es ist wiedersinnig, wenn sich die Bundeswehr einen Praktikanten mit entsprechender Vorbildung ins Boot holt, dessen Fähigkeiten in diesem Zeitraum aber nicht einsetzt.

Als Beispiel: Ich (angehender Dipl.-Inf.) war in letzter Zeit bei verschiedenen Bundeswehr-Dienststellen an verschiedenen Standorten als Praktikant (im Bereich IT/Administration), jeweils mehrere Wochen lang. Und jedes Mal habe ich die ganze Zeit über "richtig" gearbeitet!

Das mit dem "Datenschutz" ist wohl ebenfalls kaum ein Problem - der Praktikumsvertrag besteht zu ca. 80% aus Auszügen des Strafgesetzbuches, in denen u.a. solche Sachen wie "Verletzung von Privatgeheimnissen" oder "Verletzung des Dienstgeheimnisses" aufgeführt sind. Verstößt der Praktikant dagegen, kann er also genauso strafrechtlich gemaßregelt werden, wie es einem Soldat straf- und disziplinarrechtlich ans Leder gehen würde. Und sollte eine ausführlichere Belehrung notwendig sein, erfolgt diese (mit schriftlicher Bestätigung) im Zweifelsfall in der Dienststelle, in der das Praktikum absolviert wird.
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Huey

In einem SanBereich darf aber eben nicht jeder einfach "mitarbeiten"....zum Blutabnehmen z.B. braucht man immer noch den "Spritzenschein", für andere Tätigkeiten eine entsprechende Ausbildung....

Verschiedene ärztliche Geräte bei der Bw gibt es im zivilen seit Jahrzehnten nicht mehr, so das zivile Krankenschwestern an diesen Geräten nicht ausgebildet sind....

Timid

Zitat von: Huey am 14. November 2006, 18:05:50In einem SanBereich darf aber eben nicht jeder einfach "mitarbeiten"....

Eigentlich dürfte mit der Begründung nirgendwo ein Praktikant arbeiten - weil man für quasi jede Tätigkeit strenggenommen eine ATN, einen Lehrgang, sonstetwas vorweisen muss ...

Man könnte es auch anders formulieren: Der Praktikant wird im Rahmen seiner Möglichkeiten und seines Vorwissens eingesetzt, wenn es die Zeit zulässt. Und wenn der Praktikant im Zivilen Blut abzapfen darf, weshalb dann nicht (unter Aufsicht und nur am freiwilligen Opfer, versteht sich ;D ) auch im San-Bereich?
(Zumal das Berufsbild der Krankenschwester mit Sicherheit noch erheblich viel mehr "Stoff" umfasst, der auch in dem kurzen Rahmen eines Praktikums genutzt werden kann ...)
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Huey

D´accord.....

Allerdings hatte ich die Diskussion neulich erst mit einem Lehrer,der einen Praktikanten betreute...

Dieser verwies mich auf den Praktikumsvertrag, in dem sinngemäss steht, das der Praktikant nicht arbeiten darf, sondern sich nur alles ansehen und fragen stellen soll..

Ich weiß nicht,ob diese Verträge Standard sind...

StOPfr

#9
Zitat von: Huey am 15. November 2006, 08:41:41
Dieser verwies mich auf den Praktikumsvertrag, in dem sinngemäss steht, das der Praktikant nicht arbeiten darf, sondern sich nur alles ansehen und fragen stellen soll..

Ich musste schon etliche Praktikanten und Praktikantinnen betreuen und es ist tatsächlich so, dass diese überhaupt nicht arbeiten dürfen, sondern nur zuschauen und fragen sollen.
In der Realität sieht das natürlich ganz anders aus  ;).
Sie verrichten gelegentlich leichte bzw. einfache Tätigkeiten, weil sie nur so in der Lage sind, die Arbeit richtig beurteilen zu können, für die sie sich durch die Auswahl des Praktikumsplatzes offensichtlich interessieren.
Dass jemand Blut abnehmen darf, halte ich trotzdem eher für unwahrscheinlich, selbst wenn er/sie das z.B. als ausgebildete/r Sanitäter/in kann.     
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Timid

Zitat von: Huey am 15. November 2006, 08:41:41Dieser verwies mich auf den Praktikumsvertrag, in dem sinngemäss steht, das der Praktikant nicht arbeiten darf, sondern sich nur alles ansehen und fragen stellen soll..

Ich weiß nicht,ob diese Verträge Standard sind...

Anscheinend nicht, weil sich in meinem derartiges nicht findet ;)

Hängt dann damit vielleicht auch von der Art des Praktikums ab? So dass bei einem Schulpraktikum andere Regeln gelten als bei einem "richtigen" Praktikum oder Praxissemester o.ä..
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StOPfr

Zitat von: Timid am 15. November 2006, 12:27:08
Hängt dann damit vielleicht auch von der Art des Praktikums ab? So dass bei einem Schulpraktikum andere Regeln gelten als bei einem "richtigen" Praktikum oder Praxissemester o.ä..

@ Timid:

Da hast Du wohl recht. Die von mir zitierten Erfahrungen beziehen sich auf Schülerpraktika und die entsprechenden Verträge. Und da ist "richtige Mitarbeit" nicht vorgesehen.
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