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Wechsel vom Truppendienst in psychotherapeutische Tätigkeit

Begonnen von Andreas1234, 06. April 2025, 23:22:16

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Pericranium

Zitat von: Andreas1234 am 08. April 2025, 13:20:23
Zitat von: Pericranium am 08. April 2025, 12:59:54Und Truppenpsychologe ungleich PsychotherapeutIn, was ja der eigentliche Bedarf ist.

Die Vorraussetzungen für den Truppenpsychologen sind:

Du hast ein Diplomstudium der (Allgemeinen) Psychologie oder ein konsekutives zehnsemestriges Masterstudium (""M.Sc. in Psychologie"", keine spezialisierten Studienabschlüsse der Psychologie) nach Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie abgeschlossen.

Du weist eine mindestens zweieinhalbjährige vergleichbare berufliche Tätigkeit nach. Alternativ wirst du zunächst als Tarifbeschäftigte bzw. Tarifbeschäftigter eingestellt.

Die Teilnahme an Auslandseinsätzen der Bundeswehr ist für Beamtinnen und Beamte möglich.

Du verfügst über gute englische Sprachkenntnisse.

Diese Punkte erfüllen alle Absolventen des Psychologie Masters an einer Bundeswehr Universität wobei die Absolventen im Bereich klinische Psychologie darüber hinaus qualifiziert sind, da die Approbation diese Inhalte einschließt und einen zusätzlichen Fokus auf die Arbeit mit Menschen bietet während in Hamburg zum Beispiel auch ein Fokus auf Marketing gelegt werden kann.

Somit währen die akademischen Qualifikationen bereits gegeben.

Und was davon schließt jetzt bitte die Ausbildung zum Psychotherapeutein ein, der/die dann Verhaltenstherapie, tiefenpsychologische Therapie oder systemische Therapie macht? Genau, nichts.

LwPersFw

Zitat von: Andreas1234 am 08. April 2025, 12:22:05Aus dem aktuellen Bericht der Wehrbeauftragten, S.136 unten:

Dies ist nicht nachvollziehbar, denn viele der Absolventinnen und Absolventen haben großes Interesse,
in der Truppenpsychologie der Bundeswehr zu arbeiten und bringen hierfür beste Voraussetzungen mit.


Wie Sie blendet auch die WB DEN entscheidenden Fakt aus:

Die Bw hat z.B. den Bedarf an einem OffzTrD Jägertruppe im Jahr 2031.

Für diesen Bedarf führt sie mit dem Bewerber das Einstellungsverfahren durch.

War das AC positiv ... wird dem Bewerber dem Bedarf entsprechend diese Einplanung vorgeschlagen.

Ziel : der Bewerber deckt in 2031 genau diesen Bedarf - Offz TrD Jägertruppe.

Als Guddi ... hat der Bewerber die Wahl aus mehreren Studienfächern ... unabhängig davon ob fachlich zur Jägertruppe passend.

Was wäre die Folge wenn der Bewerber Jahre nach Einstellung aus der geplanten Verwendung Jägertruppe genommen wird ?

Die Bewerber steht 2031 nicht zur Verfügung...
Ein neuer Bewerber müsste ggf. erst neu eingestellt werden...
Der Dienstposten kann ggf. nicht anderweitig 2031 besetzt werden und bleibt ggf. Jahre vakant bis der neue Bewerber ausgebildet ist...

Warum sollte die Bw so etwas tun ? Egal welcher Bedarf an Psychologen besteht ?

Sie haben freiwillig zugestimmt für ihre geplante Verwendung eingestellt, ausgebildet und schließlich in dieser eingesetzt zu werden.

Wenn Ihre berufliche Planung anders aussah ... hätten Sie dies nicht annehmen dürfen.


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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