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Krankheit - Möglichkeiten zur Wiederherstellung - DU

Begonnen von MiraC, 20. Mai 2025, 08:27:57

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MiraC

Moin,

ich habe eine Stoffwechselerkrankung nicht heilbar, aber gut eigestellt -> mehr oder weniger alles Schick.
Habe jetzt auch noch einen Bandscheibenvorfall, bin schon in Behandlung mit EAP (nichts gebracht) und jetzt PRT (Spritze in Rücken an Nerv).

Durch die lange Dauer, weil erst falsch diagnostiziert, habe ich "eigentlich" schon richtig die Nase voll gehabt und überlegt wie ich aus der Bundeswehr rauskomme - habe aber zum Glück noch nichts eingeleitet.
Ich bin SaZ und habe nächstes Jahr mein 12. Jahr voll, Ansprüche des Bundes gegen mich bestehennicht, da ich keine Prämien bekomen habe, und ich genug Dienstzeit zusammen habe um Lehrgänge auszugleichen.

Welche Möglichkeiten, bzw welche Anwendungen kann ich bekommen, um entweder die Auswirkungen zu reduzieren (vielleicht irgendwann wieder voll Dienstfähig zu werden) oder um das Ganze erträglich zu machen? Meinem Trppenarzt muss ich leider viel "aus der Nase ziehen" - für mich ist es daher besser schon mit Vorschlägen zu kommen. Die Fachärzte (Neurochirurg, Neurologie, Schmerzambulanz) stehen bis zur PRT hinter mir, von OP wird abgeraten - möglicher Schaden ist größer als die Erfolgsaussicht.

Was kann ich derzeit nicht?
- Lange stehen
- Laufen (wegen Erschütterung und klemmt den Nerv ein)
- Lange Sitzen
- Schwere Sachen heben (5KG gehen, 10 Kilo nur sehr kurze Zeit)

Gibt es (realistisch) die Möglichkeit innerhalb der verwendung (IT Dienstposten) so zu wechseln dass ich aus einem "Kampf Batallion" in ein weniger aktives komme, ist Köln mein Ansprechpartner? BA 90/5 (jader heisst jetzt anders) ist noch nicht gemacht, der Arzt will richtigerweise erst Abwarten was bei der PRT raus kommt.
-> Es macht für mich wenig Sinn, ewig einen Dienstposten zu belegen, ohne dass ich hier sinnvoll tätig werden kann
-> Für mich käme auch die Möglichkeit der DU in Betracht, da ich im Zivilen mit genug Vorlauf auch einen Job finden kann.
- Geht das überhaupt, oder bin ich dazu nicht krank genug?



arcd008

Hallo MiraC,

zumindest zu dem Bandscheibenvorfall kann ich Folgendes beitragen. Aus meinem Bekanntenkreis ist mir ein Fall von Bandscheibenvorfall bekannt, der durch langes Sitzen bzw. zu wenig Schlaf verursacht wurde (um Baby nachts gekümmert, auf Sofa in halbsitzender Position, kaum Schlaf). In der Akutphase (2 Wochen) Behandlung mit Diclofenac, um die Muskeln wieder zu entspannen, weil der Schmerz wegfällt. GLeichzeitig lag er - wenn immer möglich - in der 90-90-Position...bei Telefonieren, Arbeiten, etc. Fairerweise muss man sagen, dass er sich dann eine Couch für sein Büro gekauft hat und dort in der 90-90-Position wann immer möglich lag. Später dann einen hochfahrbaren Schreibtisch und ein Laufband, um zu langes Stehen zu vermeiden. Das ist natürlich nicht jedem/immer möglich. Nach wenigen Wochen ist er dann auf Ibu gewechselt, gleichzeitig hat er wieder mit rotatorischen Bewegungen des Rückens angefangen und dann langsam über ca. 6 Monate das Rückentraining und das allgemeine Training (Fitneßstudio) hochgeschraubt und die Schmerzmittel langsam ausgeschlichen. Er ist jetzt bei uns im Training immer vorne mit dabei,  hat keinerlei Probleme mehr und kann auch Rucksäcke mit mehr als 20kg tragen. Als Zusatzbehandlungen erwähnte er Akupunktur und Krankengymnastik und Fango-Packungen. Alles wohl nett zur Entspannung aber mit begrenztem Erfolg.

so long

arcd008

Ralf

Die PersFhrg ist da dein Ansprechpartner. Du kannst ja ein PEG beantragen und dort das alles besprechen. Ob es auf ein DU-Verfahren hinausläuft ist unabhängig davon, das wird sich ja auf der ärztlichen Schiene mglw. ergeben. Wahrscheinlich wird man auch vor Abklärung aller ärztlicher Anteile keine Entscheidung treffen über eine weitere Verwendung / DP.
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Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

ZitatWelche Möglichkeiten, bzw welche Anwendungen kann ich bekommen, um entweder die Auswirkungen zu reduzieren
(vielleicht irgendwann wieder voll Dienstfähig zu werden) oder um das Ganze erträglich zu machen?


Ggf. kommt eine Kur in Betracht.

Hier muss man mit dem TrArzt schauen was bei der Beantragung Erfolg versprechend ist...

Was erfolgt zuerst: Feststellung medizinischer Notwendigkeit, Prüfung der Angemessenheit und Ausschöpfung anderer Maßnahmen

Erst danach bestimmt der TrArzt - anhand der Situation und/oder Notwendigkeit der Vorsorge bzw. Rehabilitation
(Vorbeugung / Verhinderung Verschlechterung / Verbesserung Teilhabe) - welche Maßnahme für den Soldaten
medizinisch notwendig und angemessen ist.

Und dann gibt es zwei grundsätzliche Möglichkeiten der Umsetzung:

Es bedarf der PRÄVENTION          >>  Maßnahme nach § 6 BwHFV

Es bedarf der REHABILITATION    >>  Maßnahme nach § 13 BwHFV


Hier ist auch noch die Regelung A-1455/4 , Kapitel 6 "Kuren/medizinische Rehabilitationsmaßnahmen",
solange darin nichts steht, dass der BwHFV widerspricht.

In Ihrem Fall sollte es ja auf den § 13 BwHFV hinauslaufen...   https://www.gesetze-im-internet.de/bwhfv/__13.html


---------------------------------------

Checkliste (für den TrArzt) - Antrag auf stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme nach § 13 BwHFV  ( Stand 02/2023 )

� Überlegung vor Antragsstellung

•Wurde in den letzten vier Jahren bereits eine Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt?
•Besteht Rehabilitationsbedarf
   o ggfs. Prüfung mittels Checkliste Reha-Bedarfserkennung und SIMBO C

� Deckblatt gemäß Vorgabe Kdo RegSanUstg G3.2.1
� Bw-5358
� truppenärztliche Stellungnahme
    • kurze Begründung:
       o warum die kurative Versorgung nicht ausreichend ist
       o welche Maßnahmen bisher durchgeführt wurden und warum diese nicht ausreichend waren
       o warum die Maßnahme nicht ambulant durchgeführt werden kann
� Bw-Facharzt-Befund
    • nicht älter als 6 Monate
    • Aussage zu:
      o erforderlichen Therapiemaßnahmen
      o Behandlungsschwerpunkt
      o angestrebtem Therapieziel
� Prüfung des Versorgungsvertrags der Einrichtung nach §111 SGB V
� Schweigepflichtentbindung gegenüber
    • SanUstgZ XX Abt. Heilfürsorge
    • Kdo RegSanUstg G3.2.1
    • aufnehmender Klinik

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

ZitatFür mich käme auch die Möglichkeit der DU in Betracht, da ich im Zivilen mit genug Vorlauf auch einen Job finden kann.

Wann ist denn Ihr aktuelles Dienstzeitende ?
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

MiraC

Das akutelle DZE ist 2029.
Der erste Truppenarzt hat "gebummelt" und meinte das die Probleme auch so wieder weg gehen.
Durch das Abwarten wurde es halt nur schlimmer. Der neue TrArzt hat soweit alles was eigentlich nötig ist veranlasst.
(Neurologe, Neurochirurg, Schmerzambulanz - EAP, jetzt PRT, da die EAP nicht den erhoften Erfolg gebracht hat.)

Die Aufzählung der Möglichkeiten hilft mir aber schon mal! Danke dafür.

LwPersFw

ZitatDas aktuelle DZE ist 2029.

Vor dem Hintergrund das Sie 2026 die 12 Jahre Dienstzeit "voll machen", wäre es eine Option zu diesem Zeitpunkt in DU zu gehen,
wenn dies vor dem Hintergrund Ihres Krankheitsbildes für beide Seiten die beste Option wäre.

Sie hätten zu diesem Zeitpunkt alle wesentlichen Ansprüche aus dem SVG.

+ Möglichkeit E- und Z-Schein
+ 60 Monate ÜG (falls nicht gekürzt durch ZAW)

Also alle Möglichkeiten um vernünftig ins zivile Arbeitsleben zu wechseln.

OB DU in Frage kommt ...

+ mit ihren behandelnden Ärzten besprechen
+ und dann in die GAIP des BAPersBw einlesen ... KennNr 63-04-00 Punkt 2.1.2 ff (kann jeder im IntranetBw lesen), auch die dort verlinkten Regelungen zum Thema

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

MiraC

Ich danke Dir/Ihnen für die ausführliche Auskunft.
-> Wäre die Behandlung des Bandscheibenvorfalls, TrpArzt ging erst von Ischialgie aus und hat ich mit Schmerzmitteln "vollgepumpt", wäre das ganze längst hinter mir. Und hätte wohl auch nicht zu so einer Unzufriedenheit (bei mir) geführt.

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