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Beurteilungswesen

Begonnen von HfwFachdienst, 26. Mai 2025, 17:34:56

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HfwFachdienst

Hallo liebe Gemeinde,

Ich benötige Hilfe von euch, im Idealfall recht schnell, da ich derzeit noch vergeblich auf Hilfe vom Bundeswehrverband warte.
Kann mir jemand sagen, ob es zulässig ist, dass ein DV ein Beurteilungszwischengespräch auf einen Fachbereichsleiter (ohne jegliche Disziplinarbefugnis) herunterbricht bzw delegiert, obwohl zwischen dem. Soldaten und dem Chef täglich eine Luftlinie von ca. 20 m liegt? Das Gespräch ist in meinen Augen ein Muss, da der Betroffene sich von einem Beurteilungsbeitrag A für 20 Monate des Zeitraumes nach Versetzung auf ein D- eher E+ verschlechtert hat. (restlicher Zeitraum waren 8 Monate in der neuen Einheit.)
Gerne auch mit Verweis auf die geltenden Vorschriften z. B. A-1340/50.

Vielen Dank für eure Bemühungen!

Ralf

Ziff 521 ff regeln das.
Dort steht immer "der Erstbeurteilende" und der ist ja klar definiert.
Es steht dort aber auch: Ein unterbliebenes Beurteilungsgespräch führt nicht zur Aufhebung der Beurteilung. Die Unterlassung der im Vordruck zu dokumentierenden Beurteilungsgespräche ist zu begründen.

Weiterhin:
ZitatDie Erstbeurteilenden sollen mit den Soldatinnen und Soldaten im Beurteilungszeitraum
mindestens ein weiteres Beurteilungsgespräch führen, spätestens in der Mitte des Beurteilungszeitraumes,
in dem sie aus ihrer Sicht zu deren individuellen aktuellen Eignungs- und Leistungsbildern
und zu besonderen Schwächen und Stärken Stellung nehmen. Eine sich abzeichnende Verschlechterung
muss den Soldatinnen und Soldaten, soweit dies tatsächlich möglich ist, so frühzeitig angekündigt
werden, dass sie durch Steigerung der Leistung ihr bisheriges Beurteilungsbild nach Bewertung
der Erstbeurteilenden mindestens halten können. Mängel und Schwächen sollten möglichst nicht
erstmals bei der Aushändigung des Beurteilungsentwurfs aufgezeigt werden.
Sollten möglichst ist also auch kein Muss.
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HfwFachdienst

Vielen Dank für die schnelle Antwort! In dem speziellen Fall geht es weniger um die Aufhebung, die ist zweitrangig, sondern um eine getroffene Falschaussage der DV, welche behauptet, sie hätte den Auftrag ein den Fachbereichsleiter delegiert. Dieser wiederum sagt eindeutig, dass dies nie der Fall war. Man muss dazu sagen, dass es bereits enorme Probleme zuvor mit der DV gab, Beschwerden, Eingaben etc. Jedoch wurde sich an nichts gehalten, es gab keine Mediation oder klärende Gespräche. Sie hat den Soldaten fast 1 Jahr lang komplett ignoriert und jeden Gesprächsversuch nachweislich abgelehnt. Hierzu gibt es auch Gesprächsprotokolle. Es geht grundsätzlich um die Aussage von ihr, dass sie es delegiert haben will und das einfach nicht stimmt. Ich wollte deshalb wissen, ob diese Delegierung überhaupt möglich ist um noch weitere Punkte benennen zu können, was da schief gelaufen ist.  :'(

Ralf

Nein, der Erstbeurteilende (wer immer das auch ist, muss ja nicht der / die DV sein), muss das Einführungsgespräch, Zwischengespräche etc führen.
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HfwFachdienst

Perfekt, vielen Dank, dann habe ich die Vorschrift richtig verstanden.
Ich hoffe stark, dass ich nun dagegen erfolgreich vorgehen kann. Diese Situation zieht sich nunmehr 2 Jahre und ist einfach zermürbend. Davon abgesehen hat es mir leider einen enormen Karriereknick gegeben, einfach durch diese Stutenbissigkeit. Ich danke euch für die schnelle  Rückmeldung!

alpha_de

Aber denke daran, dass ein D- -> E+ keine wirkliche Verschlechterung darstellt (sondern das bereits durch Veränderungen der VglGrp bei ansonsten gleicher Leistung passieren kann).

HfwFachdienst

Alpha_de auch danke für deine Zeit. Zum besseren Verständnis, ich habe in dem Beurteilungszeitraum 20 Monate an Standort A gedient. Mein damaliger Chef hat mir einen Beurteilungsbeitrag mitgegeben, der ein A- auswies. Die PEB beinhaltete Ostfw Förderung, OffzMilFD Förderung und Spieseignung (mein absoluter Wunsch). Ich wurde versetzt, betreibe hier eigentlich die gleiche Tätigkeit, allerdings nur in Teilzeit auf Grund der Kinderbetreuung (ich gehe 32 h arbeiten, die Kitas Vorort haben nur von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet). Sie ignorierte zuerst den Teilzeitantrag über mehrere Monate hinweg, beschied ihn dann negativ und versuchte mir eindeutig, daß Leben schwer zu machen. BAPers genehmigte jedoch die Teilzeit. Mein Unterstellungsverhältnis mit der neuen Chefin war 8 Monate. Sie machte dann aus meinem Beitrag mit dem A- ein D-/E+ (war nicht ganz eindeutig) und nahm mir sämtliche Eignung sowie Förderung in der PEB. Dagegen kann man aber kaum vorgehen,dessen bin ich mir bewusst. Trotzdem wollte ich dieses Verhalten eines DV nicht tolerieren, erstrecht nach der Eröffnung, wo ihrerseits sehr abfällige Äußerungen kamen.
Um kurz zu verdeutlichen, dass es offenbar nicht an mir lag, mein neuer Chef möchte mich nun zeitnah als Spießvertreter einsetzen, da er das Potenzial wieder erkennt.

alpha_de

Wenn es nur um einen BU Beitrag geht, ist der letztlich beurteilende Vorgesetzte Recht frei, in der einen wie der anderen Richtung. Es zählt die VglGrp in der beurteilt wird.

Das aktuelle System ist da leider sehr schlecht für alle Beteiligten.

HfwFachdienst

Dessen bin ich mir absolut bewusst, deshalb will ich auch nicht gegen die Beurteilung vorgehen. Aber das zeigt meiner Meinung nach schon, wie diese Frau tickt. Aber die Aussage, sie habe das Gespräch delegiert, als ich danach gefragt habe, ist für mich einfach gelogen. Hätte sie gesagt, es kam nicht dazu oder keine Ahnung, wäre es was anderes. Aber es ist mal wieder gelogen und in meinen Augen ist das ahndungswürdig, gerade mit der Vorgeschichte.

Ralf

Vielleicht hat sie es ja wirklich delegiert ohne zu wissen, dass das nicht geht?
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HfwFachdienst

Absolut nicht. Wie gesagt, sie hat mit mir knapp 11 Monate kein Wort mehr gewechselt. Mein FBL stand täglich auf dem Flur und hat mit mir gesprochen, er ist Stabshauptmann und hat schon sehr viel gesehen und erlebt. Es wäre für ihn ein leichtes gewesen, mit mir darüber zu sprechen, zumal ich weiß, wie das abgelaufen wäre. Auf Augenhöhe, natürlich hätte er mir gesagt, dass er die Ansicht der Chefin nicht teilt, aber er hätte mir definitiv von dem Befehl erzählt. Wenn er sagt, den Befehl gab es nicht, dann gab es ihn auch nicht, dafür lege ich meine Hand ins Feuer. Er wurde dazu auch vernommen, zum ersten Mal in seinen 35 Dienstjahren. Außerdem sehe ich hier die Chefin ganz klar in der Pflicht, bei so einem "Sorgenkind" wie mir, auf Nummer sicher zu gehen und das zu dokumentieren oder Dienstaufsicht zu führen und ihn danach zu fragen, ob es das Gespräch gab.

Thufir

Ich meine mich dumpf daran zu entsinnen, dass deutliche Verschlechterungen der Beurteilung im Vergleich zur Vorbeurteilung besonders begründungsbedürftig (ansonsten gerichtlich angreifbar) sind. Zumindest so erinnerlich aus dem zivilen Bereich. Kann das jemand näher ausführen (oder verneinen)..?

Ralf

Zitat von: Thufir am 26. Mai 2025, 23:51:08Ich meine mich dumpf daran zu entsinnen, dass deutliche Verschlechterungen der Beurteilung im Vergleich zur Vorbeurteilung besonders begründungsbedürftig (ansonsten gerichtlich angreifbar) sind. Zumindest so erinnerlich aus dem zivilen Bereich. Kann das jemand näher ausführen (oder verneinen)..?
Es ist eine neue Verwendung und die Verschlechterung betrifft einen BU-Beitrag (der ja an nichts gebunden ist) und nun eine erste BU in einer neuen Vergleichsgruppe und neue Verwendung. Und ein D ist über dem Durchschnitt und ein E der Durchschnitt.
Ansonsten:
ZitatEine sich abzeichnende Verschlechterung
muss den Soldatinnen und Soldaten, soweit dies tatsächlich möglich ist, so frühzeitig angekündigt
werden, dass sie durch Steigerung der Leistung ihr bisheriges Beurteilungsbild nach Bewertung
der Erstbeurteilenden mindestens halten können. Mängel und Schwächen sollten möglichst nicht
erstmals bei der Aushändigung des Beurteilungsentwurfs aufgezeigt werden.

Da aber unterschiedliche Gerichte ja auch Sachverhalte unterschiedlich sehen, würde ich hier keine Aussage wagen, wie sowas ausgeht.
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HfwFachdienst

Danke für eure Antworten.
Wie bereits erwähnt geht es mir nicht um die eigentliche Beurteilung. Anfechtbar wäre sie definitiv gewesen, da sie in sich nicht schlüssig ist, das habe ich bereits mit einem Anwalt besprochen. Die Folge wäre aber wohl dann, dass sie aufgehoben und neu geschrieben wird und alles was IM Fließtext positiv erwähnt wird, als Benotung jedoch schlecht angekreuzt wurde, einfach gelöscht wird oder ins negative geschrieben wird. Deshalb bringt es nichts dagegen vor zu gehen. Mir geht es nur um das Verhalten der DV, da sie mir wirklich das Leben zur Hölle gemacht hat. Das Delegieren war grundsätzlich schon nicht zulässig, aber die Falschaussage dazu ist einfach wieder komplett unnötig gewesen.

KlausP

Meine Empfehlung: Schreiben Sie eine Beschwerde. Sonst ändert sich nie was im Verhalten der DV.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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