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Besteuerung der Bezüge von RDL

Begonnen von Opa_Hagen, 21. Januar 2016, 07:19:43

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F_K

@ Str:

Du hast offensichtlich Steuer / Progression nicht verstanden.

Str

@F_K: Du offensichtlich auch nicht. Sonst könntest du meine ja Frage beantworten.

F_K

Steuerfragen im Einzelfall beantworten Steuerberater / Anwälte.

Bei gleichbleibendem Einkommen und ohne Steuerfreibeträge wird ein AN NICHT durch den Progressionvorhehalt benachteiligt - er erhält, ggf. nach Lohnsteuerjahresausgleich exakt dasselbe Nettoeinkommen.

Dienstgeld und "Zuschläge" gibt es "on top".

Str

Ein Einzelfall hat es schon vor Gericht geschafft: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-46803?hl=true

Der Verlust nach der Einkommensteuererklärung aufgrund Progressionsvorbehalt wird hier bestätigt. Der wird aber nicht erstattet, weil der Verwaltungsaufwand einer jährlichen Abrechnung größer wäre, als einfach nur das jeweilige Monats-Netto aufzufüllen.

Zitate:
"Schließlich handle es sich auch nicht um den Verlust von Arbeitsentgelt. Steuervorteile seien kein Erwerbseinkommen, Steuernachteile seien kein Einkommensverlust."

"Damit dient das Unterhaltssicherungsgesetz vorrangig dazu, sicherzustellen, dass der Reservistendienst Leistende seinen Unterhalt weiter bestreiten kann. Der Ausgleich sämtlicher Einkommensverluste ist damit nicht vordringlicher Gesetzeszweck."

Es geht also keineswegs darum, dass ein AN, der RD leistet, finanziell gleich gestellt ist mit einem, der kein RD leistet. Ja, das Nettoeinkommen mag erstmal gleich sein, aber durch die Steuernachteile hat man am Ende eben weniger.

Genau das wurde vom DBwV bereits 2014 kritisiert. Lösungvorschlag war sogar, die USG Leistungen vom Progressionsvorbehalt auszunehmen. Das ist nicht passiert.
https://www.bmvg.de/de/service/gesetze-und-verordnungen/stellungnahmen-gesetz-neuregelung-unterhaltssicherungsrechtlich-3808134

Mit Prämien, Mehrarbeit, etc. "lohnt" es sich dennoch, RD zu leisten. Man bekommt am Ende mehr, als ohne RD. Aber die Aussage "Nein es macht keinen Verlust, Du hast unterm Strich genauso viel wie bei einer durchgehenden Tätigkeit als Angestellter." (Tasty) ist gerichtlich bestätigt falsch.

Str

EDIT: Mit Prämien, Mehrarbeit, etc. "lohnt" es sich dennoch, RD zu leisten. Man bekommt am Ende mehr, als ohne RD. Aber die Aussage "Nein es macht keinen Verlust, Du hast unterm Strich genauso viel wie bei einer durchgehenden Tätigkeit als Angestellter." (Tasty) ist, bezogen nur auf die Erstattung des Verdienstausfalls nach USG, gerichtlich bestätigt falsch.

F_K

@ Str:

As said, Steuerrecht ist durchaus komplex - es kommt zu KEINER Benachteiligung, wenn der AN 12 Monate des Jahres beschäftigt war und die Bescheinigungen "richtig" erstellt werden.

Natürlich mag es im Einzelfall zu kleinen Nachteilen kommen, ist dann halt so - der Regelfall ist dies nicht.

tdn

Zitat von: Str am 09. Juni 2025, 22:54:29Ein Einzelfall hat es schon vor Gericht geschafft: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-46803?hl=true

Der Verlust nach der Einkommensteuererklärung aufgrund Progressionsvorbehalt wird hier bestätigt. Der wird aber nicht erstattet, weil der Verwaltungsaufwand einer jährlichen Abrechnung größer wäre, als einfach nur das jeweilige Monats-Netto aufzufüllen.

Zitate:
"Schließlich handle es sich auch nicht um den Verlust von Arbeitsentgelt. Steuervorteile seien kein Erwerbseinkommen, Steuernachteile seien kein Einkommensverlust."

"Damit dient das Unterhaltssicherungsgesetz vorrangig dazu, sicherzustellen, dass der Reservistendienst Leistende seinen Unterhalt weiter bestreiten kann. Der Ausgleich sämtlicher Einkommensverluste ist damit nicht vordringlicher Gesetzeszweck."

Es geht also keineswegs darum, dass ein AN, der RD leistet, finanziell gleich gestellt ist mit einem, der kein RD leistet. Ja, das Nettoeinkommen mag erstmal gleich sein, aber durch die Steuernachteile hat man am Ende eben weniger.

Genau das wurde vom DBwV bereits 2014 kritisiert. Lösungvorschlag war sogar, die USG Leistungen vom Progressionsvorbehalt auszunehmen. Das ist nicht passiert.
https://www.bmvg.de/de/service/gesetze-und-verordnungen/stellungnahmen-gesetz-neuregelung-unterhaltssicherungsrechtlich-3808134

Mit Prämien, Mehrarbeit, etc. "lohnt" es sich dennoch, RD zu leisten. Man bekommt am Ende mehr, als ohne RD. Aber die Aussage "Nein es macht keinen Verlust, Du hast unterm Strich genauso viel wie bei einer durchgehenden Tätigkeit als Angestellter." (Tasty) ist gerichtlich bestätigt falsch.

Ich bin mir da nicht 100% sicher.
Schließlich geht ja vom zve das brutto ab und dann das netto (durch progressionsvorbehalt) wieder dazu. Es müßte also schlußendlich sogar weniger Steuern gezahlt werden, sprich die anderen 11 Monate müßten ein höheres Netto haben.
Oder denke ich da falsch?

F_K

@ tdn:

Ja, auch das kann ein Effekt sein.

Die Frage ist ja auch, welche (eingetragenen) Steuerfreibeträge "verändern" das Verhältnis Netto / Brutto für den Einzelnen, welche weiteren Einkommensarten hat der Steuerpflichtige und strebt dieser einen Jahresausgleich dazu an?

Nochmal: Ich halte die Regelungen für den Verdienstausfall für "gut", ich kann da keine Nachteile erkennen.
(Insbesondere die USG Leistung nach Dienstgrad, war eine erhebliche Verbesserung mit VORteilen für diesen Personenkreis, der davon profitiert).

(Ohne Progressionsvorbehalt hätten gerade Langzeit Res erhebliche weitere Vorteile, die mMn nicht gerechtfertigt wären.)

doc.

Ich bin der Meinung, man kommt zum Schluss sogar besser raus. Kurze Beispielrechnung:

120.000 € Brutto/a => 30% ESt
80.000 € Netto/a / 12 = 6666,67 € Netto/Monat

1 Monat RDL

73.333,33 € Netto/a
+ 6.666,67 §5 USG

108.000 € Brutto/a + 6.666.67 € §5 USG (Progressionsvorbehalt) = 114.666,67 € 0 => <30% ESt


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