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Ausnahme Genehmigung FschJg Tauglichkeit

Begonnen von ALex Krt, 18. Juni 2025, 18:41:18

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ALex Krt

Guten Tag Kameraden,

Bei mir wurde eine Gesundheits Kennziffer III 42 festgestellt womit ich FschJg untauglich, jedoch war ich im BWK wo mir der Facharzt eröffnete das die Skoliose die ich habe so gering ist das man es mit dem bloßen Auge kaum sieht und ich von der Mobilität her Nicht eingeschränkt bin, er lasste mich Röntgen und kam auf den Befund Lumbosal Skoliose 12 Grad nach Cobb (erst ab 10 spricht man von Skoliose) er sagt er Befürwortet eine Ausnahmegenehmigung, er erklärte mir das der 90/5 A580 erstmal mit nicht verwendungsfähig abgeschlossen wird und ich damit zum KpChef soll er schreibt einen 3 Zeiler dazu das von seiner Sicht auch alles passt und die Ausnahme Genehmigung beantragt wird und dazu wird der Befund vom FachArzt beigelegt und an eine stelle ins BaPers geschickt wird, welche dann die Entscheidungs Gewalt trägt, dies erklärte mir auch so der bearbeitende TrpArzt, gesagt getan ich bin zum Chef und wollte alles fix fertig machen, dieser wusste allerdings nicht wie es weiter geht. Mein Perser hat sich dann mit dem 90/5 Büro in Verbindung gesetzt dieses sachte dann aber das es ein ganz anderen Ablauf hätte und für eine Ausnahme Genehmigung ein zwingend dienstlicher zweck erfüllt werden müsste dieser wird beigelegt und dann an die Division Ärztin DSK geschickt ich frage mich jetzt wie der Ablauf ist die einen sagen A die anderen Z. Habt ihr da eine Antwort für mich ? Das würde mir sehr weiter helfen.

Mit Kameradschaftlichen Grüßen

LwPersFw


Beim Vorliegen von Erkrankungen oder Funktionsstörungen, die bei einer
Erstuntersuchung zu einem Ausschluss der Verwendungsfähigkeit führten,
ist bei Nachuntersuchungen eine Ausnahmegenehmigung durch den
Divisionsarzt / die Divisionsärztin Division Schnelle Kräfte
(DivArzt DSK) möglich, sofern die Veränderungen des Gesundheitszustandes
oder die Defizite der körperlichen Leistungsfähigkeit, die zum
Begutachtungsergebnis geführt haben, durch Erfahrung ausgeglichen werden
können und eine Verschlimmerung nicht zu erwarten ist.

Der Truppenarzt bzw. die Truppenärztin teilt dies dem Soldaten bzw. der Soldatin mit.

Die bzw. der Betroffene kann dann formlos auf dem Fachdienstweg bei:

 • Divisionsarzt DSK, Herrenwald Kaserne, Moltkestraße, 35260

Stadtallendorf eine militärärztliche Ausnahmegenehmigung beantragen.

Militärärztliche Ausnahmen haben lediglich den Charakter einer die
Personalmaßnahme vorbereitenden Entscheidung.

Sie stellen daher keine anfechtbare truppenärztliche Maßnahme dar.



Dem Antrag ist beizufügen:

Stellungnahme des/der Disziplinarvorgesetzten zur dienstlichen Notwendigkeit, der körperlichen Leistungsfähigkeit und ggf. der Erfahrung der betroffenen Soldatin bzw. des Soldaten

• ,,Ärztlichen Mitteilung für die Personalakte gleichzeitig Datenerfassung" Verwendungsfähigkeit für das AnfSymbol A580 (Bw-3454).

Die Truppenärztin bzw. der Truppenarzt fügt diesen Unterlagen sämtliche
G-Unterlagen mit einer eigenen truppenärztlichen bewertenden Stellungnahme
zur Verwendungsfähigkeit bei
und leitet diese, einschließlich einer
Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht, unverzüglich
an den
Divisionsarzt bzw. die Divisionsärztin DSK weiter.

Die Entscheidung des DivArzt DSK zum Antrag der Soldatin bzw. des
Soldaten ergeht an die zuständige Truppenärztin bzw. den zuständigen
Truppenarzt.

Die militärärztliche Ausnahmegenehmigung bezieht sich lediglich auf die
Gesundheitsstörung, die dem Antrag zugrunde liegt.

Einmal erteilte ärztliche Ausnahmegenehmigungen behalten ihre
Gültigkeit, bis die Truppenärztin bzw. der Truppenarzt Veränderungen
der Gesundheitsstörung, auf die sich die Ausnahme bezieht, feststellt."

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

Fragen:

Ist es eine ERSTbegutachtung?

Dienstlicher Zweck?

Laufbahn und Verpflichtungszeit?

Wieviele Sprünge? (Erfahrung)

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