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Wiedereinstellung nach Sperre?

Begonnen von Wehrsold.at, 25. Juli 2025, 18:36:21

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Wehrsold.at

Hallo,

Ich wollte einmal nachfragen wie sich dieser Fall (ungefähr) verhalten könnte:

Ein Kollege meiner Frau hat eine 2 jährige Sperre (2023 - 2025) bekommen, da er im damaligen Einstellungsverfahren leider die Unwahrheit sagte, auf die Frage hin: ,,hatten sie Strafverfahren"?!

Er wurde 2017 zu Bewährung verurteilt welche 2020 als erfolgreich beendet gilt
Auf dieser Grundlage her hatte er wohl dort bei der Einstellungsuntersuchung gesagt er hätte keine Vorstrafen gehabt.

Nunja, das war dann glatt gelogen.

Er hat zwar alle Tests erfolgreich bestanden und hätte 12 Jahre SaZ bekommen. Eingeplant war er auch schon. Aber der Auszug aus dem BZR hat ihm dann am Ende die Einstellung versaut. Daher kam dann nach ein paar Wochen (vor der geplanten Einstellung) die Ablehnung:

Keine Charakterliche Eignung (mit Bezug zur Lüge) einstellungshindernis bis 24.06.2025

In dem Ablehnungsbescheid stand dann ein Datum: 25.06.2025 : ab da wäre eine frühstmögliche Einstellung möglich.

So, daraufhin hat er sich jetzt Anfang 06/25 in die Spur gemacht und beim Karriereberater vorgesprochen der das überprüft hatte und das ,,ja" gesprochen hatte: er könne sich nun wieder bewerben.

Nun wurde alles eingereicht und wohl auch wurde ein Dienstposten bereits vom Personalamt der Bundeswehr vorgeschlagen und er muss jetzt noch zu einem Einstellungstest.

Jetzt die Frage:
Wenn er 2023 abgelehnt wurde ABER nun die Sperre am 25.06.2025 aufgehoben wurde, wird das BZR nach wie vor ein Problem darstellen? Er hat keine weiteren Einträge im BZR und lebt ein wirklich sauberes Leben.

Würde das BZR Grund geben, wiederholt dies zu begründen und zu nutzen um ihn nicht zuzulassen? Wenn ja, wieso schlägt das BaPersBW dann die Dienststelle vor nach Prüfung seiner Unterlagen? Und wenn ja, wieso gibt man ihm dann den Stichtag 25.06.25 für nächstmögliche Einstellung?


Ich würde mich freuen, ihm seine Unsicherheit zu nehmen, da wir glauben dass er nichts zu befürchten hat wenn er es diesmal richtig macht und ehrlich ist. Eigentlich sagen wir ihm die ganze Zeit schon, er hat nicht ohne Grund diese Sperre bekommen (wegen Lügen) und hat daraufhin aber wiederum die Chance daraus gelernt haben zu müssen um dann doch eingestellt werden zu können:

Ab eben Fristablauf: 25.06.2025


Liebe Grüße

Wehrsold.at

Nachtrag:

Nach Aussage eines Rechtsanwaltes für Strafrecht, wäre wohl eine 3-Jährige Bewährungszeit nach 5 Jahren aus dem BZR getilgt, sofern keine nachträglichen Straftaten gefolgt sind.

Dies ist in jedem Fall beim dem hier befindlichen Problem so. Die Bewährung war 2020 erfolgreich beendet ohne irgendwelche Vorkommnisse.

Ergibt für mich folgende Logik:

2023: stand sie noch drin
2025: Defakto, folgt man dem Anwalt, getilgt.

Folglich: gelöscht und nicht! mehr erwähnenswert. Zumindest lässt dies den Schluss zu.

Wenn man diesbezüglich die Aussagen der BW ernstnehmen müsste, geht hervor, dass nach Tilgung es keine Lüge mehr ist, dies nicht mehr zu erwähnen, da das BZR sauber ist?!


Ralf

Wenn er das angegeben hat, was im Bewerbungsbogen gefordert ist, sagt er die Wahrheit.
Ob das Vergehen ggf. zu einer Nichteinstellung führt, hängt ja davon ab, ist also wie immer bei solchen Fehltritten eine Einzelfallentscheidung.

ZitatFolglich: gelöscht und nicht! mehr erwähnenswert. Zumindest lässt dies den Schluss zu. Wenn man diesbezüglich die Aussagen der BW ernstnehmen müsste, geht hervor, dass nach Tilgung es keine Lüge mehr ist, dies nicht mehr zu erwähnen, da das BZR sauber ist?!
Nein! Es ist zu prüfen, was im Bewerbungsbogen gefordert ist: das ist auszufüllen. Alles andere bringt ihn wieder an den Start von 2023 bis 2025.
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Wehrsold.at

Vielen Dank für diese kompetente Aussage. Ja, sicher wird er ja dennoch den Umstand preisgeben. Ich meine, er muss es ja so oder so. Die werden ja wohl noch die alte von damals haben, spätestens dann würde er sich selbst in Knie schießen.

Demnach folgt hier nur noch die Wahrheit. Er hat halt auch sehr daran festgehalten und ist ja nun wieder am Punkt den er nicht vergessen kann: Bundeswehr 😅

Und was sagen sie zu den anderen Fragen? Ich hoffe er kann, wenn er nun die Wahrheit sagt, entspannt hinfahren. Oder wird das so oder so wieder nichts?

Ich beziehe mich halt auf das Schreiben was er bekommen hat, was ich vorhin erwähnt hatte.

Ralf

ZitatUnd was sagen sie zu den anderen Fragen? Ich hoffe er kann, wenn er nun die Wahrheit sagt, entspannt hinfahren. Oder wird das so oder so wieder nichts?
Das wird halt keiner sagen, weil das eine Einzelfallentscheidung ist. Da wird jeder Fall, also der Grund separat betrachtet. War es bspw. ein Grund, der gegen die FDGO geht, woird das mit Sicherheit nichts.
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Wehrsold.at

Das definitiv nicht. Es ging um was gänzlich anderes. Nichts was unter Verbrechenstaten und gegen die Grundordnung/Verfassung gerichtet war/ist.

Das würde definitiv auch nicht mehr zugelassen werden, geschweige denn eine neue Einstellungsmöglichkeit aufzeigen.

Daher war die Frage: wieso das Prozedere der Bundeswehr? Spricht doch eher dafür, dass ihm eine Chance ,,der Wiedergutmachung" geboten wurde, oder?

Ralf

ZitatDaher war die Frage: wieso das Prozedere der Bundeswehr? Spricht doch eher dafür, dass ihm eine Chance ,,der Wiedergutmachung" geboten wurde, oder?
Welche Wiedergutmachung wurde ihm geboten?

Selbstverständlich muss man sich den Fall genau anschauen, warum habe ich ja geschrieben, deswegen das Procedere.
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Wehrsold.at

Zitat von: Ralf am 26. Juli 2025, 05:32:08
ZitatWelche Wiedergutmachung wurde ihm geboten?

Selbstverständlich muss man sich den Fall genau anschauen, warum habe ich ja geschrieben, deswegen das Procedere.

Wiedergutmachung = Jetzt mal die Wahrheit zu sagen? Also dies bereits zu erwähnen, noch bevor die Bundeswehr es eh sieht? Schlussfolgernd dazu:

,,Sagst du die Wahrheit wirds diesmal auch was. Sofern deine Tests sich mit den letzten Tests vor 2 Jahren decken."


Kann das stimmen?


Darüberhinaus hab ich noch eine Frage:

Der Rechtsberater hat ja die 2 Jahres Sperre gegeben, womit ist dieser Faktor schlussfolgernd?


Dass das Forum über keine Klarkugel verfügt, die Einsicht gibt in Beweggründe anderer, ist mir bewusst, jedoch stelle ich diese Fragen hier im Forum nicht ohne Grund, da ich prinzipiell davon ausgehen kann/muss dass hier Erfahrungswerte einzelner vorliegen.

Es muss hier auch jemand sein, der ähnliches Prozedere hatte, der Aufschluss darüber geben kann, ob nun Einzelfall oder nicht, irgendwo wirds ja einen gemeinsamen Nenner geben, wie sowas da ausgegangen ist...evtl. Sogar mit erfolgreicher Einstellung.


Wehrsold.at

Zumal ich ganz ehrlich bin, wenn ich sage:

Jemanden immer wieder auf seine Vergangenheit zu projizieren auch keinen feinen Charakterzug darstellt. Und da ist es unerheblich, ob wir hier von einer Bundeswehr reden oder nicht. Es kann auch den Bäckerbetrieb von nebenan betreffen.

Es geht schlicht darum, dass man jedem beigebracht hat, aus seinen Fehlern lernen zu dürfen und diese ebenfalls dann eben nicht mehr fabriziert. Zudem man berücksichtigen ,,müsste" dass die Vergangenheit nun mal Vergangenheit ist und nicht korrigiert werden kann. Sie ist nun mal gelebt.

Dass das jedoch bei Verbrechern (sittenwidrigkeit, morde, etc pp) nicht zutreffend ist, ist wohl jedem klar.

Aber doch bitte nicht wenn jemand Straftaten hatte welche evtl nicht selbstverschuldet oder gar klar nicht als Verbrechen eingestuft werden.
Zumal wenn diese nie als Strafhaft (Freiheitsentzug) sondern ganz klar zur Bewährung verurteilt sind.

Wenn dann jemand sich klar an die Bewährung gehalten hat, nie wieder was danach vorgefallen ist, dies sogar bewiesen hat der Mensch hat sich tatsächlich geändert sogar Jahre nach der Bewährungszeit...dann hat derjenige ganz klar als getilgt zu gelten.

Dort anzuprangern, auszugrenzen ist in meinen Augen diskriminierend. Zumal dies juristisch gesehen gar nicht erlaubt ist. Strafe bekommen und gefressen und ausgesessen, egal in welcher Form.
Er ist damit als geläutert zu verstehen, sofern Jahre nach der Bewährung sogar zeigen dass dieser gelernt zu haben scheint.

Wenn jemand dann dadurch einen gleichstellungsnachteil erlangt weil man ihn mit anderen misst, ist das in meinen Augen nicht erlaubt. Es ist schlicht untragbar für eine Gesellschaft die zwar bei sich selbst sagen darf, ich habe mich geändert aber dies nun in der Umkehr anderen nicht zuspricht.

Jedem steht zu eine 2. Chance zu bekommen.

Was daran ist denn so kompliziert?

Ich rede nicht davon, dass wenn jemand frisch verurteilt und die Bewährung noch läuft. Das schließt meine Aussagen aus, jedoch nicht: wenn diese Verurteilung selbst 9! Jahre her ist (fast ein ganzes Jahrzehnt!), die Bewährung 3 Jahre anhielt, und diese wiederum knappe 6 Jahre zurückliegt. Diesen Faktum zu ignorieren und anzuprangern von irgendwem, macht es für den Betroffenen nicht leicht, weder im privaten noch im beruflichen.

Und wenn dieser schon allein im zivilen Arbeitsmarkt Schwierigkeiten genau aus diesem Grund bekommt, soll er dann bei der Bundeswehr einen Plan B aufzeigen?

Wie? Wenn er sogar bei der BW als untauglich eingestuft wird? Da hat doch kein Mensch mehr eine Zukunftsperspektive, wenn der letzte Versuch etwas zu schaffen und zu überzeugen im Keim erstickt wird?

Versteh mich nicht falsch Ralf, jedoch hoffe ich du kannst dies einmal aus humaner (Menschlichkeit die auf fruchtbaren Boden stößt) Sicht verstehen.

Es geht doch hier auch um viel mehr, als nur: selbst dran schuld. (Das hast du nicht gesagt, jedoch bezieh ich mich auf andere hier im Forum). Es geht um jeden einzelnen. Das Forum ist voll von Hilfesuchenden, geholfen mit Phrasen und Moralien wird da nicht, sondern vielleicht eher mit einem anderen Blickwinkel.



Ralf

Ich kann dir nicht mehr sagen, als dass es hier keine Pauschalabsolution gibt.
ZitatJedem steht zu eine 2. Chance zu bekommen.
Auch das mit "jeder hat eine 2. Chance verdient", ist nur eine Phrase und Quatsch. Das ist weltfremd. Selbst du schließt dieses bei besonders schweren Straftaten aus. Aber bei dem was dich / deinen Kumpel betrifft, da willst du es einordnen, dass er es verdient? Steht dir nicht zu. Da zählt die Sicht des AG.
Das ist in der zivilen Wirtschaft noch viel schlimmer. Da kannst du ohne Grund abgelehnt werden, selbst ohne Straftat.

ZitatDa hat doch kein Mensch mehr eine Zukunftsperspektive, wenn der letzte Versuch etwas zu schaffen und zu überzeugen im Keim erstickt wird?
Klar hat er eine Chance, nur halt eben woanders. Das muss man schon dem AG überlassen, zumal die Bundeswehr eben kein normaler AG ist, hier wir mit Waffen umgegangen, hier besteht ein ganz besonderes Treueverhältnis zum Staat und zu Gesetzen. Und wer sich eben bis dahin nicht daran gehalten hat, muss eben die Konsequenzen tragen. Es muss ja nicht unbedingt die Bw sein, vielleicht sieht das die Feuerwehr, das THW oder andere Organisationen anders. Oder auch Aldi, BMW etc pp. Wieso meint eigentlich jeder, die Bundeswehr müssen alles und jeden nehmen und sei der letzte Rettungsanker für eine letzte Chance?
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Wehrsold.at

Ich glaube wird reden/schreiben einander vorbei. :/

Wehrsold.at

Die zweite Chance schließt verbrechenstaten meiner Ansicht vehement aus. Sie verdrehen meine Aussage. Ich schrieb im Vorfeld dass verbrecher darunter nicht zählen.

Die zweite Chance Fuß in ein Leben zu finden sollte gegeben sein wenn bewiesen wurde dass es anders geht.

Zu pauschal die Aussage dass man permanent die Bundeswehr als besonders betrachtet, dass diese eben nicht einsehen dürfte etwas falsch gemachtes als getilgt zu betrachten.

Die moralkeule, von wegen waffen hier und krieg dort...sperrt prinzipiell ein humanes Gespräch auf besonderer Ebene aus. Denn was nicht verstanden wird ihrer Seite her ist, dass man hier nicht all zu pauschal betrachten darf.

Generell stimmt der Kern der Aussage von ihnen, welche ich eben teil-zitiert habe, doch bitte einmal zumindest die Tiefe begreifen und nicht immer die selbe moralie walten lassen.

Ich lese hier im Forum so viel gleiche Aussagen, dass hier keine Einzelfall-Lösungen/Ansichten kommen, sondern gemeinhin die identischen Aussagen auf so ziemlich alles und jeden treffen.

Sei es mal darum.

Ich ziehe sie nochmal zur eigentlichen Frage zurück:

Warum 2 Jahre Sperre OBWOHL angeblich niemand sich ändert, mit seiner Vergangenheit klarkommen muss und darausschliessend ja gänzlich nicht mehr zugelassen werden sollte/dürfte/würde?!

Hier hinkt es gewaltig. Der Bundeswehr (MAD) war klar - er hat gelogen - Fakt. Aber schließt ihn nicht KOMPLETT aus (obwohl an der Vergangenheit nichts zu ändern wäre ist) und gibt ihm über den RB NUR eine Sperrfrist von 2 Jahren?

Das muss mal einer erklären können. Denn dies wäre wohl kein Einzelfall. Es muss ja jemanden geben bei 82.000.000 Einwohnern in Deutschland und um die 182.000 aktiven Soldaten - welche davon mit Sicherheit eine ebenso geführte ähnliche Vergangenheit hatten und DENNOCH nach einer Sperre zugelassen wurden.

Es geht um die Erklärung? Und das hat nichts mit Hellseherei zu schaffen, nur mit der Tatsache: Erfahrungswerte.

Wehrsold.at

Zudem:

Am BZR hat sich nichts geändert nach dem zwei Jahren. Wohl aber möglich dass der Eintrag Gelöscht ist mit 5-Jahres Frist.

Wenn dieses Wissen vorherrscht, wieso lade ich ihn denn 2 Jahre später wieder ein zur Testung? Das ergibt keinerlei Logik?!?

Al Terego

Was ist eigentlich Dein Problem? Um die Möglichkeit, ob Du doch noch eingestellt werden kannst, scheint es Dir ja nicht wirklich zu gehen.

KillBurn93

Zitat von: Ralf am 26. Juli 2025, 13:24:48Wieso meint eigentlich jeder, die Bundeswehr müssen alles und jeden nehmen und sei der letzte Rettungsanker für eine letzte Chance?

Weil wir Personalmangel haben und die Bundeswehr doch jeden Idioten nehmen muss.  ::)
Außerdem gibt es hier sehr gutes Geld wenn man nur wenig bis keine Qualifikationen hat.
Wo bekommt man im zivilen Leben 2.400€ Netto als ungelernte Kraft nach 1 Jahr Betriebszugehörigkeit?


Übrigens wird hier mit hoher Wahrscheinlichkeit durch den TE ein KI trainiert oder mindestens die Texte durch eine solche erstellt. Wie die Mods damit verfahren wollen bleibt natürlich ihnen überlassen, diese erschlagend langen Texte hatten wir in letzter Zeit häufig im Forum, jedes Mal sehr viel Text mit wenig bis keinem Inhalt.
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)