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Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?

Begonnen von puffelschnuffel, 17. August 2025, 19:49:23

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puffelschnuffel

Hallo,

ich werde demnächst wieder erstmals seit Cororona mehrtägigen Reservedienst (Beorderung) leisten. Stimmt es, dass man als Reservist die Verpflegung seit einiger Zeit auch noch selber von der mickrigen täglichen Dienstprämie bezahlen muss? Laut Wikipedia wären das zusätzliche 11,10 EUR Abzug pro Tag?

Die Mob-Zuschläge gibt es auch nicht mehr???

Grüße


doc.

Die RDL-Prämie (mindestens 18,82€) ist ja genau dafür da - sie ersetzt die kostenfreie Verpflegung. Dadurch haben Kameraden (wie ich z.B.) die Wahl, ob sie lieber in die Truppenküche gehen oder sich anderweitig versorgen. Ich halte das tatsächlich für die bessere Option, auch wenn sie etwas aufwendiger (Karte aufladen, bezahlen...) ist.

panzerjaeger

Das ist nun aber schon seit gefühlten Ewigkeiten so, dass man in RD das Essen in der Truppenküche mit der "grünen Karte" selber bezahlen muss.
In DVag oder VVag ist die Verpflegung dagegen unentgeltlich.


PzPiKp360

Zitat von: doc. am 18. August 2025, 07:11:08Die RDL-Prämie (mindestens 18,82€) ist ja genau dafür da - sie ersetzt die kostenfreie Verpflegung. Dadurch haben Kameraden (wie ich z.B.) die Wahl, ob sie lieber in die Truppenküche gehen oder sich anderweitig versorgen. Ich halte das tatsächlich für die bessere Option, auch wenn sie etwas aufwendiger (Karte aufladen, bezahlen...) ist.
Ist auch im Alltag gut so, denn gerade bei (längeren) Lehrgängen geht man mit dem Mob mal in die Truppenküche, mal ins Offzheim, mal wird gemeinsam was bestellt usw. - freie Wahl usw.

puffelschnuffel

Zitat von: doc. am 18. August 2025, 07:11:08(...) oder sich anderweitig versorgen. (...)

Wie bitte? Wie soll ich mich in einer Kaserne während einer RDL selbst versorgen? Soll das ein Scherz sein?

Bei meinen letzen WÜs vor Corona habe ich als Reservist ganz normal an der unentgeltlichen Truppenversorgung teilgenommen und den Wehrsold bzw. Mob-Zuschlag oben drauf bekommen.

Warum hat die Bundeswehr die finanziellen Leistungen für Reservisten in den letzten Jahren derart gekürzt? Ich rede hier nicht von Kurzübungen, DVag oder Dauerwehrübungen von Selbständigen, sondern von ganz normalem jährlichen Reservedienst bis zu 6 Wochen im Jahr.

KlausP

Soweit ich das mitbekommen habe wurde bei RDL das zustehende Verpflegungsgeld in den Wehrsold (oder wie auch immer der ,,Nachfolger" jetzt genannt wird) integriert.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

doc.

Zitat von: puffelschnuffel am 18. August 2025, 17:51:14Bei meinen letzen WÜs vor Corona habe ich als Reservist ganz normal an der unentgeltlichen Truppenversorgung teilgenommen und den Wehrsold bzw. Mob-Zuschlag oben drauf bekommen.

Was ist denn eine "normale" unentgeltliche Truppenversorgung? In der Truppenküche ist es "normal" dass jeder bezahlt, ausser es handelt sich um ein besonderes Dienstgeschäft und selbst dann müsste über die DLZs der Verpflegungssatz einbehalten werden (zugegeben, das wird irgendwie nicht immer gemacht, bei mir vielleicht ein oder zweimal in den letzten 5 Jahren).

Wie schon mehrfach geschrieben, es ist keine Zusatzbelastung, sondern im Rahmen der Umstellung wurde der Verpflegungssatz in die RDL Prämie überführt. Ist das so schwer zu verstehen?

panzerjaeger

ZitatWie bitte? Wie soll ich mich in einer Kaserne während einer RDL selbst versorgen? Soll das ein Scherz sein?

Wann haben Sie denn zuletzt "gedient"? In der Wehrmacht?
Selbst zu Beginn meiner Dienstzeit 1988 gab es schon die Möglichkeit z.B. ein Schnitzel im "Mannschaftsheim" zu essen, wenn einem nicht nach Truppenküche (die damals noch nicht so hieß) war.
Und an meiner jetztigen Dienststelle gehen viele Kameraden mittags zu Aldi, Lidl o.ä. (direkt gegenüber der Kaserne gelegen) und kaufen sich dort einen Salat, Sushi etc..

Und bitte ein wenig auf die Etikette achten werter Kamerad: Formulierungen wie "soll das ein Scherz" sind schon etwas agressiv...

Beste Grüße,
der Panzerjäger


panzerjaeger

ZitatSoweit ich das mitbekommen habe wurde bei RDL das zustehende Verpflegungsgeld in den Wehrsold (oder wie auch immer der ,,Nachfolger" jetzt genannt wird) integriert.

Tatsächlich ist das "Verpflegungsgeld" in in der RDL-Prämie aufgegangen.


LoggiSU

Zitat von: puffelschnuffel am 18. August 2025, 17:51:14Bei meinen letzen WÜs vor Corona habe ich als Reservist ganz normal an der unentgeltlichen Truppenversorgung teilgenommen und den Wehrsold bzw. Mob-Zuschlag oben drauf bekommen.


Das kann nicht, es ist bestimmt seit ca. 10 Jahren so, dass Res die grüne Chipkarte erhalten, anstatt der roten. Letztere war nur zur mengenmäßigen Erfassung der ausgegebenen (unentgeltlichen) Verpflegung. Seitdem ist die Gemeinschaftsverpflegung zu bezahlen.
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

LwPersFw

Nur als Hinweis ... RDL erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die rote Karte und können dann unentgeltlich an der Truppenversorgung teilnehmen.

"(Unterhaltssicherungsgesetz - USG)

§ 23 Verpflegung, Verpflegungsgeld

(1)
Reservistendienst Leistende, die für die Dauer eines auswärtigen Dienstgeschäftes außerhalb von Dienstreisen auf Grund dienstlicher Anordnung verpflichtet sind,
an einer Gemeinschaftsverpflegung teilzunehmen
, wird die Verpflegung unentgeltlich bereitgestellt.

(2)
Teilnehmerinnen oder Teilnehmer an dienstlichen Veranstaltungen nach § 81 des Soldatengesetzes haben während der Dauer
ihres Wehrdienstes Anspruch auf unentgeltliche Verpflegung.

(3)
Anspruchsberechtigte nach den Absätzen 1 und 2 erhalten in entsprechender Anwendung der §§ 6 und 8 des Bundesreisekostengesetzes ein Verpflegungsgeld
in Höhe der Beträge, die durch eine allgemeine Verwaltungsvorschrift nach § 16 des Bundesreisekostengesetzes festgesetzt sind, wenn

1. sie aus dienstlichen Gründen von der Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung befreit sind oder
2. ihnen keine Gemeinschaftsverpflegung bereitgestellt werden kann.

(4)
Als Verpflegungsgeld für eine Mahlzeit erhalten sie den entsprechenden Teiltagessatz. Bei Dienstgeschäften im Inland gelten die
§§ 3 und 4 der Trennungsgeldverordnung und im Ausland die §§ 7 und 12 Absatz 7 der Auslandstrennungsgeldverordnung entsprechend.

(5)
Bei dienstlichem Aufenthalt im Ausland unterliegt das nach Absatz 2 auszuzahlende Verpflegungsgeld dem Kaufkraftausgleich nach § 10."



Voraussetzung ist das entsprechende Kommandierungen bzw. Befehle vorliegen, aus denen dies eindeutig hervorgeht.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

puffelschnuffel

Zitat von: panzerjaeger am 19. August 2025, 10:05:32Tatsächlich ist das "Verpflegungsgeld" in in der RDL-Prämie aufgegangen.

Dann frage ich mich, was ich die ersten 15 RDL-Tage im Jahr als MoB-Beorderter für Wehrsold erhalte, wenn ich bereits die Hälfte der RDL-Prämie für Verpflegung selbst bezahlen soll?

Sind wir jetzt wieder bei den Zuständen der preußischen Armee, fehlt nur noch, dass die Bekleidung und Ausrüstung demnächst auch selbst bezahlt werden muss (siehe Wikipedia)

Nee, liebe Truppe, so läuft das nicht. Es werden Milliardenbeträge für Verteidigung ausgegeben und ich soll als Reservist quasi umsonst Dienst tun und vielleicht auch noch in Zukunft in der Ukraine meinen Kopf hinhalten?

F_K

@ Puffelschnuffel:

Die RDL Prämie ist vor 10 Jahren eingeführt worden - und hat die finanziellen Leistungen für die meisten Anwendungsfälle erhöht.

Zur Sicherung des Unterhaltes gibt es andere USG Leistungen.

Was ist dein Punkt?

xnos

Du kriegst doch den Tagessatz entsprechend deines Dienstgrades bzw. die Mindestleistung nach USG UND die Prämie (diese beinhaltet das Verpflegungsgeld) - ggf. noch weitere Zuschläge z.B. für längeren Dienst (ab dem 15. Tag) oder für Verpflichtung zu längerem Dienst vor dem ersten Tag des Reservedienstes (mindestens 33 Tage im Kalenderjahr).

Wo genau ist dein Problem?

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