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Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?

Begonnen von puffelschnuffel, 17. August 2025, 19:49:23

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KlausP

Einfach mal im aktuellen Leistungskatalog für FWDL und RDL nachlesen, was da so drin steht. Und der gilt nicht erst seit gestern.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

puffelschnuffel

Zitat von: F_K am 19. August 2025, 17:06:48Was ist dein Punkt?
Zitat von: xnos am 19. August 2025, 17:13:37Wo genau ist dein Problem?

Es ist mehr als offensichtlich, dass das Reservisten im Status von ehemaligen Wehrdienstleistenden finanziell gesehen offenbar Soldaten 2. Klasse sind und für die Truppe billige Diesntleister, die den Bundeshaushalt nur marginär belasten, während für die aktiven Soldaten mehr und mehr üppige Besoldung erfolgt.

Sollte sich das nicht zeitnah ändern werde ich meine Beorderung aufheben lassen und weiterhin nur noch auf dem Papier Reservist sein!


KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

OK, ein Troll.

Sachlich gesehen haben sich die Leistungen für RDL nämlich in den letzten Jahren deutlich verbessert.

Jupp Roy

Zitat von: puffelschnuffel am 19. August 2025, 17:50:01Es ist mehr als offensichtlich, dass das Reservisten im Status von ehemaligen Wehrdienstleistenden finanziell gesehen offenbar Soldaten 2. Klasse sind und für die Truppe billige Diesntleister, die den Bundeshaushalt nur marginär belasten, während für die aktiven Soldaten mehr und mehr üppige Besoldung erfolgt.


Nachrechnen lohnt sich: Als RDLer verdient bekommt man in der Regel mehr als die Aktiven in vergleichbarem Dienstgrad.
Die o.g. Aussage ist einfach nicht korrekt weil nicht ausgiebig genug recherchiert.

LwPersFw

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

panzerjaeger

Zitat von: LwPersFw am 20. August 2025, 06:02:39https://www.bundeswehrkarriere.de/downloads/reservistendienst/947

Beispiele was Reservisten erhalten können

Wird so etwas bei der Bundeswehr eigentlich nicht nach 4-Augen-Prinzip kontrolliert, bevor es ins Netz gestellt wird?
Das bei dem ersten Beispiel (Stabsunteroffizier) bei der Reservistendienstleistungsprämie zwei unterschiedliche Ergebnisse aufgeführt werden, sticht doch eigentlich sofort ins Auge...



doc.

Das hat halt jemand ohne praktische Erfahrung gemacht, vielleicht ist beim zweiten Beispiel einmal Dienst am Samstag dabei  ::)  ... alleine schon 14 Tage RDL dürften sehr atypisch sein, 2 Wochen würden normalerweise in 12 Tagen resultieren, 14 Tage würde man so legen, dass zwischendrin 2 WE liegen (z.B. Mi bis Di).

Ach, einmal mit Profis...

Bunkerfunker

Die Mindestleistungen der Anlage 1 des Gesetzes sind veraltet. Diese wurden per Verordnung erhöht:
https://www.gesetze-im-internet.de/mlanpv_2024/__1.html

F_K

Es sind BEISPIELE - wenn auch ggf. ein kleiner Fehler vorliegt.

Der PUNKT ist doch - der RESERVIST erhält in aller Regel mehr "Geld" als bei seiner "normalen Arbeit", ja nach Fallkonstellation auch durchaus erheblich.

(Nicht "umsonst" gibt es "Berufsreservisten" - dies hat auch finanzielle Gründe).

Bunkerfunker

Zitat von: F_K am 20. August 2025, 09:34:24Der PUNKT ist doch - der RESERVIST erhält in aller Regel mehr "Geld" als bei seiner "normalen Arbeit", ja nach Fallkonstellation auch durchaus erheblich.

Das stimmt so nicht. Zur Schonung des Bundeshaushalts muss man per Formular ("Anlage zum Einverständnis zur Ableistung einer Dienstleistung") bestätigen, dass das eigene Einkommen einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. Ansonsten kann es sein, dass man nicht herangezogen wird. Bei Mannschaften sind das z.B. monatlich 3.300 brutto als Selbständiger oder netto als Angestellter. Die niedergelassene Ärtzin, die als Stabsoffizier herangezogen würde, müsste auch unterschreiben, dass sie nicht mehr als 7.050 € brutto im Monat verdient.

Jupp Roy

Bei der Aussage "... in aller Regel ..." meint man sicherlich die Mehrheit aller RDLer.
Die große Mehrheit kommt nicht in die Verlegenheit, im Zivilen so viel mehr Geld zu bekommen, dass die Bw bei RDL ein Problem hat, es auszugleichen.
Das vorhandenen System funktioniert sehr gut, und auch Selbstständige mit einem hohen Lebensstandart kommen bei RDL auf ihre Kosten, sofern sie es überhaupt nötig haben.

@Bunkerfunker
Wenn Sie nur eine Ausrede finden, um aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen keine RD leisten zu wollen - nur zu.
Leute mit unreflektierten und unverbesserlichen Meinungen möchte ich in meiner Einheit nicht haben.

F_K

Bitte die Median- / und Durchschnittseinkommen in DEU betrachten, dann erkennt man schnell, wie klein der Anteil an Personen ist, für die diese REGELUNG in Betracht kommt.

Da dann die BW oder der Reservist auf eine Zuziehung verzichtet, ist dieser Anwendungsfall in der Praxis NOCH KLEINER als der Anteil am Einkommen.

Insoweit ist meine Tatsachenbehauptung mit der Formulierung "in der Regel" schon zutreffend.

Bunkerfunker

Zitat von: Jupp Roy am 20. August 2025, 11:14:23@Bunkerfunker
Wenn Sie nur eine Ausrede finden, um aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen keine RD leisten zu wollen - nur zu.
Leute mit unreflektierten und unverbesserlichen Meinungen möchte ich in meiner Einheit nicht haben.

Der Kommentar zeugt nicht gerade von Führungsstärke.

Wie dem auch sei, mein Punkt war folgender: Während Angestellte mit gesetzlicher Krankenversicherung in der Regel mit dem USG recht gut versorgt sind, ist das für Selbständige überhaupt nicht der Fall. Dort wird nämlich das Brutto (und nicht das Netto), also vor Abzug von Einkommensteuer und Krankenversicherung entschädigt. Altersvorsorge (Äquivalent zu Rentenversicherung), Anwartschaften in der privaten Krankenversicherung, die während des Ruhens im Reservedienst weitergezahlt werden müssen, sowie Rücklagen für schwierige Zeiten (Äquivalent zu Arbeitslosenversicherung) trägt der Bund nicht.

Bunkerfunker

Zitat von: F_K am 20. August 2025, 11:19:51Bitte die Median- / und Durchschnittseinkommen in DEU betrachten, dann erkennt man schnell, wie klein der Anteil an Personen ist, für die diese REGELUNG in Betracht kommt.

Da dann die BW oder der Reservist auf eine Zuziehung verzichtet, ist dieser Anwendungsfall in der Praxis NOCH KLEINER als der Anteil am Einkommen.

Insoweit ist meine Tatsachenbehauptung mit der Formulierung "in der Regel" schon zutreffend.

Quelle: Statistisches Bundesamt (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/04/PD25_134_621.html)

Der Median liegt bei 4.347 € brutto im Monat. 30 % der Einkommen sind höher als 5.400 € brutto im Monat, was etwas über 3.300 € netto im Monat entspricht. Damit wären etwa 30 % der in Deutschland Berufstätigen mit ihrem Nettoeinkommen über der Grenze, die für Reservisten in Mannschaftsdienstgraden vorgesehen ist.

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