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Finanzielle Leistungen für RDL

Begonnen von PNK, 22. November 2019, 18:41:13

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Seromero

Hallo alle gemeinsam, eine kurze frage:
Erhalte ich als reservist wenn ich bspw in den USA oder Niederlanden meine Reservedienstleistung ableiste:

Besteht in diesem Fall dennoch irgendein Anspruch auf einen Auslandszuschlag nach Anlage VI BBesG oder vergleichbare Auslandsvergütungen (z. B. AVZ)?

Grüße

LwPersFw

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Ali1896

Moin,

weil der Essensfaden gerade oben ist, nutze ich mal diesen Faden, um euch erfahrenen Hasen zu fragen: Wenn es irgendwann mit meiner Beorderung klappt, was kommt da ungefähr finanziell rüber?

Nehmen wir mal als Beispiel eine Übung im Heimatschutz über drei Tage, von Freitag bis Sonntag, Dienstgrad Obergefreiter, ohne Fahrtkosten.

Mich interessiert einfach ein grober Richtwert – pi mal Daumen. Klar, es geht mir nicht um jeden Cent genau, eher ein Gefühl, was man so ,,kriegt". (Ich könnte diese Info nutzen, um die Cheffin etwas milder zu stimmen)

F_K

USG Gesetz lesen und für SICH auswerten - ist ja sehr individuell.

Ali1896

Ok, ich habe mir das mal angeschaut – liege ich mit dieser Rechnung richtig?

Beispiel: 3 Tage Heimatschutzübung (Fr–So), Dienstgrad Obergefreiter, keine Fahrtkosten. Bin Beamter im Landesdienst, bekomme für den Freitag also ganz normal mein Gehalt vom Land weiter.

Meine Rechnung:

Reservistendienstleistungsprämie: 3 × 20,67 € = 62,01 €

Dienstgeld: Fr 31 €, Sa 41,34 €, So 41,34 € → zusammen 113,68 €

Macht also 175,69 € vom Bund für die drei Tage, plus mein normales Gehalt für Freitag.

Past das so oder habe ich da irgendwo einen Denkfehler?

Lefy

Zitat von: Ali1896 am 19. August 2025, 22:06:36Ok, ich habe mir das mal angeschaut – liege ich mit dieser Rechnung richtig?

Beispiel: 3 Tage Heimatschutzübung (Fr–So), Dienstgrad Obergefreiter, keine Fahrtkosten. Bin Beamter im Landesdienst, bekomme für den Freitag also ganz normal mein Gehalt vom Land weiter.

Meine Rechnung:

Reservistendienstleistungsprämie: 3 × 20,67 € = 62,01 €

Dienstgeld: Fr 31 €, Sa 41,34 €, So 41,34 € → zusammen 113,68 €

Macht also 175,69 € vom Bund für die drei Tage, plus mein normales Gehalt für Freitag.

Past das so oder habe ich da irgendwo einen Denkfehler?

Der Betrag der Prämie nach § 11 USG passt.

Dienstgeld nach § 14 USG erhältst du m.E. nur für den Samstag und den Sonntag, da es keine eintägige Dienstleistung an einem Freitag ist. Somit für Samstag & Sonntag nochmals jeweils 20,67 €.

Insgesamt sind das für das Wochenende 103,35 €, wenn wir unterstellen, dass kein Anspruch nach §§ 5-8 USG besteht.

Ali1896

Ok, danke für den Hinweis.

Das Geld wäre für mich eh nur die Kirsche auf dem Kuchen und es hilft, um Madame milder zu stimmen.

doc.

Und nicht vergessen - gerade wenn es auf eine Übung geht, ist i.d.R. nicht um 1630 Dienstschluss. Es werden die Stunden nach Dienstplan angesetzt und da innerhalb der RDL normalerweise kein Freizeitausgleich möglich ist, werden die auch ausbezahlt (gut, teilweise Jahre später...). Bei einer Woche Übungsplatz kann das schon im hohen 3stelligen Bereich liegen.

Dann gibt es noch den Ausgleich für Dienst zu ungünstigen Zeiten (oder so) an Sonn- und Feiertagen...aber da müsste ich im Gesetz nachlesen, was da genau rausspringt.

Ich weiß, keiner von uns macht es wegen des Geldes - aber was einem zusteht, das sollte man auch bekommen.


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