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Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?

Begonnen von puffelschnuffel, 17. August 2025, 19:49:23

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F_K

@ Bunkerfunker:

Ja, erstmal richtig.

Es stellt sich aber die Frage, ob diese 30 % nicht in höheren Laufbahnen sind, für die andere Grenzwerte gelten.

Dazu kommen alle Personen, die eben NICHT Vollzeit arbeiten und damit niedrigere Einkommen haben, ebenso wie Arbeitslose und Personen ohne Einkommen, oder Personen, die schon Rentner sind oder Pensionen erhalten.

Ich kenne ja einige (wenige) Reservisten, die trotz hohem Einkommen (und damit Einkommensverlusten bei RD), RD leisten - aber insgesamt sind es prozentual sehr wenige Reservisten.

Bunkerfunker

Zitat von: F_K am 20. August 2025, 12:13:48@ Bunkerfunker:

Es stellt sich aber die Frage, ob diese 30 % nicht in höheren Laufbahnen sind, für die andere Grenzwerte gelten.

Dazu kommen alle Personen, die eben NICHT Vollzeit arbeiten und damit niedrigere Einkommen haben, ebenso wie Arbeitslose und Personen ohne Einkommen, oder Personen, die schon Rentner sind oder Pensionen erhalten.

Der Dienstgrad eines Reservisten hängt nicht von seiner zivilen Qualifikation oder dem zivilen Einkommen ab. Bekanntlich basiert alles auf einer Laufbahn gemäß SLV. Wer also mal Grundwehrdienst geleistet hat, danach studiert und gut verdient, kommt trotzdem zunächst als Mannschafter in die Reserve und dann greifen die entsprechenden Grenzen bei der Unterhaltssicherung. So wird das jedenfalls nichts mit der Zeitenwende und dem Aufwuchs der Reserve bei IT und Ingenieuren.

F_K

@ Bunkerfunker:

Wir kommen vom Thema ab - die "unentgeltliche Verpflegung" für Reservisten ist annähernd sachgleich (auch da gibt es Ausnahmen) in die RDL Prämie "aufgegangen" - so gesehen wird dem Res die Verpflegung zur Verfügung gestellt - unabhängig vom Einkommen.

Natürlich gibt es keine "feste Verbindung" zwischen zivilem Einkommen und mil. Laufbahn - aber oft setzen sich hochqualifizierte Menschen in verschiedenen Bereichen durch.
Der Anteil studierter Menschen ist mBn in höheren Laufbahnen deutlich höher.

Ein Besserverdiener, ehemaliger GWDL, wird vermutlich nicht als OGefr RDs leisten.
Dies wäre weder kostengünstig, noch sonst sinnvoll.

doc.

Zitat von: Bunkerfunker am 20. August 2025, 12:27:15Der Dienstgrad eines Reservisten hängt nicht von seiner zivilen Qualifikation oder dem zivilen Einkommen ab. Bekanntlich basiert alles auf einer Laufbahn gemäß SLV. Wer also mal Grundwehrdienst geleistet hat, danach studiert und gut verdient, kommt trotzdem zunächst als Mannschafter in die Reserve und dann greifen die entsprechenden Grenzen bei der Unterhaltssicherung. So wird das jedenfalls nichts mit der Zeitenwende und dem Aufwuchs der Reserve bei IT und Ingenieuren.

Ich ziehe jetzt mal wieder meine Steuerzahlerschuhe an. Ich möchte nicht dass mein Steuergeld an einen Oberstabsgefreiten im Schützengraben geht, dem sein ziviles Führungskräftegehalt bei einem DAX-Konzern ersetzt wird. Da ist das Verhältnis von Aufwand und Ertrag aus meiner Sicht nicht gegeben. Deswegen halte ich es für sinnvoll, dass es eine Wirtschaftlichkeits*prüfung* (die kann im Einzelfall auch positiv beschieden werden) gibt.

Jupp Roy

Zitat von: Bunkerfunker am 20. August 2025, 11:59:46Der Kommentar zeugt nicht gerade von Führungsstärke.

Kann man so sehen, Geduld hat bekanntlich Grenzen. Es ist eine Frage der Einstellung des Gegenübers.

Zitat von: Bunkerfunker am 20. August 2025, 11:59:46Wie dem auch sei, mein Punkt war folgender: Während Angestellte mit gesetzlicher Krankenversicherung in der Regel mit dem USG recht gut versorgt sind, ist das für Selbständige überhaupt nicht der Fall. Dort wird nämlich das Brutto (und nicht das Netto), also vor Abzug von Einkommensteuer und Krankenversicherung entschädigt. Altersvorsorge (Äquivalent zu Rentenversicherung), Anwartschaften in der privaten Krankenversicherung, die während des Ruhens im Reservedienst weitergezahlt werden müssen, sowie Rücklagen für schwierige Zeiten (Äquivalent zu Arbeitslosenversicherung) trägt der Bund nicht.

Und hier kommt man einem ruhigen vernünftigen Gespräch schon näher ...  ;)

Diese Argumente sind per se nicht falsch.
Aber bei der von Ihnen getätigten Aussage ...
Zitat von: Bunkerfunker am 19. August 2025, 17:50:01Es ist mehr als offensichtlich, dass das Reservisten im Status von ehemaligen Wehrdienstleistenden finanziell gesehen offenbar Soldaten 2. Klasse sind und für die Truppe billige Diesntleister, die den Bundeshaushalt nur marginär belasten, während für die aktiven Soldaten mehr und mehr üppige Besoldung erfolgt.
... haben Sie verallgemeinert, was Ihrer jetziger Argumentation entgegenwirkt.

Ja, es mag Fälle geben, bei denen sich aufgrund der Höhe der zivilen Einkünfte die Bw ein wenig bedeckt hält und Grenzen aufzeigt.
Allerdings, was die Selbstständigkeit betrifft und die damit verbundene Selbstversorgung in Punkto Sozialabgaben, bleiben diese Reservisten ja beim gleichen Stand wie sonst auch, also keine Benachteiligung in meinen Augen.

F_K

Mal ein Beispiel:

Angestellter Gymnasiallehrer - Netto 2500 Euro monatlich (halt kurz nach dem Studium, erste Anstellung, "Wunschstadt" derzeit nicht anders verfügbar), als Hptm in RDL um die 4000 Euro Netto - 1.500 Euro im Monat mehr ... mit Mindestleistung - inzwischen OTL, da sieht das Einkommen nochmal anders aus ...

Auch Handwerker - Handwerkergehalt gegenüber StFw Mindestleistung ist auch so eine "Hausnummer" mehr monatlich.

FernmelderW9

Zitat von: F_K am 20. August 2025, 12:35:36Ein Besserverdiener, ehemaliger GWDL, wird vermutlich nicht als OGefr RDs leisten.
Dies wäre weder kostengünstig, noch sonst sinnvoll.

In solchen Fällen will das BAPers eine Begründung, warum man soviel für eine bestimmte Person bezahlen soll. Die wird wohl aber erst bei mehr als 30 Tagen in Jahr verlangt.

In meinem Fall hatte ich bisher 26 Tage und ich konnte als Studierter als OG RDL machen. Die Aufgabe entsprach allerdings auch nicht der Tätigkeit eines Mannschafters, sondern einer meiner zivilen Ausbildung entsprechend.

MikeEchoGolf

Zitat von: Bunkerfunker am 20. August 2025, 12:27:15
Zitat von: F_K am 20. August 2025, 12:13:48@ Bunkerfunker:

Es stellt sich aber die Frage, ob diese 30 % nicht in höheren Laufbahnen sind, für die andere Grenzwerte gelten.

Dazu kommen alle Personen, die eben NICHT Vollzeit arbeiten und damit niedrigere Einkommen haben, ebenso wie Arbeitslose und Personen ohne Einkommen, oder Personen, die schon Rentner sind oder Pensionen erhalten.

Der Dienstgrad eines Reservisten hängt nicht von seiner zivilen Qualifikation oder dem zivilen Einkommen ab. Bekanntlich basiert alles auf einer Laufbahn gemäß SLV. Wer also mal Grundwehrdienst geleistet hat, danach studiert und gut verdient, kommt trotzdem zunächst als Mannschafter in die Reserve und dann greifen die entsprechenden Grenzen bei der Unterhaltssicherung. So wird das jedenfalls nichts mit der Zeitenwende und dem Aufwuchs der Reserve bei IT und Ingenieuren.

Die entsprechenden Grenzen bei der Unterhaltssicherung greifen stets und stehen in keinem Zusammenhang mit dem Dienstgrad.

Ein Mannschafter wird in der Regel weder Ingenieurtätigkeiten ausüben noch besondere Verantwortung tragen.

Die Zeitenwende und der Aufwuchs werden mit Sicherheit nicht bei IT- und Ingenieurkräften im Mannschaftsdienstgrad, mit ohne Grenzen bei der USG, eingeleitet werden.

KlausP

Und diese Grenzen bei USG-Leistungen bzw. zeitliche Begrenzungen für Wehrübungen z.B. für Selbstständige gab es schon zu meiner Zeit als Reservistenbearbeiter (1996 bis 2006).
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

puffelschnuffel

Zitat von: F_K am 20. August 2025, 14:15:25Mal ein Beispiel:

Angestellter Gymnasiallehrer - Netto 2500 Euro monatlich (halt kurz nach dem Studium, erste Anstellung, "Wunschstadt" derzeit nicht anders verfügbar), als Hptm in RDL um die 4000 Euro Netto - 1.500 Euro im Monat mehr ... mit Mindestleistung - inzwischen OTL, da sieht das Einkommen nochmal anders aus ...

Falsch! Als angestellter Gymnasiallehrer im öffentlichen Dienst ist er gemäß USG nicht anspruchsberechtigt und erhält auch keine Mindestleistung! Es bleiben nicht zusätzlich 1.500 EUR im Monat mehr übrig, sondern im Gegenteil: Er bekommt an Bezügen von der Bundeswehr maximal die genannten 1.500 EUR, was ja wohl ein finanzieller Witz gegenüber der Besoldung von aktiven Soldaten ist.

F_K

Aufgrund der Dauer der RDL wird er freigestellt - ohne Weiterzahlung der Bezüge.

Quelle für Deine Behauptung?

OberStabsSteiger

ZitatSie wurden zu einer Wehrübung herangezogen und sind im öffentlichen
Dienst angestellt bzw. verbeamtet.
Bei Ihnen als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst ruht
das Arbeitsverhältnis während der Wehrübung gemäß § 1 Abs. 1
Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG).
Als Beamtin und Beamter sind Sie für die Dauer der Wehrübung gemäß § 9
Abs. 2 S. 1 Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) mit Bezügen beurlaubt.
§ 1 Abs. 2 ArbPlSchG und § 9 Abs. 2 S. 2 ArbPlSchG verpflichtet Ihren
Arbeitgeber/Dienstherr dazu, Ihnen für die gesamte Dauer einer
Wehrübung Arbeitsentgelt/Bezüge wie bei einem Erholungsurlaub zu
zahlen.

Quelle: https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5217150/789f9088e4d0babc33be11635ff34449/verpflichtung-des-oeffentlichen-arbeitgebers-zur-weiterzahlung-des-arbeitentgeltes-data.pdf

F_K

Einfach mal den 10er lesen - und dann auf Zeitverträge im ÖD und mehrmonatige RDL abstellen - wie läuft es dann?

Es ging hier auch nicht darum, WER ggf. (weiter-) zahlt, sondern um das Einkommen im Vergleich.

puffelschnuffel

Zitat von: F_K am 20. August 2025, 18:02:18Aufgrund der Dauer der RDL wird er freigestellt - ohne Weiterzahlung der Bezüge.

Quelle für Deine Behauptung?

Das hast du behauptet, also musst du auch die Quelle nennen. Nochmal! Es, geht hier ausschließlich um die Bezüge und finanziellen Leistungen der BUNDESWEHR für Reservisten und nicht darum, ob und was für Leistungen aus dem zivilberuflichen Umfeld vom Arbeitgeber bzw. zivilen Dienstherrn weitergezahlt werden! Ich bleibe dabei. Reservisten sind finanziell gesehen Soldaten 2. Klasse und das sollte sich schleunigst ändern sonst wird das nichts mit dem avisierten Aufwuchs auf 260K Soldaten.

Ich fordere alle Kameraden Reservisten auf sich für eine deutliche Anhebung der RDL-Bezüge zu engagieren und das auch bei jeder RDL in der Truppe kundzutun und auch dem Reservistenverband zu kommunizieren.

PS: Wo kann ich einen Thread zum leidigen Thema Freiwilligkeitsprinzip bzw. Freistellung Arbeitgeber aufmachen? Der Laden hier muss endlich mal auf Touren kommen, damit das Ansehen der Reservisten bei der Truppe und im Zivilen wieder glänzt.


wolverine

Irgendwie sind Sie offenbar der Einzige, der ein Problem mit dem Verpflegungsgeld hat.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

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