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Verpflichtungsprämie

Begonnen von Dueni1981, 02. September 2025, 18:34:36

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Dueni1981

Hallo Zusammen,

ich bin etwas dilettantisch, im Bezug auf das Procedere im Forum.

Kurze Fakten:

Dienstbeginn 01.10.2025 als Wiedereinsteller bei der Marine(erstes Korvettengeschwader),SAZ 13

FUffz Laufbahn mit ZAW IT Systemkaufmann


Kontext: Einplanung meinte, Dienstposten sei Prämienberechtigt, jedoch steht dort nichts mehr im Einplanungsbescheid respektive in der Verpflichtungserklärung, die mir postalisch heute zugeschickt wurde.

Frage: hätte diese Prämienberechtigung im Schreiben ausgewiesen werden müssen oder folgt diese noch?

Bitte vorab um Entschuldigung, falls der erstellte Thread, falsch gesetzt wurde.

Viele Grüße aus Regensburg

Ralf

Es steht weder noch darauf. Bei der Einplanung steht auf der Stellenbeschreibung, die man dir ausgedruckt hat "Prämienberechtigt ja/nein".
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Dueni1981

Ich danke Dir ganz herzlich, Ralf 😃

Du kannst den Thread gerne schließen.

Unabhängig davon:

Gut, dass es Euch gibt! Ich schreibe demnächst einen Erfahrungsbericht über meinen Bewerbungsprozess und hoffe, es hilft manchen.

Vielen Dank nochmal 🙏🏻

LwPersFw

Auch wenn schon geschlossen ... ergänze ich mal und empfehle nochmal die Kontaktaufnahme mit dem Einplaner/der Einplanerin.

Er/Sie möge noch übersenden: Formblatt ,,Hinweis zur Prämiengewährung"

"Im Karrierecenter der Bundeswehr (KarrCBw)/Assessmentcenter Führungskräfte der
Bundeswehr (ACFüKrBw) ist im Falle der Einplanung auf einem prämienberechtigten DP
auf Grundlage des Prämienmarkers im E-Recruiting durch die zuständige Einplanerin
oder den zuständigen Einplaner
das Formblatt ,,Hinweis zur Prämiengewährung"
auszufüllen und der Soldatin oder dem Soldaten auszuhändigen.
Eine Ausfertigung ist zur Grundakte der Soldatin bzw. des Soldaten zu nehmen.

Das Formblatt ,,Hinweis zur Prämiengewährung" ist keine Zusicherung im Sinne des § 38 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG),
d. h. die oder der Betroffene erwirbt keinen Anspruch auf die Gewährung einer VP.
Maßgebliche Gewährungsgrundlage ist ausnahmslos der durch BAPersBw I 1.6 zu erstellende Leistungsbescheid.

Ergeben sich Unstimmigkeiten nach Erstellung des Formblatts zur Prämiengewährung aus der Dienstpostenausschreibung (E-Recruiting) sind diese
mit der jeweils zuständigen personalbearbeitenden Abteilung im BAPersBw vor Aushändigung an die Bewerberin bzw. den Bewerber zu klären."

Quelle: A1-1454/22-5000

Dies gilt auch für Bewerber/innen.



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen