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Frage zu Dienstbefreiungsanträgen bei Versetzung

Begonnen von FAXXEL112, 17. September 2025, 18:29:55

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FAXXEL112

Hallo zusammen,

ich habe eine vermutlich einfache Frage:
Wenn ein Soldat versetzt wird, was passiert mit bereits genehmigten oder in Anspruch genommenen Dienstbefreiungsanträgen? Bleiben diese beim alten Standort oder werden sie mit der Personalakte übernommen?

Vielen Dank vorab für eure Rückmeldung!

Viele Grüße

Ralf

Dienstbefreiungsanträgen=Überstunden oder Mehrarbeit wird an die neue Dienststelle übergeben, jedoch nicht über die Personalakte sondern iRd Zeiterfassung.
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FAXXEL112

Hallo,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Bleiben die Anträge im Papierformat somit in der bisherigen Einheit?
Könnten Sie mir eventuell mitteilen, in welcher Vorschrift dies geregelt ist?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

LwPersFw

Zitat von: FAXXEL112 am 17. September 2025, 19:01:15Bleiben die Anträge im Papierformat somit in der bisherigen Einheit?
Könnten Sie mir eventuell mitteilen, in welcher Vorschrift dies geregelt ist?


Was ist denn der konkrete Hintergrund der Frage ? Denn das generelle Vorgehen hat @Ralf genannt.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

FAXXEL112

Ich vertrete die Auffassung, dass bereits abgegoltene Dienstbefreiungsanträge nicht an die neue Einheit übermittelt werden müssen.
Da die Anträge im ATE-Tool weiterhin vollständig nachvollziehbar sind.

Eine eindeutige und belastbare Vorschrift, die diesen Sachverhalt regelt, konnte ich bisher jedoch nicht finden.

Grüße

F_K


FAXXEL112


F_K

Wie Ralf geschrieben hat, gibt es Verfahren, wie das Zeitguthaben an die neue Einheit übermittelt wird.

Anträge (in Papierform) sind natürlich entsprechend (bis Fristablauf) aufzubewahren, verbleiben in der Regel aber in der alten Einheit - in Ausnahmefällen können diese aber auch an andere Stellen weitergegeben werden, sofern dies sinnvoll ist.

Also müssen muss nicht, aber gegen können sollte nichts sprechen.

Just my 2 cents.

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