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Frage wechsel Laufbahn von ofz zu Feldwebel während aga

Begonnen von Langos, 10. Oktober 2025, 14:39:29

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Langos

Guten Tag,

Ich befinde mich zur Zeit im dritten Monat meiner Aga als OA. Da ich bereits einen Bachelor in Maschinenbau habe, bin ich für die Laufbahn Offizier Truppendienst ohne Studium eingeplant. Aus irgendwelchen Gründen wurde ich aber mit dem niedrigsten Dienstgrad eingestellt und nicht wie üblich als Oberfähnrich. Mir wurde dann zu Beginn der Ausbildung gesagt, ich solle meine Unterlagen im Gezi abgeben um den Oberfähnrich zu beantragen. Gesagt getan. Ich habe jedoch bin dato keinen Stand darüber inwiefern dies schon bearbeitet wurde. Jedes Mal wenn ich nachfrage heißt es, man würde auf mich zukommen.

Nun merke ich jedoch immer mehr, dass meine Persönlichkeit und meine Interessen eher dem eines Feldwebels entsprechen, als denen eines Offiziers.

Ich bin daher sehr am überlegen ob ein Laufbahnwechsel in diesem Fall für mich sinnvoll ist, aber diese Frage muss ich mir selbst beantworten.

Nun da meine Situation bekannt ist, will ich fragen, in wie fern dieser Wechsel möglich ist. Wie gesagt ich studiere nicht bei der Bundeswehr, aber das Gesuch für den Oberfähnrich ist zur Zeit (wahrscheinlich) bereits in Bearbeitung. Des Weiteren interessiert mich wie es aussieht wenn ich zeitnah den Dienstgrad Oberfähnrich erhalte? Ist es dann überhaupt möglich die Laufbahn zu wechseln(?), da ich ja dann eigentlich Hauptfeldwebel bin, aber noch keine entsprechenden Lehrgänge absolviert habe.

Ich bedanke mich im voraus für die Unterstützung.

Mfg

Ralf

Grds. ist ein Laufbahnwechsel "nach unten" nicht vorgesehen. Auch die "Rückgabe" seiner Laufbahn "OATrD" nicht. Wenn jemand in der Ausbildung scheitert oder seinen Antrag zurückzieht, ist er -soweit möglich- in die Lfb zurückzuführen, aus der er kam. Wenn nicht grds. zu entlassen.
Da du nicht aus der Msch-Lfb kommst, kannst du nicht dorthin (oder auch ne Fw-Lfb) zurückgeführt werden. Streng genommen, müsstest du für eine juristische Sekunde entlassen und in eine neue Lfb wiedereingestellt werden.
Ob die PersFhrg hier "Dinge" macht, die das nicht erfordern, wird man sehen, wenn du
a) einen Antrag stellst
b) man dem zustimmt
c) es einen Fw-DP gibt, den du besetzen kannst.
Da wohl keinen Zivilberuf hast, wirst du als Fw allgFachdienst dann über eine ZAW  qualifiziert.

ZitatAus irgendwelchen Gründen wurde ich aber mit dem niedrigsten Dienstgrad eingestellt und nicht wie üblich als Oberfähnrich.
Das ist erst einmal nicht so richtig, es gibt kein "üblich". Es kommt darauf an, was man dir zugesichert hat, also was seht auf der Aufforderung zum Dienstantritt, auf deinen papieren, die du bekommen hast usw. Steht da nichts drauf, wird das wohl auch seinen Grund haben. Fraglich, ob man dich nun "nachbefördert". Zumal zu der zeit deiner Einplanung eine Planstellenknappheit war und die OFähnr Einstellungen ausgesetzt waren. Sollte man nun aufgrund des HH 2025 dazu übergehen, wären nmB alle von Amts wegen zu befördern.
Hinsichtlich deines Antrags solltest du schriftlich nachfragen. Zumal der PersFw auch direkt beim PersFhr mal anrufen kann. Wenn auf die schriftliche Nachfrage nicht zeitnah eine Reaktion erfolgt, mit deinem Chef reden und ihn mit Blick auf eine Beschwerde bitten unverzüglich tätig zu werden. Je nachdem, wie es sich bosher so mit deinen Nachfragen verhalten aht, kannst du den schriftlichen Nachfrageantrag auch überspringen.
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Langos

Zitat von: Ralf am 10. Oktober 2025, 15:57:37c) es einen Fw-DP gibt, den du besetzen kannst.
Da wohl keinen Zivilberuf hast, wirst du als Fw allgFachdienst dann über eine ZAW  qualifiziert.

Ist in diesem Fall gemeint, dass ich keine Berufsausbildung habe? Wie gesagt ich habe schon einen Abschluss und ich habe auch schon zivil in diesem Bereich gearbeitet. Müsste ich dann trotzdem eine ZAW machen? Ich würde gerne in eine infanteristische Verwendung gehen. Inwiefern ist dabei eine ZAW notwendig?

Vielleicht sollte ich noch anmerken, dass ich zur Zeit OA bei der Marine bin. Da wird man ja als Offizier nicht direkt für eine Verwendung eingeplant, sondern zuerst für den allgemeinen Dienst. Die konkrete Einplanung findet erst in einem Jahr statt. Könnte dies auch eine Rolle spielen?

Zitat von: Langos am 10. Oktober 2025, 14:39:29Des Weiteren interessiert mich wie es aussieht wenn ich zeitnah den Dienstgrad Oberfähnrich erhalte? Ist es dann überhaupt möglich die Laufbahn zu wechseln(?), da ich ja dann eigentlich Hauptfeldwebel bin, aber noch keine entsprechenden Lehrgänge absolviert habe.

Vielleicht habe ich schlecht gelesen oder die Antwort falsch verstanden aber wie wäre es in diesem Fall? Würde es den Laufbahnwechsel erschweren? Uns wurde in einem Unterricht von BA Pers gesagt, dass ein Laufbahnwechsel prinzipiell möglich ist. Ich weiß nur nicht wie es aussieht, wenn ich bereits einen so "hohen" Dienstgrad aufgrund meines Studiums habe und wie das den Prozess beeinflussen könnte.

Danke für die schnelle Antwort

KlausP

Zitat... Ich würde gerne in eine infanteristische Verwendung gehen. Inwiefern ist dabei eine ZAW notwendig? ...

Überhaupt nicht. Da gibt es keine ZAW, das ist Truppendienst und ZAW ist nur für Fachdienstverwendungen vorgesehen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

ZitatWie gesagt ich habe schon einen Abschluss und ich habe auch schon zivil in diesem Bereich gearbeitet. Müsste ich dann trotzdem eine ZAW machen? Ich würde gerne in eine infanteristische Verwendung gehen. Inwiefern ist dabei eine ZAW notwendig?
Wo wie gesagt, dass du eine Berufsausbildung hast? Ich lese nur von einem Studium.
Aber, wie von KlausP schon geschrieben, für inf Verw keine ZAW. "Müsste"? Nein, du darfst nicht, so würde ich das wohl eher sehen.

ZitatWürde es den Laufbahnwechsel erschweren?
Nein, weil er schlichtweg nicht vorgesehen ist. Siehe das, was ich vorher geschrieben habe, das musst du schon lesen:
ZitatGrds. ist ein Laufbahnwechsel "nach unten" nicht vorgesehen. Auch die "Rückgabe" seiner Laufbahn "OATrD" nicht. Wenn jemand in der Ausbildung scheitert oder seinen Antrag zurückzieht, ist er -soweit möglich- in die Lfb zurückzuführen, aus der er kam. Wenn nicht grds. zu entlassen.
Da du nicht aus der Msch-Lfb kommst, kannst du nicht dorthin (oder auch ne Fw-Lfb) zurückgeführt werden. Streng genommen, müsstest du für eine juristische Sekunde entlassen und in eine neue Lfb wiedereingestellt werden.
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