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frage zur avz

Begonnen von nadine2008, 10. Dezember 2006, 16:32:00

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StOPfr

#15
Zitat von: nadine2008 am 13. Dezember 2006, 18:19:39
...geld hat er für dezember noch keins bekommen aber ich kann mir auch nicht vorstellen das dier bundeskasse einen ganzen monat keinen cent auszahlt.HILFE!!!!!!!!

Auf jeden Fall gibt es für den Dezember Geld; das ist doch keine Frage! Dein Anwalt sollte sich jetzt zügig um Klärung bemühen und wenn Dein Mann keine befriedigende Auskunft gibt, dann muss eine Pfändung beantragt werden.
Wolverine hat Recht: Dein Mann muss jetzt etwas anbieten.   
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bayern bazi

hallo

aus erfahrung bei verschiedenen WÜ kann ich leider das thema von deinem (ex)mann nur bestätigen

von 4 wochen vor der WÜ bis 4 wochen nach ende einer wü sind sämtliche zahlungen möglich  >:(

kommt ganz drauf an wie schnell rechnungsführer - truppenverwaltung - und bundeskasse arbeiten

diese verzögerungen können vorkommen, der avz wird ja erst im einsatzland berechnet kann also auch erst kommen wenn da unten die papiere alle fertig sind

über die USG behörde im Landratsamt kann ich dir leider auch keine bessere auskünfte geben, da kommt es auch drauf an wann die anträge abgegeben wurden und wie die sachbearbeiter diese bearbeiten.

!!!!! aber mach ja nix unüberlegtes mit der Pfändung - nicht das es bei deinem mann zu einer kurzschlussreaktion kommt - hab das selbe erst bei einem einsatz mitgemacht da hat sich ein kamerad die waffe an den kopf gehalten nach einem Schreiben vom anwalt der frau (waffe war gott sei dank nicht geladen - der kamerad ist umgehend (innerhalb von 1 Tag nach hause verlegt worden)

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Spezi1980

dazu kommt das die pfändung auch einige zeit braucht das sie auch erst innerhalb der bundeswehr bearbeitet werden muss. da können schon mal 2 bis 3 wochen ins land gehen. und wenn die pfändung dann durch geht wird eh erst gepfändet wenn das nächste gehalt angewiesen wird und nicht vorher. da wird es wohl echt einfach sein mit deinem ex zu sprechen so das er dir das geld überweist sobald er es bekommen hat.

peppie

Pfändung während eines Auslandseinsatzes und das nur weil die Bundeseigenen Behörden wahrscheinlich nicht so schnell arbeiten? Ich glaub es hackt.

Aber was mich interessieren würde, gilt der AuslandsVerwendungszuschlag als Einkommen bzw. kann man davon überhaupt pfänden? Der AVZ ist doch Steuerfrei oder nicht?
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

bayern bazi

steuerfrei - ja

aber kann auch gepfändet werden - im prinzip kann alles was man besitzt gepfändet werden - bis auf das lebensnotwendigste (sozialhilfesatz)

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

StOPfr

Zitat von: bayern bazi am 13. Dezember 2006, 19:36:55
...aber kann auch gepfändet werden - im prinzip kann alles was man besitzt gepfändet werden - bis auf das lebensnotwendigste (sozialhilfesatz)

Ich war bisher sicher, dass der Pfändungsfreibetrag höher ist als der sog. Sozialhilfesatz  ???.
Unabhängig davon: Pfändung ist wirklich nur das letzte Mittel und sie hilft tatsächlich nicht bei einem kurzfristigen finanziellen Engpass... Alles was vorher ohne Eskalation machbar ist sollte und muss getan werden.
Dazu gehört aber unbedingt, dass klar ist warum nicht gezahlt wird; also ob es sich um eine Ausrede handelt oder ob der Bund für geänderte  Zahlungstermine verantwortlich ist. Im letzteren Fall wäre eine Pfändung natürlich schändlich.
Dazu muss sich der Mann nun erklären oder der Anwalt ermitteln.

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madu

so schnell geht das mit der pfändung ja nun auch nicht..., und die pfändungsfreigrenzen liegen auch höher, als der sozialhilfesatz.

kommt natürlich auch noch darauf an, wieviel unterhaltspflichte personen er noch zu "versorgen" hat. unter umständen gibt es dann nämlich gar nix zu pfänden...
wer heute den kopf in den sand steckt, knirscht morgen mit den zähnen

jepoleon

falls er momentan wiklich nicht zahlen kann, könnte man auch verinebaren, dass du dein konto überziehst und er dir bei der nachzahlung dann die zinsen dazu mitzahlt
dideldidu

wolverine

#23
Die Pfändungsfreigrenze ist in § 850c ZPO geregelt und höher als der Sozialleistungssatz. http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850c.html

Jedoch ist eine solche Pfändung (evtl. Vorpfändung) schon relativ schnell zu betreiben. Bei vorheriger bereits festgestellter Säumnis ist sogar ein Titel über zukünftige Zahlungen möglich.
Die Sorge um den Schuldner in allen Ehren, aber von irgendeinem Geld muss die threadstarterin wohl leben und da trägt der Schuldner die Erklärungs- und Darlegungslast! Und wenn die Truppenverwaltung oder USG-Behörde nicht zeitgerecht leistet, könnte man wohl zumindest ein Schreiben beihaltend die Leistungsaufforderung oder sogar das Beschwerdeschreiben vorweisen.


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peppie

Ich weiss nicht wie die Truppenverwaltung im Ausland ist, aber unsere ist ziemlich langsam... ich warte immer noch auf die Auszahlung meiner Anrechnungsfälle von August und September... soviel dazu!
Zitat
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wolverine

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Huey

Erst einmal super, das in einer entscheidenen Frage wichtige Informationen erst nachgereicht werden-oder habe ich in der 1. Frage das "Mein Mann ist Reservist" überlesen?

Dann klingt das ganze nämlich sehr wohl glaubwürdig, da die Bw derzeit ohnehin da und dort noch Probleme mit der Umstellung der Zahlungen hat..

Dies kann also sehr wohl stimmen.....

Pfändungen hinterlassen aber gerade bei einem Soldaten immer schwarze Schatten....das kann sogar zu dienstlichen Massnahmen führen...also wäre ich auf dem Weg immer erst einmal vorsichtig....

Andi

Zitat von: Huey am 14. Dezember 2006, 17:43:41
Pfändungen hinterlassen aber gerade bei einem Soldaten immer schwarze Schatten....das kann sogar zu dienstlichen Massnahmen führen...also wäre ich auf dem Weg immer erst einmal vorsichtig....

Die Lohnpfändung an sich ist in der Regel schon die erste "dienstliche Maßnahme", da diese durch die Wehrbereichsverwaltung in aller Regel im Auftrag durchführt wird. ;)
the rest is silence...

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peppie

Zitat von: wolverine am 14. Dezember 2006, 17:38:01
Und Sie zahlen deswegen Ihre Rechnungen nicht?

Wir reden hier nicht von mir... Mein Privatleben gehen nur mich und u.U. den Dienstherren etwas an, sonst niemanden ;) Ich wollte nur verdeutlichen, dass die Truppenverwaltung möglicherweise sehr langsam arbeitet und ihr Mann deshalb noch kein Geld überweisen kann.
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

wolverine

#29
Und ich wollte verdeutlichen, dass grundsätzlich der Schuldner pünktlich zu leisten hat. Ob seine Truppenverwaltung, sein ReFüh oder wer sonst schludert, hat den Gläubiger schlicht nicht zu interessieren! Glauben Sie, dass Ihre Bank, Ihr Vermieter oder ein Versandhaus darüber nur ein Wort mit Ihnen wechselt?
Wenn ich also in der Pflicht stehe, müsste ich z. B. den Betrag (oder zumindest einen adäquaten Teilbetrag) evtl. aus eigenem Vermögen vorleisten und mich dann mit meinem Schuldner auseinandersetzen. Oder ich eröffne meinem Gläubiger zumindest meine Korrespondenz mit diesen Stellen und weise nach, dass meine Verzögerung auf anderseitigen Verschulden beruht und hoffe auf Verständnis.
Nicht zu vergessen, die threadstarterin lebt von diesem Geld! Und im Falle einer Verzögerung über den Einsatzzeitraum hinaus trägt sie das volle Insolvenzrisiko! Der schönste Titel behält zwar 30 Jahre seine seine Gültigkeit, nützt aber herzlich wenig, wenn bei dem Pflichtigen schlicht "nichts zu holen" ist.
Und aus meiner Ausbildung weiss ich zu berichten, dass Unterhaltsschuldner die unangenehmsten Schuldner sind!
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