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HELP: Wohne im Ausland, was nun?

Begonnen von Seppi, 15. Dezember 2006, 09:56:19

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Seppi

Hallo zusammen,

wollte mich mal erkundigen, was auf mich zukommt. Ausgangssituation ist wiefolgt. Ich wäre zum 02.01.2007 zum Wehrdienst einberufen worden, nun verschob sich der Termin bis auf unbestimmte Zeit im Sommer / Herbst, da ich momentan noch in den letzten Semestern beim Studieren bin (Abendstudium auch im Ausland). Nun ist jedoch folgendes, ich habe seit kurzem meinen Wohn- und Arbeitssitz ebenfalls im Ausland und habe auch nicht vor in nächster Zeit wieder in Deutschland zu wohnen, bzw. zurückzukehren. Wie ist dies nun mit der Einberufung? Kann ich eingezogen werden? Wie hängt das mit meinen Wohn- und Arbeitssitz im Ausland zusammen?

Danke vorab!!!

schlammtreiber

Ob Du eingezogen werden KANNST? Natürlich. Überleg mal: wenn sich ein jeder durch Umziehen ins Ausland dem Wehrdienst entziehen könnte...

Ob Du eingezogen WIRST? Eine ganz andere Frage...
Semper Communis
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Seppi

Wie würde das dann ablaufen, wenn ich jetzt nicht antrete und in Deutschland lebe, kommen ja die Feldjäger oder so vorbei. Dürfen die rechtlich auch im Ausland unterwegs sein, bzw. mich im Ausland holen, bzw. würde sich der Aufwand überhaupt rechtfertigen?

Zudem glaube ich auch nicht, dass jeder seinen Wohnsitz nur ändern würde um der Bundeswehr zu entgehen.

Zudem noch eine weitere Frage, wie lange kann ich überhaupt eingezogen werden?

Huey

Der Denkansatz ist falsch: Du hast bereits ine Straftat begangen, indem du ins Ausland gezogen bist, während du der Meldepflicht unterliegst.

Du hättest den bevorstehenden Umzug an das KWEA melden MÜSSEN!

Also: Da anrufen, und die darüber informieren...und zwar schnellstmöglich; ansonsten kann eine Anzeige drohen....

schlammtreiber

Zitat von: Seppi am 15. Dezember 2006, 11:16:06
Wie würde das dann ablaufen, wenn ich jetzt nicht antrete und in Deutschland lebe, kommen ja die Feldjäger oder so vorbei. Dürfen die rechtlich auch im Ausland unterwegs sein, bzw. mich im Ausland holen, bzw. würde sich der Aufwand überhaupt rechtfertigen?

Straftat. Auslieferungsabkommen. Wenn Du also nicht gerade im Kongo sitzt (oder in anderen Staaten, die mit der BRD keine solchen rechtlichen Vereinbarungen haben) bist Du ganz schnell wieder hier.

Thread dicht. Totalverweigerer werden nicht beraten.
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Andi

1) Längere Aufenthalte im Ausland sind von Personen, die der Wehrpflicht unterliegen vor Beginn des Aufenthaltes anzuzeigen! Nichtanzeigen kann zu einem erheblichen Bußgeld führen.
Pflichten, die sich aus der Wehrüberwachung (§ 24 (7) WPflG) ergeben sind unter anderem:
- Anzeigepflicht bei Absicht den gemeldeten Wohnort länger als 8 Wochen zu verlassen,
- Anzeigepflicht von Auslandsaufenthalten, die länger als drei Monate dauern (und Beantragung des Verlassens des Geltungsbereiches),
- Pflicht zur Sicherstellung, dass die Post der Wehrersatzbehörden den Wehrpflichtigen erreichen können,
- Meldepflicht von beruflichen Änderungen, Berufs- und Schulabschlüssen sowie ,,weitergehenden beruflichen Qualifikationen",
- Meldepflicht von Erkrankungen/Verletzungen, die voraussichtlich länger als 6 Monate dienstuntauglich machen.
- bei gemusterten Wehrpflichtigen Meldepflicht von Tatsachen, die vermuten lassen, dass eine Tauglichkeitsänderung eintritt!

Jeder Wehrpflichtige bekommt mit dem Anschreiben über seine Wehrerfassung ein entsprechendes Merkblatt zugesandt!

2) Sollte jemand seinen Wehrdienst nicht antreten und sich im Ausland aufhalten ohne das Aussicht auf sofortige Rückkehr, zum sofortigen Dienstantritt, besteht, wird jeder Disziplinarvorgesetzte zu dem Schluss kommen, dass eich Verdacht auf Fahnenflucht (strafbar gemäß §16 WStG) vorliegt. Dieser Verdachtsfall ist umgehend an die Staatsanwaltschaft abzugeben, die in so einem Fall voraussichtlich innerhalb kürzester Zeit einen Internationalen Haftbefehl erwirken würde. Feldjäger wären hier außen vor, da der Delinquent von der Polizei des jeweiligen Staates festgenommen werden würde, entsprechend etwaiger Auslieferungsabkommen an Deutschland ausgeliefert werden würde und in Deutschland - da ja Haftbefehl - vorläufig erst einmal in U-Haft wandern würde. Die Zeit der Fahnenflucht wird in aller regel an die Dienstzeit drangehängt.

Andi
the rest is silence...

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