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Ansprüche auf Mietzuschuss u.ä. als SaZ

Begonnen von Ela24, 12. Dezember 2006, 05:33:29

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Ela24

Hab da auch mal noch kurz 2 Fragen
1. Mit welchem Dienstgrad werde ich eingestellt?
  Bin 24 Jahre und habe 2001 mein Abi gemacht und dann Krankenschwester gelernt und arbeite seit 2 Jahren in diesem Beruf
  Angestrebte Laufbahn SanFw Krpfl
2. Wie hoch ist der Mietzuschuss für meine Wohnung während der AGA bzw ist es besser die Wohnung zu kündigen, die Möbel u.ä. einzulagern bei ner Spedition und dann wenn nach AGA fester Wohnsitz vorhanden Möbel ect. nachliefern lassen. Unterstützt die Bundeswehr dies auch finanziell oder nur den Umzug wenn man die Wohnung während der AGA behält.

Hoffe ist nicht zu kompliziert formuliert. Aber schaut mal auf die Uhrzeit!!!! ;D ;D ;D
Hab schon 10h Nachtdienst hinter mir.
Im vorraus schon mal vielen Dank

mailman

1. Ich denke entweder als SU Feldwebelanwärter oder direkt als Feldwebel.

2. In der AGA würde ich meine Wohnung behalten wegen der 3 Monate sich was neues suchen ist eher schlecht. Man bekommt afaik immer nur die Umzugskostenvergütung. Während deiner Laufbahn wirst du  wahrscheinlich sowieso mehrmals versetzt.

Spezi1980

wichtig ist aber das du dir deine wohnung auch anerkennen lässt. schon alleine wegen trennungsgeld während der lehrgänge.

Ela24

Ich dachte während der AGA ist Kaserne Pflicht?! ???
Ich wohne z.Z in der Nähe von KA und werd nach der AGA nach Hamburg ans BWK versetzt.
Nur weiss ich heute noch nicht, wann ich in Hamburg eine Wohnung haben werde und ich hab ja bei meiner Wohnung 3 Monate Kündigungsfrist. Und ich will nicht 3 Monate doppelt Miete in KA und HH zahlen.
Wie sehen eigentlich die Chancen aus für eine bezuschusste Wohnung durch die BW???
Wann und wie kann ich mich dafür eintragen???
Vielen Dank

jepoleon

du musst nen antrag an die unterhaltssicherungsbehörde schreiben, dazu gibt es vorgedruckte unterlagen.
(in der stadt deines wohnortes, nicht bei der bw oder in ner kaserne)
weiß aber nicht wie das bei sazlern ist...
dideldidu

mailman

"Kasernenpflicht" hast du in der AGA meist nur von Montag bis Freitag durch den Zapfenstreich. Freitag ist meist so gegen Mittag Dienstsschluß und du hast bis  Sonntag um 24 Uhr frei.

In der Stammeinheit kannst du es dann machen wie du willst. Entweder du schläfst in der Kaserne oder du fährst jeden Tag nach Hause. Man kann auch einen Heimschläferantrag stellen oder sich von der Abendverpflegung befreien laßen. Die "Miete" in der Kaserne ist bei weitem nicht so hoch wie eine zivile.


Ens

Und abgesehen von Stube 2000, ist die "Mietsituation" wenn man es mal so nennen will...noch immer unter aller Sau und selbst die paar Euro nicht wert die man dafür hinlegt ;)
Kann natürlich auch nur sien das alle hessischen Kasernen von innen wie aussen...ähh..Potthässlich sind :)

Spezi1980

als SaZ ist es nichts mit der Unterhaltssicherungsbehörde da du normales Geld (ca 1400-1500€) bekommen wirst. Wenn du nach der aga nach hamburg ziehen willst aber nicht weißt ob du ne wohnung findest so gibt es noch die möglichkeit für die übergangszeit in der kaserne zu wohnen. das kostet dann nur ca 30€ im monat und du hast zeit dir was zu suchen.

Ela24

So, erst mal vielen Dank :-* an alle die sich meinem Thema angenommen haben und meine Wissenslücken schliessen konnten. :)
es kommen sicher noch mehr Fragen in nächster Zeit auf und dann weiss ich ja an wen ich mich wenden kann.

FWDL23

Hallo,

bei mir wird die komplette Miete von der Unterhaltssicherungsbehörde übernommen. Musste nur son Wisch beim Landkreis beantragen und Gut war. Da isn Zetteln für dein Vermieter bei und noch einer wo Du angeben musst, was Du die letzten drei Monate oder so verdient hast. Zurück zum Amt und dann dauert dat n bissle und dann müsstest Du auch schon bescheid bekommen.
Aber mach schnell, denn jetzt steh Weihnachten vor der Tür, und bekanntlich werden da die tollen Bürohengste von der Stadt etwas langsam. Und dann kann das schon mal etwas dauern ;).

Gruß

BulleMölders

Es ist doch immer schön zu sehen wie jemand vorrangegangene Beiträge ließt und dann Tipps gibt, die vollkommen daneben liegen.
Der Kamerad Ela24 wird SaZ und ist nicht GwDL oder FwDL.
Für SaZ gibt es keinen Zuschuss von der Unterhaltssicherungsbehörde.
Die einzige Möglichkeit die ihm bleibt, währe wie jeder normale Arbeitnehmer auch, der von seinem Gehalt seinen und eventuell den Unterhalt seiner Familie nicht bezahlen kann ist der Weg zum Sozalamt um eventuell einen Mitzuschuss zu erhalten, wie jeder andere Bedürftige auch.

Huey

Da der TO scheinbar Krankenschwester gelernt hat, wird er wohl weiblich sein..

Somit fällt Eignungsübung auch weg...und die USB hat gar nichts damit zu tun....


Grundsätzlich bist du für deine Wohnung selbst zuständig-und musst sie auch selbst bezahlen, dafür erhälst du genug Sold.

Sollte es Probleme geben, weil die neue Wohnung nicht zeitgerecht gekündigt werden kann, kann die Bw bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen bis zu 3 Monatsmieten (kalt) auf Antrag erstatten-dazu wendest du dich an die TrVerw deines Standortes.

Zebra

So, jetzt muss ich auch mal meinen Senf dazugeben, da hier viele Halbweisheiten verbreitet werden.
Und ich kann da ein wenig aus eigener Erfahrung sprechen:

Also, lass dir deine Wohnung am Besten schon mit deiner Bewerbung anerkenne( sprich beglaubige Kopie vom Mietvertrag mitschicken/falls nicht mehr möglich, beglaubigte Kopie mit zum ZNWG nehmen, und dort deinen Bewerbungsunterlagen beifügen lassen)

Dadurch, dass du einen anerkannten Wohnsitz vor Dienstbeginn hast, bekommst du vom ersten Tag an Trennungsgeld, was im Endeffekt 6,xy Euro (die Kommastellen weiß ich leider nicht genau) pro Tag ausmacht. Deseiteren bekommst du eine Familienheimfaht pro Monat (schimpft sich auch so, wenn du nicht liiert bist, und einfach nur zu deinem anerkannten Wohnsitz fährst) gezahlt.
Neben dem Geld was du extra bekommst, zahlst du als TG-Empfänger übrigens auch nichts für die dienstliche Unterkunft.

Das ALLES gilt aber nur, so lange du keine Umzugskostenvergütung(UKV) zugesagt bekommst, was zumindest in der AGA sehr, sehr unwahrscheinlich ist, da du dort ja nur für 3 Monate bist.
Wenn du allerdings später nach Hamburg versetzt wirst, wird dir mit ziemlicher Sicherheit die UKV zugesagt, zumindest sobald deine Probezeit vorbei ist, und dann kannst du dir dort eine Wohnung suchen, und die Bw zahlt den Umzug.
Ich meine sogar, und das ist jetzt gefährliches Halbwissen von mir, dass die Bw die Kosten für die Wohnung übernimmt, aus der du ausziehst, falls du dadurch kurzeitig 2 Wohnungen am Bein haben solltest.(frag da aber besser dann später mal bei deiner zuständigen Truppenverwaltung nach, DIE MÜSSEN DAS WISSEN).

So, falls noch fragen bestehen, immerzu.
Bin da ein bisserl fit drin, da ich selber Betroffener bin. ;)

Schönes Wochenende.


MkG


Zebra

Huey

Die Heimfahrt gibt es nicht alle 4 Wochen,sondern alle 6 Wochen...

Weiterhin bezahlt die Bw den Umzug nicht einfach so. Als Ledige ohne eigenen (zur Zeit noch nicht anerkannten) Hausstand gibt es nur die Pauschvergütung von 100 und irgendwas Euro...


Zebra

Definitiv 1 Mal pro Monat, Huey.
Wie gesagt, ich sprach von TG-Empfängern mit anerkanntem Hausstand. ;)

Und es tut mir leid, aber hättest du meinen vorherigen Post komplett und aufmerksam gelesen, hättest du deinen letzten Post in meiner subjektiven Einschätzung zu 99,9999999xy % gespart.

Aber es ist ja auch schon spät.

Gute Nacht.


Zebra

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