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Rauchen und Handy in der grundi

Begonnen von Poldi21, 16. Dezember 2006, 10:18:25

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Poldi21

Trete am 02.01.2007 meinen grundwehrdienst in bischofswiesen/strub an. Ist es mir erlaubt ausserhalb der dienstzeiten zu rauchen und mein handy zu benützen?
gruß poldi ???
Klagt nicht kämpft!

M.Glas

Klar ist das gestattet nach dienstschluss. Und Raucherpausen während des Dienstes gibts es auch. Wie viele kommt auf den Asbilder drauf an. Das Handy aber nur nach Dienst nutzen und anmachen. Sollte man erwischt werden wird es sehr schnell einkassiert :D
Be water my friend!

mailman

Mich würde mal interessieren mit welchem Recht ein Ausbilder Sachen von mir "einkassieren" kann. Er kann mir die Nutzung untersagen aber einkassieren wird er es wohl kaum.

sliderbp

Irgendwo hier im Forum gibts schon eine ewig lange Diskussion dazu.
Wirklich einigen konnte man sich zwar nicht aber diskssionswürdig war das allemal.

meisterjäger

Die Nutzung eines Handys kann nur untersagt werden. Das ist ja persönliches Eigentum. Nur da mittlerweile fast jeder ein Fotohandy besitzt könnte dies schon wegen der militärischen Sicherheit "einkassiert" werden! Deshalb einfach nach Dienstschluss in Ruhe an einem ruhigen Platz mit dem Handy telefonieren. Ansonsten hat jede Kaserne auch einen Münzfernsprecher.
Numquam Desperare

StOPfr

Zitat von: sliderbp am 16. Dezember 2006, 12:14:21
Irgendwo hier im Forum gibts schon eine ewig lange Diskussion dazu.
Wirklich einigen konnte man sich zwar nicht aber diskssionswürdig war das allemal.

Die Diskussion findet man hier:
http://www.bundeswehrforum.de/index.php?option=com_smf&Itemid=10&topic=8882.0
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Helft mit, dass es so bleiben kann!

Huey

Ein Mobiltelefon darf grundsätzlich nur nach Genehmigung (schriftlich!) in die Kaserne eingebracht und betrieben werden.

Zum einkassieren sieht es rechtlich wie folgt aus:

Zunächst einmal wird durch den KpChef befohlen, das Mobiltelefone während des Dienstes verboten sind. Bei Zuwiederhandlung drohen Disziplinare Massnahmen (bis hin zur Geldstrafe).

Ist das Handy verbotenerweise während eines Biwaks oder Marsches dabei, kann der Vorgesetzte die Aushändigung des Gerätes verlangen (nicht befehlen).

Sobald allerdings die MilSi nicht mehr gegeben ist, kann das Gerät auch beschlagnahmt werden (was anschließend immer im Einzelfall geprüft werden muss).

Dem Soldaten kann befohlen werden, das Gerät an den Vorgesetzten auszuhändigen-allerdings wird hinterher immer überprüft werden, ob die Verhältnismässigkeit gegeben war)

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