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angebaggert und mitgemacht??

Begonnen von samurai72, 14. Dezember 2006, 18:32:16

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samurai72

Hallo Jungs und Mädel´s

... klingt jetzt sicher etwas blöd :-[ und ich weiß auch gar nicht, wie ich anfangen soll, :-\ aber mir ist von einem Freund (der seit längerer Zeit für den deutschen Staat arbeitet) zu Ohren gekommen, daß es hin und wieder vorkommt, das die Mädel´s von einigen, "KERLEN" die meinen besonders toll  ??? zu sein ::) angebaggert wurden. Da habe ich ja echt Angst bekommen und es soll auch "Mädels" geben die den ganzen "Spas" mitmachen. :-\ Kann mir jemand von Euch sagen, ob das stimmt. Es handelt sich um eine Kaserne im Münsterland und soll sogar schon Beschwerden gegeben haben. Ich frage daß, weil meine Tochter zur Bundeswehr möchte und sie käme dann wohl in genau diese Kaserne. Wenn ich das hier nicht fragen darf, dann möchte ich mich jetzt schon mal entschuldigen, aber für mich ist dies ein wichtiges Thema. Und so viele Soldaten kenne ich leider nicht.

LG Sam

Gräfin

also das "anbaggern" kann schon vorkommen. (es kann vorkommen...aber im allgemeinen sind die kasernen weder n flirtverein noch n swinger-club oder sonstiges) und es gibt sicher auch frauen, die darauf anspringen. aber das ist dann eine persönliche entscheidung.
das kann auch passieren, wenn die tochter zur disco geht und da von nem typen aufgerissen wird....und da is die chance zig-mal höher.
...und letztlich holte er gar eine schwarze Nachthexe ins Team, die ebenso mächtig war wie der Feind aber von schönem Angesicht und gutem Herzen.

StOPfr

Zitat von: samurai72 am 14. Dezember 2006, 18:32:16
... daß es hin und wieder vorkommt, das die Mädel´s von einigen, "KERLEN" die meinen besonders toll  ??? zu sein ::) angebaggert wurden. Da habe ich ja echt Angst bekommen und es soll auch "Mädels" geben die den ganzen "Spas" mitmachen. :-\ Kann mir jemand von Euch sagen, ob das stimmt. Es handelt sich um eine Kaserne im Münsterland und soll sogar schon Beschwerden gegeben haben. Ich frage daß, weil meine Tochter zur Bundeswehr möchte und sie käme dann wohl in genau diese Kaserne.

Anbaggern im Sinne von flirten ist bei der Bw genau so möglich wie an jeder anderen Arbeitsstelle, nicht mehr, nicht weniger. Die soziale Kontrolle funktioniert eigentlich ganz gut; von permanenter Gefährdung kann also gar keine Rede sein und für väterliche Panik gibt es eigentlich keinen Anlass.

Die Tochter möchte zur Bundeswehr und weiß jetzt schon, dass sie in eine bestimmte Kaserne kommt? Da würde ich gern ein dickes Fragezeichen machen.
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schlammtreiber

Wie zuvor jemand schon sagte:

Überall in dieser Republik laufen "Kerle" rum die Mädels anbaggern, und überall finden sich Mädels, die das mitmachen. Sonst würden die "Kerle" irgendwann aus sexueller Frustration Selbstmordattentate ausführen.

Aber ich schweife ab.

Ja, es gibt sexuelle Belästigung bei der Bundeswehr. Die Bw ist ein Unternehmen mit 250.000 Angestellten. Man zeige mir irgendein Unternehmen ab 10k Mitarbeitern aufwärts, in dem noch kein Fälle sexueller Belästigung vorkamen. Und auch in den kleineren kommen sie vor. Sie werden nur nicht so publik.

Ich glaube aber (im Spiegel?) vor etwa einem Jahr eine Statistik gesehen zu haben, nach der bei der Belästigung weiblicher Mitarbeiter die Bundeswehr neben der Polizei gaaaaaanz weit unten rangiert.
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Koch

Hey Kamerade,


Es gibt ja bekanntlich den Sexualerlass in der Bundeswehr, der verbietet es Sexuelle Kontakte jeglicher art, innerhalb umschlossener Militärischer Anlagen, zu haben.
Darüber hinaus sind Jegliche Handlungen, die nicht unter dem Begriff Sexualität fallen, aber desen Vorstufe sind und den Dienstbetrieb stören, Verboten.

Jeder Vorgesetzte der etwas in der Richtung mitbekommt, wird dies auch unterbinden, da er sonst ein Verfahren wegen einem Dienstvergehen an den Hals bekommen kann; Verstoß gegen §10 Abs. 2 SG Dienstaufsichtspflicht, §10 Abs. 3 SG Fürsorgepflicht, §10 Abs. 5 SG angemessene Durchsetzung von Befehlen.

Also, keine Sorgen machen, es wird aufgepasst. Und wenn es ihre Tochter nicht will oder sich belästigt fühlt, dem Vorgesetzten melden und der macht dann Dampf.

Grüße aus Mittelfranken

Andi

Zitat von: Koch am 15. Dezember 2006, 22:59:47
Es gibt ja bekanntlich den Sexualerlass in der Bundeswehr, der verbietet es Sexuelle Kontakte jeglicher art, innerhalb umschlossener Militärischer Anlagen, zu haben.

Aha...länger nicht mehr reingeschaut in das gute Schriftstück, oder? Im Juli 2004 wurde er nämlich in "überarbeiteter" Form neu herausgebracht und seit dem ist Sex das, was er ist: Privatsache, die selbstverständlich auch in der Kaserne praktiziert werden darf, solange sich niemand davon gestört fühlt und der dienstbetrieb hierdurch nicht beeinflusst wird.

ZitatDarüber hinaus sind Jegliche Handlungen, die nicht unter dem Begriff Sexualität fallen, aber desen Vorstufe sind und den Dienstbetrieb stören, Verboten.

...der Dienstbetrieb ist sexuell neutral abzuhalten. Damit ist alles gesagt, was es dazu zu sagen gibt. ;)

Und den Rest betrachten wir dann unter den "neuen" Fakten noch einmal neu. ;)

Gruß Andi
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samurai72

Zitat von: Koch am 15. Dezember 2006, 22:59:47

Jeder Vorgesetzte der etwas in der Richtung mitbekommt, wird dies auch unterbinden, da er sonst ein Verfahren wegen einem Dienstvergehen an den Hals bekommen kann; Verstoß gegen §10 Abs. 2 SG Dienstaufsichtspflicht, §10 Abs. 3 SG Fürsorgepflicht, §10 Abs. 5 SG angemessene Durchsetzung von Befehlen.

Also, keine Sorgen machen, es wird aufgepasst. Und wenn es ihre Tochter nicht will oder sich belästigt fühlt, dem Vorgesetzten melden und der macht dann Dampf.

Grüße aus Mittelfranken

Leider habe ich mich wohl nicht so ganz korekt ausgedrückt. Der jenige der gebaggert hat ist ein Vorgesetzter der jenigen, die mitgemacht hat. Und "ER" wurde von anderen verdächtigt und dem Chef-Chef zum Gespräch vorgeführt.

Koch

Dann hat er jetzt wohl ein mächtiges Problem!!!

Denke mal das es weitreichende Konsequenzen für ihn haben wird.
Ist er denn noch im Dienst?
Meistens werden sie gleich beurlaubt bis alle Fakten geklärt sind und danach werden sie meist auf einen Posten versetzt den nicht viel mit dem Umgang mit Menschen zutun hat.

Andi

Wo ist da denn ein "Problem"? In beiderseitigem Einverständnis wurde gehandelt, dementsprechend gibt es da grundsätzlich erst einmal überhaupt kein "Problem"!
Wenn das ganze Auswirkungen auf den Dienstbetrieb hat/haben könnte wird dafür gesorgt, dass kein unmittelbares Vorgesetztenverhältnis mehr besteht und gut ist!

Andi
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StOPfr

Zitat von: Andi am 17. Dezember 2006, 18:31:00
Wo ist da denn ein "Problem"? In beiderseitigem Einverständnis wurde gehandelt, dementsprechend gibt es da grundsätzlich erst einmal überhaupt kein "Problem"!
Dass ein Vater hier Probleme sehen könnte, kann ich zwar verstehen (das Mädel ist demnächst zum ersten Mal aus dem Haus!?): Aber wenn - wie im konkreten Fall offensichtlich geschehen - zwei volljährige erwachsene Menschen im Einverständnis handeln, dann haben Eltern keine Rechte mehr.

Was den Dienstbetrieb angeht, siehe die von Andi angenommene Reaktion der Vorgesetzten. Diese ist völlig ausreichend.   
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samurai72

 >:( ja der ist noch im Dienst. Aber beide leugnen, daß was war. Allerdings liegen glaubhafte Beweise vor. Ich rege mich ja nicht darüber auf, daß meiner Tochter so was passieren könnte. Nein, Sie hat selber zu entscheiden mit wem sie und mit wem sie nicht. Das ist nicht das Problem, meine Sorge ist, kann er sie quasi "danach"unter Druck setzten, indem, wenn Sie ihn antreten läßt, er sagt, "..die wollte doch auch und hat mitgemacht." geht das?? Wird ihr gelaubt oder ihm?

schlammtreiber

Vorgesetzter zwingt Untergebene zum Beischlaf und unterstellt danach Einverständnis - so etwa?

Da können wir hier wirklich nicht viel dazu sagen, schon gar nicht für den Allgemeinfall. Das ist dann nämlich jeweils ein Einzelfall für den Richter.
Semper Communis
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McKenzie

genau wie es in jedem anderen betrieb/unternehmen ablaufen könnte, vorgesetzte hat man immer irgendwo, im zweifelsfall gibt es immer irgendwo wen der noch weiter oben sitzt an den man sich wenden kann, wie gesagt, ich seh da keinen unterschied zwischen "arbeitgeber" BW und anderen.

StOPfr

Zitat von: McKenzie am 18. Dezember 2006, 09:56:56
...genau wie es in jedem anderen betrieb/unternehmen ablaufen könnte ... ich seh da keinen unterschied zwischen "arbeitgeber" BW und anderen.
Richtig! Und dann gehts los: Aussage gegen Aussage; Glaubwürdigkeit der Beteiligten, dienstliches Verhalten im Allgemeinen usw. Der Vorgesetzte (Privatwirtschaft: vielleicht Abteilungsleiter) hat nicht automatisch die besseren Karten... 
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Andi

...Im Gegenteil, der (männliche) Vorgesetzte kann dadurch nur verlieren, da aus Opferschutzgründen dem "Opfer" in so einem fall ersteinmal präventiv mehr geglaubt werden muss, als dem "Täter". Durch (falsche) Anschuldigungen haben schon viele Männer ihren Rock ausziehen dürfen, da kennt die Bundeswehr keine Gnade, allerdings hat letztens die Bundeswehr zum ersten mal deutlich gemacht, was mit Damen der Schöpfung passiert, die falsche Anschuldigungen erheben: In mehreren Fällen falscher Anschuldigung mit sexuellem Hintergrund (alles in einem Verband) hat die Bundeswehr jetzt den Rechtshammer ausgepackt und die Damen dürfen sich demnächst vor Gericht verantworten.

Gruß Andi
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