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Ausgemustert in der Aga ?

Begonnen von Nele, 13. Oktober 2003, 16:45:12

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Nele

Hi ihr

Mein Freund ist mit T2 gemustert worden, macht jetzt seit dem 1.10 (wie schon öfter geschrieben :)) seine Aga.
Er macht SaZ4.

Jetzt hat er Probleme mit der Kniescheibe und sagt, er wird wohl auf T3 gesetzt.

Was hat das jetzt für Folgen.

Könnte er ausgemustert werden, oder wird er dann nicht als SaZ genommen und macht nur den normalen Wehrdienst ?

Danke euch

Nele

Nele

Hi ihr


Danke für die zahlreichen Antworten.  ;D


Er war beim Facharzt und es ist jetzt definitiv T3.


Gibt es jetzt die Möglichkeit völlig abzubrechen, oder MUSS er die 9 Monate fertig machen.

Das schaffen wir finanziell gar nicht, mit dem SaZ Gehalt wäre das was anderers gewesen.

Helft mir doch mal. :(


Nele

Tobias

Er muss einen KDV-Antrag stellen und hoffen, dass der schnell genug bearbeitet wird...

Dass er jetzt auf T3 eingestuft worden ist, ist natürlich ziemlich scheiße...

F_K

@ Nele:

Wenn Dein Freund SaZ 4 IST, dann ist er ja jetzt vermutlich in der Eignungswehrübung.

GWDLer werden als T3 ja nicht mehr "gezogen", vermutlich würde er als GWDLer, da die Neubewertung so kurz nach dem Einziehen war, ausgemustert werden ...

Ich vermutete mal, das man da aber bei SaZ anders verfährt, und ggf. die Übernahme nach 4 (oder 6?) Monaten halt NICHT durchführt.

Dein Freund hat aber ja einen Kompaniefeldwebel / Kompaniechef, die ihm da sicher weiterhelfen, dafür sind die schließlich auch da ...

(Damit auch GWDLer über die Runden kommen, gibt es Unterhaltssicherung, wir leben schließlich in einem Sozialstaat  ;) )

Nele

Neee, ich will kein Geld vom Staat, das hab ich mir doch vorgenommen. (Außer halt den Verdienst beim Bund, ist ja auch irgendwie vom Staat. *g*)


Er sagte mir grade noch, das er ja nicht einberufen wurde, sondern sich freiwillig gemeldet hat.

Macht das nen Unteschied ??

Nele

F_K

@ Nele:

Klar gibt es Unterschiede zwischen einem freiwilligen Dienstantritt nach Verpflichtung und einer "Einberufung".

So ist man bei einer Einberufung halt bei Nichterscheinen gleich "abwesend" (unerlaubte Abwesenheit, Dienstvergehen, nach 3 Tage Feldjäger und volles Programm), bei einen freiwilligen Dienstantritt passiert bei Nichterscheinen halt "nichts" (OK, Verpflichtung kann man dann schon vergessen, aber halt keine Wehrstraftat).

Für die Musterung / Einstufung sollte das aber keinen Unterschied machen.
Es kann aber durchaus sein, das für die angestrebte Laufbahn Deines Freundes eine T3 Einstufung noch hinnehmbar ist, also seinen 4 Jahresplan ggf. nicht verhindert.

Dies aber bitte mit KpFw / KpChef abklären, geht da immerhin um die nächsten 4 Jahre, da sollte man sich nicht auf ein Forum verlassen, auch wenns ein gutes ist   ;D

Nele

Hi du

Heisst das im Klartext, er könnte, da er jetzt T3 ist, von heute auf morgen sagen" machts gut" oder kann er einfach nur das SaZ vergessen und macht die 9 Monate, fertig.

Danke

Nele

Simon

Nein er kann nicht von heute auf morgen einfach so aufhören, er ist schliesslich Soldat und nicht Angestellter. Das bei einem freiwilligen "nichts" passiert, wenn er nicht zum Dienst erscheint halte ich für ein Gerücht, selbst bei WÜ die ich freiwillig antrete werde ich jedesmal darüber belehrt, das ich ab dem Zeitpunkt der Einberufung Soldat bin und einfaches Fernbleiben eine Straftat darstellt, insofern...

Ob Ihr Freund jetzt ganz aufhört oder sich von SaZ auf GWDL zurückstufen lassen muß wird Ihnen hier nicht so ohne weiteres jemand beanworten können, da diese Neuregelung das nur noch bis T2 gezogen wird eben auch wirklich neu ist. Aber jetzt mal ehrlich, warum fragt denn Ihr Freund nicht? Wenn er jetzt schon die Untersuchung hinter sich hat dann weiß doch auch die Kompanie bescheid, passiert denn da nichts, gibts da keine Gespräche mit KpChef/Feldwebel ect.?

mfg,
Simon

Nele

Hi

Er hat morgen ein Gespräch mit dem Feldwebel.

Es ist halt einfacher in so ein Gespräch zu gehen, wenn man vorher schon weiss, was passieren kann und was es für Möglichkeiten gibt.
Dann kann man ganz anders argumentieren.


Nele


F_K

@ Simon:

Nur noch mal zur Klarstellung:
"Freiwillige" Wehrübungen gibt es NICHT (klar, man kann im Vorfeld Termine abstimmen oder "absagen" ....).

Sobald man aber eine EINBERUFUNG hat (schriftlich, per Einschreiben usw.) ist man spätestens mit dem Zeitpunkt, der dort aufgedruckt ist Soldat.

Ein "freiwilliger" SaZ erhält aber zum "Dienstantritt" KEINE Einberufung, sondern "nur" eine Aufforderung zum Dienstantritt (wie bei einer Arbeitsstelle, wo der Vertrag halt am 1. 11. beginnt). Erscheint dieser "Freiwillige" nicht zum Dienstantritt, so wird er halt NICHT Soldat, damit KEIN Dienstvergehen ...

Erscheint er dann, wird er Soldat (nach ein paar Unterschriften), damit dann am nächsten Tag bei Nichterscheinen Dienstvergehen ...

(Also bitte nicht den Eindruck erwecken, ich würde Gerüchte verbreiten ..  ;D  ;D )

bayern bazi

#10
@F_K
heißt das, die können sich das mit der unterschrift bis zum  dienstantritt noch überlegen? dann sind das aber bestimmt keine nekcermänner oder?

@nele

dein freund soll schleunigst mit seinem spieß oder chef und dem truppenartzt reden- ich meine in diesem fall kann er mit einer sofortigen entlassung rechnen. habe das selber schon in meiner alten einheit erlebt.

horrido
da bazi

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Nele

Hi ihr

Er ist heute morgen nach der Untersuchen gleich stationär dortbehalten worden  :(

Bis zum Montag, dann soll er in der BW Krankenhaus nach H.

Wir haben hier zuhause am WE eine wichtige Familienfeiern und das Knie hochlegen kann er doch zuhause genauso.

Muss er da bleiben, oder kann er sich gegen eine stationäre Aufnahme wehren ?


bayern bazi:
Er kommt gar nicht dazu mit der Ärztin zu reden, die fertigt ständig im 1 Minuten Takt alle ab. :(


Nele


F_K

@ Nele:

Dein Freund soll das mal schön mit der Ärztin diskutieren, und auf die wichtige Anwesenheit bei der Feier hinweisen.

Ansonsten: Sofern die stationäre Aufnahme medizinisch angezeigt ist, dann wird diese IMMER im Rahmen der Pflicht zur Gesunderhaltung zu den PFLICHTEN Deines Freundes zählen, und kann deswegen ggf. auch befohlen werden.

(in einem "zivilen Krankenhaus" kann man sich gegen Unterschrift gegen den ausdrücklichen Rat der Ärzte selber "entlassen", da geht bei den Soldaten NICHT  ;D  ;D )

Ansonsten gute Besserung, wenn da ne stationäre Aufnahme angezeigt ist, scheint es ja was ernstes zu sein  :-\

Nele

Hi du

Er hat grade angerufen, er darf nach Hause.

Weil er ja sowieso Marsch- und Sportbefreit ist, konnte er die Ärztin überzeugen, das er sich auch so ausruhen kann.

Einen Termin im BW Krankenhaus hat er erst Ende des Monats bekommen, vorher war alles voll. *mist*


Ja, das Knie tut ihm wirklich tierisch weh, ohne Schmerzmittel kann er abends gar nicht mehr.

Ich meine, die müssen ihn doch ausmustern, so wird der doch mehr kosten, als das er einbringt.  ???


Danke

Nele

F_K

@ Nele:

Ich glaube, Du siehst die Situation nicht richtig:

Im Moment hat Dein Freund ZWEI Probleme / Aufgabenfelder (ggf. noch mehr, die zwei sind hier Diskussionsgegenstand):

- Offensichtlich schwere Erkrankung, noch kein Lagebild

- Frage nach der weiteren beruflichen Laufbahn (BW oder zivil)


Zu 1.) Hier sollte schnellstmöglich eine Diagnose herbeigeführt werden, ggf. halt bei einem privaten Arzt, richtig klasse ist das nicht, zwei Wochen nur Schmerzmittel zu geben, oder die Lage zu kennen .. :-\  :-\

Zu 2.) Abhängig von der obigen Lageklärung kann eine weitere Karriere bei der BW (je nach Verwendung) tatsächlich ausgeschlossen sein, dann müßte man schauen, was zivil geht ..

In jedem Fall "stört" so eine Krankheit ggf. ja auch im Zivilleben ...