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Urlaub während der AGA?

Begonnen von volkmerch, 21. Dezember 2006, 11:38:51

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volkmerch

Hallo,

ich werde jetzt zum 1. Januar eingezogen und meine Eltern haben aber am 6. Februar 2007 Silberhochzeit. Hab ich Chancen dafür eine  Freistellung zu bekommen? oder schon in der Grundausbildung dann Urlaub nehmen zu können.

Edit: Thema mal angepasst. - Dennis

Huey

Du hast in der AGA keinen Anspruch auf Urlaub...

Allerdings kannst du dein Anliegen dem Gruppenführer vortragen...vielleicht hast du ja Glück..

volkmerch


lapdog

musst deine argumente nur gut verkaufen. eigentlich ist alles möglich.

Dennis812

Ja, es ist möglich während der AGA Urlaub zu bekommen - allerdings muss für Sonderurlaub ein wichtiger Grund vorliegen, m.E. nach Vorstellungsgespräche, Uni-Tests, Beerdigungen - also Dinge, die per Definition wichtig sind, und nahezu unmöglich aufschiebbar. Reine Feiern,Parties u.ä. werden normlerweise nicht mit Sonderurlaub gewährt, allerdings kann per entsprechendem Antrag bei GrpFhr, der einen dann zum Spieß schicken wird, ein normaler Urlaubstag gewährt werden.

Nur ein guter Tipp - komm damit nicht in den ersten rund 3 Wochen an! Und zeige dich bis dahin integer und bring Leistung.
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

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StOPfr

Zitat von: Dennis812 am 21. Dezember 2006, 20:01:42
Nur ein guter Tipp - komm damit nicht in den ersten rund 3 Wochen an! Und zeige dich bis dahin integer und bring Leistung.

Das ist wirklich der wichtigste Tipp von allen, auch wenn es dann knapp wird mit der Zeit und wenn ich trotzdem wenig Chancen sehe.

Zur Beisetzung meiner Großmutter wurde mir seinerzeit mit Hinweis auf die Wichtigkeit der Grundausbildung keine Dienstbefreiung gewährt. Ich hätte lediglich einen zusätzlichen Tag vor dem Wochenende benötigt. 

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Dennis812

Hm - für das Gleiche bekam ich sowohl einen Sonderurlaub, als auch einen Tag Erholungsurlaub gewährt.
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sliderbp

Also Soldaten nicht zu Beerdigungen naher Verwandter nach Hause zu lassen würde ich als grobe (menschliche) Inkompetenz seitens des Vorgesetzten werten.

schlammtreiber

m.W. ist es auch vorschriftswidrig
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Huey

Sonderurlaub ist strikt reguliert-im Falle des Todes eines Angehörigen beschränkt sich das mWn auf Angehörige 1. Grades-und da gehört die Grossmutter nicht dazu....

schlammtreiber

Großeltern sind geradlinig Verwandte, ich bin zwar kein Jurist, glaube aber zu wissen, daß das deutsche Recht keinen engeren Verwandschaftsgrad kennt. (demnach gelten sogar Geschwister als "weniger verwandt" als Großeltern)
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Huey

Das deutsche Recht vielleicht-die Bw-Vorschriften jedoch schon....

Und Angehörige 1. Grades sind demnach nur die eigenen Eltern oder Kinder...


schlammtreiber

Womit die Rechtswidrigkeit der Bundeswehr eindeutig bewiesen wäre  :D
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Andi

Zitat von: schlammtreiber am 22. Dezember 2006, 13:23:06
Womit die Rechtswidrigkeit der Bundeswehr eindeutig bewiesen wäre  :D

Hm...ich überlege mir gerade...wie ist das als Soldat? Ist die Bundeswehr als Ganzes da eher Verwandte ersten oder zweiten Grades? Und der Spieß als "Mutter" der Kompanie? Der/die ist doch definitiv Verwandter ersten Grades, oder? ???
Was passiert, wenn die Bundeswehr stirbt und sie Verwandte ersten Grades wäre? Kann ich dann Sonderurlaub bekommen? Wenn ja, bei wem muss ich ihn dann einreichen, wenn die Bundeswehr ja tot ist?

AAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAARRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRGH ::) ::) ::)
the rest is silence...

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schlammtreiber

Zitat von: Andi am 22. Dezember 2006, 13:26:43
Was passiert, wenn die Bundeswehr stirbt und sie Verwandte ersten Grades wäre? Kann ich dann Sonderurlaub bekommen? Wenn ja, bei wem muss ich ihn dann einreichen, wenn die Bundeswehr ja tot ist?

Hier gibt es als Präzedenzfall das tragische Dahinscheiden der NVA am 03.Oktober 1990  ;)
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