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Im Ausland geboren...drei ausführliche Referenzen?

Begonnen von Halodri, 07. Dezember 2006, 16:03:34

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Halodri

Hallo,

derzeit bereite ich meine Bewerbung zum SAZ2 (ROA) bei der Marine vor - dabei stoße ich, im Ausland geboren und im Alter von 2 Jahren mit den Eltern nach Deutschland geflohen, auf zwei Probleme:

1) Muß ich, wie im Beiblatt zur Bewerbung steht, drei ausführliche Referenzen abliefern? Diese Vorschrift scheint mir veraltet zu sein, schließlich ist D. meine Heimat in der ich fast mein ganzes Leben verbracht habe - ganz nebenbei ist unklar, welche Referenzen hier verlangt werden(von wem, wie ausführlich, worüber); laut Wehrdienstberater aber ist ausschließlich meine Geburtsurkunde in Übersetzung beizufügen. Wer hat Recht, WDB oder Beiblatt

2) Meine Eltern stammen aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion(GUS); im Zusatzfragebogen (http://www.reserveoffizier-bundeswehr.de/02DB040000000001/vwContentByKey/W26A6BPV780INFODE/$File/Zusatzfragebogen%20zum%20Bewerbungsbogen%20freiwilliger%20Dienst.pdf) müssen unter Punkt 8 sonstige Beziehungen von Haushaltsangehörigen in die GUS angegeben werden.
Wie ist das zu verstehen?

Falls ihr Näheres wißt, danke ich euch im Voraus für die Antwort.

Gruß,
Halodri

Halodri

Insbesondere der zweite Punkt ist vollkommen unklar: Beziehungen in diese Länder oder Beziehungen in diesen Ländern.

Ersteres kann ich für meine Eltern leicht beantworten, die zweite Lesart wäre eigentlich auch absurd...

Gruß,

Halodri

wolverine

Jede Verwandtschaft begründet Beziehungen, evtl. sogar enge Beziehungen - in "diesen Ländern".
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Halodri

Danke schön.
Und was hat man unter den (ausführlichen) Referenzen zu verstehen?

Gruß,

Halodri

StOPfr

Zitat von: Halodri am 23. Dezember 2006, 11:53:07
Danke schön.
Und was hat man unter den (ausführlichen) Referenzen zu verstehen?

Mit den Beziehungen in diesen Ländern sind m.E. nahe Verwandte gemeint: Also ob Du bzw. Deine Eltern dort noch enge Verwandte haben (eigene Geschwister, Geschwister Deiner Eltern, Deine Großeltern...).

Was die Referenzen angeht würde ich zunächst einmal die Auffassung des WDB für korrekt halten, denn es macht wenig Sinn, von einem schon als Kleinkind nach D gekommenen Menschen eine Bestätigung über "Wohlverhalten an seinem Geburtsort" zu erwarten. Für alles was Dein Leben in D betrifft, reichen die üblichen Unterlagen (Führungszeugnis...) und die verlangte Geburtsurkunde mit Übersetzung (durch einen vereidigten Übersetzer?) aus.   
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