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Fragen wegen Nachmusterung

Begonnen von HenningS, 03. Januar 2007, 16:38:58

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HenningS

Hallo erst ein mal und ein Frohes Neues Jahr!

Also zu meinem Problem, ich hatte am 5.2006 meine Musterung. Ich bekamm nach 3 Wochen meine Ergebnisse per Post da Ärtzlicheunterlagen noch begutachtet werden mussten. Aufgrund dieser Unterlagen wurde ich Ausgemustert (T5).

Dies wurde auf einen Kreuzbandanriss bezogen, den ich vor 3 Jahren erlitten hatte, die Unterlagen des Artztes waren veraltet und spiegelten nicht den Zustand wieder in dem sich das Knie zum Zeitpunkt der Musterung befand.

Daraufhin konsultierte ich zwie Ärtzte, die Untersuchungen vor nahmen und und und.
Das Ergebnis war das ich vollkommen tauglich sei. Ich bekamm schriftliche Gutachten über den positiven Gesundheitsstandes meines Knies.

Nach dem ich nun diese Ergebnisse hatte, rief ich beim Kreiswehrersatzamt an, welches für meine Region tätig ist. Der Sachbearbeiter dort verwies mich an den zuständigen Wdb, dieser wiederum sagte nur ich soll eine Nachmusterung anfordern.

Nun meine Frage, die ich ihm auch stellte, bloß er mir keine Antwort drauf geben konnte: "An wenn soll ich die Nachmusterung schicken und was genau muss sie enthalten???" (oder reicht es wenn ich es an das Kreiswehrersatzamt in Braunschweig schicke)

Das die ärtzlichen Gutachten rein müssen ist mir schon klar, blos was noch?

Um es auch noch klar zustellen ich kann wenn alle Strike reißen, zur Polizei, dort ist bei mir in Sachen Bewerbung alles positiv gelaufen und ich kann auch das dortige Studium antreten.

Es ist nur so das ich lieber als Soldat in der Bundeswehr tätig sein möchte.

Also über Tipps und Ratschläge würde ich mich sehr freuen,

mit freundlichen Grüßen Henning

abie.gail

hi erstmal...

ein threat weiter unten wurde die frage zum nachmustern schon gestellt...da hättest deine frage auch ruhig rein posten können....vielleicht auch schon zum teil oder ganz beantwortet....

lg abbs...
Lieber FotoGRAF
als gar kein Adelstitel!

mailman

http://www.bundeswehrforum.de/index.php?option=com_smf&Itemid=10&topic=9514.0

Dennis812

Du kannst - wie im anderen Thread auch erwähnt - einen Antrag auf Nachmusterung stellen. Dieser muss bearbeitet werden - nicht mehr und nicht weniger. Über den Verlauf dessen und vorallem, wie das Ergebnis aussehen wird, kann dir niemand was sagen. Vorausgesetzt, es stimmt, dass du einen festen Platz als PKA (Polizeikommissaranwärter) hast, bist du ja nicht auf den Kopf gefallen, und solltest dir klarmachen, was es heutzutage bedeutet einen festen und obendrein gut dotierten Arbeitsplatz-/Ausbildungsplatz mit Perspektive zu haben! Was ist denn - wenn du im Zweifel bei der OPZ - denn du strebst sicher den OffzDst an - scheiterst und bei der Polizei abgesagt hast?

Tipp von mir: Zieh das bei der Polizei durch - es scheint, als könnte es dir gefallen und melde dich ggf. mit Diplom bei der BW wieder - falls dann dein Herz immer noch dran hängt - dann hast aber auch du PLanungssicherheit oder zumindest einen Abschluss! Denk mal drüber nach!
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

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StOPfr

Zitat von: Dennis812 am 04. Januar 2007, 00:42:33
Tipp von mir: Zieh das bei der Polizei durch - es scheint, als könnte es dir gefallen und melde dich ggf. mit Diplom bei der BW wieder - falls dann dein Herz immer noch dran hängt - dann hast aber auch du PLanungssicherheit oder zumindest einen Abschluss! Denk mal drüber nach!

Ich kann Dich im Sinne der Anmerkungen von Dennis812 nur ermutigen: Der Weg zur Polizei bzw. über die Polizei bietet Dir nach den erfolgten Zusagen eindeutige Vorteile. Du legst Dir selbst unnötige Steine für Deine Zukunft in den Weg, wenn Du diese Chance nicht nutzt.
Die Bw läuft nicht weg und Du bist später, wenn Du dann noch willst, mit einer erstklassigen Referenz garantiert willkommen. 
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wolverine

#5
Soweit ich das lese, geht es dem Fragensteller nicht um Absage bei der Polizei sondern um eine zusätzliche Möglichkeit bei der Bw. Und da hilft nur Antrag mit Begründung (angestrebte Offizierverwendung und Verpflichtung Z12 sollten reichen) sowie zum Beleg die aktuellen ärztlichen Unterlagen an das KWEA Braunschweig. Von dort hat zumindest ein Bescheid zu ergehen. Im Ablehnungsfalle enthält dieser eine Begründung und eine Rechtsmittelbelehrung, nach der weiter zu verfahren wäre.
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HenningS

Ja gut dann werde ich das mal so machen!

Danke für die reichlichen Antworten, haben mir geholfen!!!

mfg Henning

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