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ZAW und dann?

Begonnen von cryss22, 15. Januar 2007, 08:03:45

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cryss22

Ein Kamerad möchte nach 4 Jahren aus der Bundeswehr raus, ist bisher auch nur auf 4 festgesetzt. Macht grade noch eine ZAW. Ist dann wohl alles nicht so einfach... Ich hab gehört dass man wenn man nach 4 Jahren oder weniger geht, die ZAW bezahlen muss. Weiß jemand wie dass genau ist?

Dennis812

ZAW für SaZ 4 - verstehe ich das richtig? Wenn ja, dann muss mMn auch nichts zurück zahlen - sollte aber die ZAW bspw. geplant worden sein, als er SaZ8 war - und hat sich nachher zurückstufen lassen, ist es mMn zumindest möglich,dass eine Rückzahlung infrage kommt.
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Huey

Er ist vermutlich SaZ 12-mit stufenweiser Dienstzeitfestsetzung, und seine Dienstzeit wurde bisher erst auf 4 Jahre festgesetzt?

Dann kann er-zumindest in der Theorie-die Unterschrift zwar verweigern, allerdings hat er sich bereits vor seinem Dienstantritt verpflichtet, für 12 Jahre Wehrdienst zu leisten.

Die stufenweise Dienstzeitfestsetzung (insofern das hier zutrifft) dient der Bw nur dazu, ungeeignete Bewerber, die vlt. durch Lehrgänge gefallen sind, "schnell wieder loszuwerden"..

cryss22

er ist SAZ8 aber bisher nur auf 4 Jahre festgesetzt, eine weitere Festsetzung findet nach Bestehen der ZAW statt. Da man auf dem Papier nur auf 4 Jahre festgesetzt ist, ist es da möglich ohne großartige Probleme auszuscheiden? Trotz gemachter und bestandener ZAW.

Huey

Nein-denn wie gesagt-er hat normalerweise bereits für 8 Jahre unterschrieben....die Bw setzt die Dienstzeit stufenweise fest, um "Hohlbirnen" rechtzeitig wieder loszuwerden.

Er kann natürlich mit seinem S1 reden und einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung stellen-muss aber damit rechnen, das er die Kosten für die ZAW u.U. zurückzahlen muss...

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