Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Hätte ich kein Wehrpflicht leisten müssen?

Begonnen von Apf3lsaft, 21. Januar 2007, 21:03:48

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Apf3lsaft

Hi,

hier http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__11.html ist folgendes zu lesen
Zitat(2) Vom Wehrdienst sind Wehrpflichtige auf Antrag zu befreien,
1.
deren Vater, Mutter, Bruder oder Schwester an den Folgen einer Wehr- oder Zivildienstbeschädigung verstorben ist,

Nun meine Frage: Mein vater ist 2001 an Krebs gestorben. Wäre das Grund genug, keinen Wehrdienst leisten zu müssen?

mfg, apf3l

Apf3lsaft

bin in meinem 7. Monat und scheide Ende März aus.
Keine Sorge, die paar Tage bring ich auch noch zu Ende  ;)

Apf3lsaft

ich frage nur, weil das Wort 'Zivildienstbeschädigung' mMn Platz für Spielraum übrig lässt, oder irre ich mich da?

abie.gail

Zitat von: Apf3lsaft am 21. Januar 2007, 21:03:48
Zitat...an den Folgen einer Wehr- oder Zivildienstbeschädigung verstorben ist,

Nun meine Frage: Mein vater ist 2001 an Krebs gestorben. Wäre das Grund genug, keinen Wehrdienst leisten zu müssen?

mfg, apf3l

also ich verstehe das so.... das dein vater in diesem fall im bund oder in einem zivil(ehrenamlichem]beruf hätte arbeiten müssen... in diesem fall sehen ich das so, das mit zivil kragenwagenfahrer, sani oder ähnliches gewesen sein müsste....

zumindest verstehe ich das so (da man ja unter zivildienst ja ähnlich aufgaben erlädigt)... wenn die falsch sein sollte berichtig mich

lg abie

p.s. ich hoffe man vesteht was ich meine...
Lieber FotoGRAF
als gar kein Adelstitel!

Apf3lsaft

hab dich verstanden. genau wegen diesem Spielraum in der Bedeutung des Wortes frag ich. :)

abie.gail

#5
und somit stellt sich für mich eine neue interessante frage....

man weiß das man die allgemeine bevölkerung die nicht im bund sind zivil bezeichnet, doch ab wann fängt die bezeichnug zivildienst an??? (omas betreuen, leichenwagenfahren, ect.)
da ja auch dort unfälle passieren können...und es ja heißt
Zitatderen Vater, Mutter, Bruder oder Schwester an den Folgen einer Wehr- oder Zivildienstbeschädigung verstorben ist,
....

lg abie
Lieber FotoGRAF
als gar kein Adelstitel!

Metatron79

Zitat(2) Vom Wehrdienst sind Wehrpflichtige auf Antrag zu befreien,
1.
deren Vater, Mutter, Bruder oder Schwester an den Folgen einer Wehr- oder Zivildienstbeschädigung verstorben ist,


Ich seh das mal so:
Es gibt eine Wehrdienstbeschädigung - während des Dienstes bei der Bundeswehr, als GWDL, FWDL, SaZ oder BS.
Und eine Zivildienstbeschädigung - während des Zivildienstes ( was es auch immer geben mag).

Daher ein klares NEIN. Das dein Vater verstorben ist, ist höchst bedauerlich. Allerdings ist das kein Grund, keinen Wehr- oder Ersatzdienst ableisten zu müssen.

Wenn ich mich irre, so möge mich doch bitte jemand korrigieren.


M

Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten - ich mach mir neue.
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben - und den Mund halten!

Andi

Wie? Wo sollte "Zivildienst" anfangen? Zivildienst ist Ersatzdienst für den Grundwehrdienst.
Wenn ein entsprechender Verwandter auf Grund einer während des Wehr-/Zivildienstes erlittenen Wehr-/Zivildienstbeschädigung verstirbt kann auf Antrag ein entsprechender Verwandter von Wehrpflicht/Zivildienstpflicht befreit werden - ich verstehe nicht, was an diesem Paragraphen so unverständlich sein soll.  ??? ???

Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

StOPfr

Zitat von: abie.gale am 21. Januar 2007, 21:46:53
...bevölkerung die nicht im bund sind zivil bezeichnet...
Das sind Zivilisten und das hat mit der Unterscheidung von Wehrdienst und Zivildienst nichts zu tun. Wie Andi gerade sehr richtig bemerkte: Dieser Paragraph ist eigentlich sehr verständlich abgefasst.

Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

schlammtreiber

Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann