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revision gegen ausmusterung?

Begonnen von Lippe89, 18. Januar 2007, 12:04:22

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Lippe89

hab mal ne kleine angelegenheit in eigener sache, vielleicht könnt ihr mir ein paar hilfreiche tipps bzw. ratschläge geben...
hatte am 21.11.06 in chemnitz meine musterung. dort hab ich angegeben, dass ich einen kreuzbandriss links ohne anschließende behandlung hatte und mein rechtes kreuzband angerissen war.darauf hin hat mich der leitende arzt mit einem bescheid aufs kwea nach dresden überwiesen,da dort ein orthopäde nochmal rötgen sollte und n paar untersuchungen machen sollte.habe in chemnitz sowie in dresden angegeben, dass ich seit 3 jahren kraftsport ohne probleme betreibe und gern zum bund, evtl auch länger, gehen will.hab vorige woche den bescheid gekriegt (t5!!!) un >:(d wollte fragen,ob sichs lohnt nochmal das ergebnis in irgendeiner form anzufechten bzw. wie ich das machen sollte.
wäre echt dankbar für jede hilfe, da ich wirklich gern dienen würde und mich auch fit genug für aga und wehrdienst halte.

mfg und schonmal danke für die antworten

BulleMölders

Ich sage mal, das hat wenig bis gar keinen Sinn. Du kannst natürlich einen Antrag auf Nachmusterung stellen aber mit den von dir geschilderten Erkrankungen wird das Ergebniss dieser Musterung mit 99%iger Sicherheit genauso ausfallen wie die Erste.

Das du im Moment beim Kraftsport keine Probleme hast, sag ja nichts.
Du hast nichtunerhebliche Vorerkrankungen.
Wenn die Bundeswehr dich nun als SaZ einstellen würde und du dir im Dienst wieder etwas zuziehst, ist die Bundeswehr für dich verantwortlich und muss Heilbehandlungskosten und wenns ganz schlecht läuft sogar Rente aufgrund von WDB zahlen und das Risiko werden sie nicht eingehen.

Was ich nicht verstehe, ist das du zwei Kruzbandschädigungen ohne Behandlung httest.

Metatron79

Zitat von: BulleMölders am 18. Januar 2007, 12:38:05
Wenn die Bundeswehr dich nun als SaZ einstellen würde und du dir im Dienst wieder etwas zuziehst, ist die Bundeswehr für dich verantwortlich und muss Heilbehandlungskosten und wenns ganz schlecht läuft sogar Rente aufgrund von WDB zahlen und das Risiko werden sie nicht eingehen.

Genau. Du wärst u.U. einfach zu teuer! Dieser Traum ist leider geplatzt.


Zitat von: BulleMölders am 18. Januar 2007, 12:38:05
Was ich nicht verstehe, ist das du zwei Kruzbandschädigungen ohne Behandlung httest.

Das kann ich allerdings auch nicht nachvollziehen!!  ???


M
Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten - ich mach mir neue.
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben - und den Mund halten!

LeTank

Hab mal vonner Bekannten gehört, dass Ärzte solche Operationen erst nachm 18. Lebensjahr empfehlen, wegen Wachstumsphase...

Timid

Zitat von: Lippe89 am 18. Januar 2007, 12:04:22un >:(d wollte fragen,ob sichs lohnt nochmal das ergebnis in irgendeiner form anzufechten bzw. wie ich das machen sollte.
wäre echt dankbar für jede hilfe, da ich wirklich gern dienen würde und mich auch fit genug für aga und wehrdienst halte.

Versuch mal, es von der anderen Seite zu sehen:
- Ein Wehrpflichtiger wird gemustert und hat in seinen jungen Jahren schon mehrere gleiche "Schäden" vorzuweisen.
- Diese sind alleine schon recht gravierend, allerdings wurde wenigstens einer davon NICHT behandelt. Er mag zwar ausgeheilt sein, aber es ist fraglich, ob das Kreuzband tatsächlich so gut verheilt ist, dass Folgeschäden ausgeschlossen werden können.
- Würde der Wehrpflichtige bei der Bundeswehr erneut eine solche Verletzung erleiden (was bei ZWEI derartigen Vorschäden wohl nicht nur nicht ausgeschlossen werden kann, sondern auch wesentlich wahrscheinlicher als bei Kandidaten ohne diese Vorgeschichte ist), stände die Bundeswehr in der Pflicht und müsste, wie BulleMölders schon geschrieben hat, wohl für die Behandlung, unter Umständen aber auch für eine lebenslange Rente aufkommen.
- Außerdem ist der Beruf des Soldaten (auch für Wehrdienstleistende) nunmal körperlich fordernd, insofern bestände bei einer Einberufung wohl eine wesentlich höhere Gefahr als beim "Kraftsport".
- Würde dir (auf Grund der höheren Gefährdung) etwas passieren, könnte nicht nur die Bundeswehr für Zahlungen/die Behandlung herangezogen werden, sondern der Wehrpflichtige könnte auch irreparable körperliche Schäden davon tragen. Derjenige hat schon zwei Vorschäden, die anscheinend glücklicherweise abgeheilt sind - aber beim dritten Mal muss er noch lange nicht dieses Glück haben.

Es ist also aus finanziellen Sicht und einer "Fürsorgepflicht" dir gegenüber nicht wirklich vertretbar, wenn du einberufen würdest. Insofern dürfte eine Nachmusterung wenig Aussicht auf Erfolg haben.
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StOPfr

Zitat von: Lippe89 am 18. Januar 2007, 12:04:22
...wäre echt dankbar für jede hilfe, da ich wirklich gern dienen würde und mich auch fit genug für aga und wehrdienst halte.
Das ist sehr löblich, aber einerseits entscheidest Du nicht selbst ob Du fit genug bist für AGA und Wehrdienst und andererseits liest sich Deine Schilderung so, als wäre es sogar in Deinem gesundheitlichen Interesse, wenn das nichts würde...sorry.
Die von Timid aufgeführten Gründe sprechen eine deutliche Sprache. Du solltest die Entscheidung akzeptieren.   
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Lippe89

Naja gut,stimmt schon was ihr sagt :(   die fehlende nachbehandlung ist darauf zurückzuführen,dass damals die klinik in der ich eine ct hatte (kurz nach dem 1.riss) eine fehldiagnose gestellt hatte und es deshalb auch nicht bzw. falsch behandelt wurde. also ist es erst ein jahr später festgestellt worden und dort wurde mir gesagt, dass die op -nachdem das kreuzband net von allein wieder zusammenwachsen konnte- nur mit 18 oder 19 jahren gemacht werden kann.
naja...aus der traum, soldat zu werden :(((
aber trotzdem schönen dank für die ratschläge.hab mir wahrscheinlich dadurch viel unnütze mühe ersparen können.