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Kleine Frage !

Begonnen von jannes, 25. Januar 2007, 20:05:22

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jannes

hallöchen !

ok eine kurze frage :)

wurde tauglich gemustert, was genau weiss ich garnicht, aber tauglich steht soweit ich weiss für T2 ? naja unwichtig ! auf jeden fall sieht es so aus das ich die Tage zum Eignungstest antreten muss. Da ich momentan noch nicht  zu 100% weiss ob es mit meiner Ausbildungstelle klappt ... (was eventuell 1-2 monate dauert bis ich es weiss) würden mich 2. sachen sehr sehr interessen. ich hoffe ihr könnt mir helfen....
1. Wann bekomme ich den Einberufungsbescheid nach dem Eignungstest ?
2. kann ich immernoch ein kdv schreiben fertig machen wenn ich den Einberufungsbescheid schon bekommen habe?

gruss

Dennis812

Moment,

du schreibst von einem Einstellungstest? Bist also in ein ZnwG oder gar zur OPZ geladen? Solltest du dort bestehen malen die Mühlen der Verwaltung - aber da du eingeplant werden würdest, wüsstest du "wann".

Eigentlich falsches Forum - aber ich bin heute nett - ja, du hast immer das Recht den Wehrdienst aus Gewissensgründen zu verweigern/zu beenden - soll der Legende nach sogar Berufssoldaten geben, die das gemacht haben.
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jannes

erstmal sorry für den post im falschen forum  ;) ;D

also ich kann das ja mal ein wenig genauer schildern...
ich habe nachdem ich ganz normal gemustert worden bin ein KDV schreiben fertig gemacht... zurück kam ein nettes briefchen in dem stand das meine Beweggründe ja wohl nicht ausreichen würden u.s.w und im allgemeinen es auch zu wenig war! darauf hin hab ich das ganze nochmal ausführlicher gemacht ... über 3 seiten... ich bin auch ne ehrliche haut und hab da nix abgeschrieben aus dem net oder so auf jeden fall sollten diese 3 seiten beweggründe dicke ausreichen, was sie aber nicht taten ! also kam halt wieder ein schreiben das es nicht reichen würde ! das einzigste was danach noch kam war halt das schreiben , heute bekommen : eignung und feststellung.. da muss ich nächste woche hin !

ist es denn möglich jetzt noch ein verweigerungsschreiben abzuschicken?

StOPfr

Zitat von: jannes am 25. Januar 2007, 20:23:35
...darauf hin hab ich das ganze nochmal ausführlicher gemacht ... über 3 seiten... ich bin auch ne ehrliche haut und hab da nix abgeschrieben aus dem net oder so auf jeden fall sollten diese 3 seiten beweggründe dicke ausreichen, was sie aber nicht taten ! also kam halt wieder ein schreiben das es nicht reichen würde

Das ist in der Tat selten dass so genau hingeschaut wird. Eigentlich beklagen wir hier im Forum immer den laschen Umgang mit Gewissensgründen; was hast Du denn da alles reingeschrieben, dass es nicht einmal in zwei Anläufen reichte?

Ansonsten gilt der Hinweis von Dennis812 (2. Absatz) mit Betonung des Wörtchens "...immer..."
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schlammtreiber

Zitat von: StOPfr am 25. Januar 2007, 21:43:48
was hast Du denn da alles reingeschrieben, dass es nicht einmal in zwei Anläufen reichte?

Die Sache ist, daß er offenbar das richtige Wörtchen nicht reingeschrieben hat. Dann ist egal, ob drumherum 3 oder 12 Seiten stehen - reicht nicht.
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jannes

wie lange dauert es bis man bescheid kriegt wann man einberufen wird ? also nach dem eignungs und feststellungstest ?

gruss

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