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Praktischen Teil der Fachhochschulreife bei der Bundeswehr? Oder Ausbildung?

Begonnen von Huspi, 04. Februar 2007, 17:37:56

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Huspi

Hallo!
Ich besuche zur Zeit die 12. Klasse eines beruflichen Gymnasiums (Fachrichtung Datenverarbeitung).
Nun wollte ich die Schule nach der 12. Klasse verlassen und so den schulischen Teil der Fachhochschulreife ("Fachabitur") erwerben.
Dazu erstmal ein Auszug vom Kultusministerium:

ZitatWenn Sie eine ausreichende berufliche Tätigkeit nachgewiesen haben, wird Ihnen die Fachhochschulreife
zuerkannt. Das endgültige Zeugnis der Fachhochschulreife stellt Ihnen Ihre Schule aus.
Der Nachweis einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit kann erbracht werden durch
...
Auf Berufs- oder Praktikantentätigkeit sind der abgeleistete Wehr- und Zivildienst bis zu sechs Monaten, der mehr als zweijährige freiwillige Wehrdienst bis zu zwölf Monaten anzurechnen.

Diese 12 Monate brauche ich insgesammt um den praktischen Teil der Fachhochschulreife zu erwerben.

Da es nach meinen Informationen keinen SaZ 2 mehr gibt wollte ich also meinen Wehrdienst freiwillig auf 2 Jahre verlängern.
Das geht jedoch nicht weil man maximal auf 23 Monate kommen kann...
Wofür ist diese mindestens 2 Jahre Klausel dann überhaupt gut?
Kann ich irgendwie genau 2 Jahre bei der Bundwehr verbringen?

Und als Alternative habe ich mir überlegt dann SaZ 4 zu machen und dabei eine Ausbildung (Kommunikationselektroniker / -in (Informationstechnik)) zu machen.
Ist dies so ohne weiteres Möglich?
Welche Vorraussetzungen müsste ich dafür erfüllen?
Reicht es bei einer Ausbildung sich 4 Jahre zu verpflichten oder müssen es mehr sein?
Es geht mir darum das ich die Zeit nicht absitzen will sondern möglichst sinnvoll nutzen.
Beim Kreiswehrersatzamt wurde mir zu den meisten Dingen nur gesagt das man das so jetzt auch nicht wüsste...

Ich bin für jede Hilfe dankbar ;)

Timid

Zitat von: Huspi am 04. Februar 2007, 17:37:56Da es nach meinen Informationen keinen SaZ 2 mehr gibt wollte ich also meinen Wehrdienst freiwillig auf 2 Jahre verlängern.

Den SAZ 2 gibt es noch, allerdings nur im Rahmen der Reserveoffizierlaufbahn. Ansonsten sind es mindestens 4 Jahre Dienstzeit.

ZitatWofür ist diese mindestens 2 Jahre Klausel dann überhaupt gut?

Da es in dem Zitat als "freiwilliger Wehrdienst" bezeichnet wird, und auch Zeit- oder Berufssoldaten eine Art von Wehrdienst ableisten, wird es sich dabei um genau diese handeln. Also: Bei GWDL und FWDL sind maximal (!) 6 Monate anrechenbar, bei Zeit- oder Berufssoldaten maximal 12.

ZitatIst dies so ohne weiteres Möglich?
Welche Vorraussetzungen müsste ich dafür erfüllen?
Reicht es bei einer Ausbildung sich 4 Jahre zu verpflichten oder müssen es mehr sein?

Wenn mich nicht alles täuscht, gibt es "richtige" Ausbildungen innerhalb der Dienstzeit nur für Unteroffiziere und Feldwebel. Diese müssen sich dafür allerdings für wenigstens 8 Jahre verpflichten. In der Laufbahn der Mannschaften sind auch (wie bei den Unteroffizieren) nur 4 Jahre möglich, allerdings ohne Ausbildung. Dafür müsste es im Rahmen des Berufsförderungsdienstes anschließend die Möglichkeit geben, etwas in Richtung "Lehre" zu absolvieren - inwiefern das allerdings wirklich äquivalent zur Ausbildung ist, weiss ich nicht.

ZitatBeim Kreiswehrersatzamt wurde mir zu den meisten Dingen nur gesagt das man das so jetzt auch nicht wüsste...

Dann würde ich denen dort nahelegen, doch mal ihren Job zu tun und dich zu beraten ;) Und wenn sie es nicht wissen, wäre das die ideale Gelegenheit, genau das zu ändern, und sich in die Materie einzulesen ...
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Huspi

Danke!
Das ist so ziemlich die erste brauchbare Auskunft die ich erhalte :P
Aber kann ich denn überhaupt Reserveoffizier werden ohne Fachhochschulreife bzw. Abitur?
Bei steht http://www.reserveoffizier-bundeswehr.de/01DB040100000001/CurrentBaseLink/W269GAVL432INFODE nur:
ZitatDie Ausbildung zum Reserveoffizier können Sie vollständig im Wehrdienst als Soldatin bzw. Soldat auf Zeit mit einer Verpflichtungszeit von zwei Jahren, als FWDL mit mindestens 22-monatiger Wehrdienstzeit oder in Wehrübungen absolvieren.
Aber nichts von Vorraussetzungen etc.

Andi

Zitat von: Huspi am 04. Februar 2007, 17:37:56
Auf Berufs- oder Praktikantentätigkeit sind der abgeleistete Wehr- und Zivildienst bis zu sechs Monaten, der mehr als zweijährige freiwillige Wehrdienst bis zu zwölf Monaten anzurechnen.

Zitat von: Huspi am 04. Februar 2007, 17:37:56
Kann ich irgendwie genau 2 Jahre bei der Bundwehr verbringen?

Das würde dir nichts bringen, denn wie in deinem Zitat klar wird bräuchtest du mindestens eine Wehrdienstzeit von zwei Jahren und einem Tag.

ZitatUnd als Alternative habe ich mir überlegt dann SaZ 4 zu machen und dabei eine Ausbildung (Kommunikationselektroniker / -in (Informationstechnik)) zu machen.
Ist dies so ohne weiteres Möglich?

Nein, um eine Berufsausbildung bei der Bundeswehr zu machen muss man mindestens SaZ 8 in der Laufbahn der Unteroffiziere des Fachdienstes sein.

Gruß Andi
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Huspi

Also würde mir der Reserveoffizier auch nichts bringen?  >:(
Weil das wären ja genau 2 Jahre oder liege ich da falsch?

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