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Wehrdienst trotz Krankheit

Begonnen von jäger91, 19. Februar 2007, 20:06:28

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jäger91

Hallo! Ich würde gerne zur Bundeswehr (in 4-5 Jahren ist es so weit) aber ich weis nicht ob ich angenommen werde denn ich habe (hatte) Epilepsie. Meine Frage : Weis jemand ob ich trotzdem genommen werde????? ???

Metatron79

Ich denke, dass wird dir hier keiner beantworten können. So etwas entscheidet der Musterungsarzt.


M
Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten - ich mach mir neue.
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben - und den Mund halten!

abie.gail

....und bis es so weit ist dauert es ja noch a weilchen (4-5 jahre).... ::)

lg abie
Lieber FotoGRAF
als gar kein Adelstitel!

Flexscan

Zitat von: jäger91 am 19. Februar 2007, 20:06:28
[...]aber ich weis nicht ob ich angenommen werde denn ich habe (hatte) Epilepsie. Meine Frage : Weis jemand ob ich trotzdem genommen werde????? ???

ausm Bauch heraus mit meinen laienhaften Kenntnissen da ich kein Arzt bin NEIN.

Wenn ich mih recht entsinne ist Epilepsie ein Ausmusterungsgrund.

Mögen man mich bitte korrigieren  :) ;)

MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Helft mit, dass es so bleibt.

StOPfr

Wir hatten hier kürzlich eine ähnliche Fragestellung, allerdings "nur" zu einem Epilepsieverdacht. Hattest Du Epileptische Anfälle und bist Du deswegen in fortlaufender ärztlicher Behandlung? Dann kannst Du die Bw - auch im Interesse Deiner Gesundheit - vergessen.

Wie ist das mit dem habe/hatte in Deinem Statement? Bedeutet es einmaliges Auftreten oder gar ärztlich festgestellte Heilung? Dann könnte es eine Chance geben. Wenn Du erst in vier oder fünf Jahren vor dem Musterungsarzt stehst, ist der dann dokumentierte Verlauf wichtig und nicht etwa die heutigen Befindlichkeiten.
Mach Dir mal jetzt noch keinen Stress.   
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jäger91

Also der Arzt hat die Heilung bei mir Festgestellt, also in der Untersuchung ist nichts mehr vorgekommen.

StOPfr

Na gut, sehr erfreulich für Dich  :). Wenn es dann einmal so weit ist, musst Du das trotzdem angeben, kannst aber u.U. damit rechnen, bei der Musterungsuntersuchung durchgewinkt zu werden.
Einen knappen ärztlichen Bericht dazu solltest Du trotzdem vorlegen können.
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