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Einberufung denkbar ungünstig.

Begonnen von Student, 23. Februar 2007, 14:21:55

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Student

Hallo, ich habe heut in meine Briefkasten geschaut udn ich traute meinen Augen kaum. Zum 02.04.2007 muss ich meine neun Monate bei der Bundeswehr ableisten. Grundsätzlich bin ich ja dafür, aber nicht zum jetzigen Zeitpunkt. Ich stecke gerade im Studium, hab eine Freundin mit Kind (ist aber nicht meins) um die ich mich auch kümmern muss und nebenbei verwalte ich die Finanzen in einem Verein. Sind das Gründe, um gegen die Einberufung Widerspruch einzulegen? Ich hab extra den Wunsch geäußert, vor Studienbeginn gezogen zu werden. Auch der nette, bisweilen etwas oberflächliche Herr auf dem Kreiswehrersatzamt äußerte sich mir gegenüber so, dass Einberufungen während der Studienzeit zwar möglich, aber dennoch sehr unwahrscheinlich seien. Ich weiß garnicht wie das jetzt funktionieren soll wenn ich eingezogen werde. Es beginnt gerade die vorlesungsfreie Zeit und ich habe bis zum Sommersemesterbeginn am 01.04.2007 keine Möglichkeit, das Finanzressort in unserem Verein einem anderen Mitglied zu übertragen, zumal ich gerade vorige Woche erst das Konto auf meinen Namen hab umändern lassen und eine 3-monatige Frist besteht, um dass Konto umzuschreiben. Ich wäre für eine Antwort, ob das triftige Gründe gegen eine Einberufung sind, sehr dankbar!

Andi

#1
Wenn du schon 1/3 deines Studiums hinter dir hast wäre es eine "förderungswürdige Ausbildung" wegen der du zurückgestellt werden könntst, alle anderen von dir genannten Tatsachen sind leider keine Gründe dafür die Einberufung rückgängig zu machen - es sei denn du heiratest noch.
Was du aber eventuell noch einleiten könntest wäre ein Splitten des Wehrdienstes in einen sechsmonatigen und einen dreimonatigen Block, so dass du nur ein Semester verpassen würdest.

Gruß Andi
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Betsy

Warum gilt weniger als 2/3 als förderungsunwürdig?

Student

Na Klasse. So hab ich mir das vorgestellt. Leider sind noch nicht 2/3 des Studiums rum. Mal schaun, wenn ich wirklich muss, dann gleich die 9 Monate am Stück. Das ist echt toll für mich, in den neun Monaten vergess ich eh wieder die Hälfte vom erlernten Stoff und freu mich dann, dass ich meine Kondition über 9 Monate grundlegend verbessern konnte. Auf jeden Fall werde ich erstmal einen Widerspruch einlegen, wenns nichts nutzt hab halt Pech gehabt, ansonsten würde ich mich schon freuen bis zum Vordiplom ohne Unterbrechung studieren zu können.

Andi

Entschuldigung, musste gerade selber noch einmal nachschlagen. Es sind nicht zwei Drittel, sondern ein Drittel der Mindeststudienzeit (nicht Regelstudienzeit), um ein Studium zu einer "weitgehend geförderten Ausbildung" (und auch hier noch mal entschuldigung - die "förderungswürdige" wäre dann BaföG gewesen ;) ) nach §12 WPflG zu machen.

Wenn du dieses eine Drittel der Mindeststudienzeit also bereits hinter dir hast einen Widerspruch mit der entsprechenden begründung verfassen und abschicken (Einschreiben mit Rückschein empfiehlt sich ;) ).

Gruß Andi
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Timid

Zitat von: Andi am 23. Februar 2007, 14:55:13sondern ein Drittel der Mindeststudienzeit (nicht Regelstudienzeit)

Wo, bitte, ist denn da der Unterschied? ??? Die Regelstudienzeit gibt doch eben normalerweise an, wie viele Semester ein Student mindestens benötigt, um sein Studium zu beenden - also die mindest nötige Studienzeit. Oder nicht?
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Betsy

hm... So rein von den Worten her könnte der unterschied so ausschauen: In der Regel brauchen viele Studis länger als die mindeststudienzeit weil sie mal wg Krankheit oder so ein Semester Pause haben, die Regelstudienzeit wäre also der Durchschnitt.

Timid

Zitat von: Betsy am 23. Februar 2007, 15:05:18hm... So rein von den Worten her könnte der unterschied so ausschauen: In der Regel brauchen viele Studis länger als die mindeststudienzeit weil sie mal wg Krankheit oder so ein Semester Pause haben, die Regelstudienzeit wäre also der Durchschnitt.

Schon der Begriff "Regelstudienzeit" legt etwas anderes nahe - nämlich, dass es sich um die Zeit handelt, die ein Student in der Regel nur benötigt, um sein Studium abzuschließen. Alles andere (mehr oder weniger Semester bedingt durch was-auch-immer) wären die Ausnahme dieser Regel.

Beispielsweise gab es in NRW ab 2004 die Regelung, dass jeder Student, der mehr als die 1,5-fache Regelstudienzeit für sein Studium (die bei Uni-Diplomstudiengängen etwa 9 bis 10 Semester beträgt) benötigt, Studiengebühren zu zahlen hatte.
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Betsy

Hätt ja sein können. Ich leite von dem Wort ab wieviele Semester in der Regel benötigt werden.

schlammtreiber

Also zumindest in meiner Prüfungsordnung gibt es ausdrückliche Regelungen, daß der Student (wenn er die Scheine beisammen hat) auch zu früheren Terminen Vordiplom- bzw Diplomprüfung ablegen kann und damit sein Studium schneller abschließt als die regelstudienzeit vorsieht.
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StOPfr

Zitat von: Student am 23. Februar 2007, 14:21:55
...ich habe bis zum Sommersemesterbeginn am 01.04.2007 keine Möglichkeit, das Finanzressort in unserem Verein einem anderen Mitglied zu übertragen, zumal ich gerade vorige Woche erst das Konto auf meinen Namen hab umändern lassen und eine 3-monatige Frist besteht, um dass Konto umzuschreiben.
Das halte ich für völlig undenkbar und ich würde es mir von meiner Bank auch nicht vorschreiben lassen, wann ich ein Konto auf wen auch immer überschreiben lasse. Das sollte erst recht für ein Vereinskonto gelten: Über den formal korrekten Zugriff darauf entscheiden Beschlüsse von Mitgliederversammlung oder Vorstand des Vereins und deren Bekanntgabe an die Bank. Diese hat einen neuen Bevollmächtigten unverzüglich zu akzeptieren und ihre Kontounterlagen entsprechend zu ändern.
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Student

Na ich werd mich jetzt drum kümmern. Um die Einberufung werd ich wohl kaum herumkommen. Am meisten graust es mir vor dem erneuten Beginn meines Studiums. Jeder, den ich kenne und der während seiner Studienzeit gezogen wurde, hatte im Endeffekt wieder alles vergessen und größte Mühe den erabeiteten Semesterstoff zu verinnerlichen. Tolle Sache, die Wehrpflicht, aber wird bestimmt auch ne geniale Zeit, hoffe ich...

Timid

Aus eigener Erfahrung: Man muss bei etlichen Vorlesungen nicht einmal anwesend sein, um sowohl die Prüfung zu bestehen, als auch eine gute Note zu bekommen ;)  Sprich: Sieh zu, dass du dir die Skripte/Mitschriften der Vorlesungen organisierst, dann musst du trotz Unterbrechung nicht "neu beginnen", sondern nur eventuell die Klausuren nachholen.

Zitat von: Student am 23. Februar 2007, 22:40:49Jeder, den ich kenne und der während seiner Studienzeit gezogen wurde, hatte im Endeffekt wieder alles vergessen und größte Mühe den erabeiteten Semesterstoff zu verinnerlichen.

Das könnte dann vielleicht auch daran liegen, dass die Leute die 9 Monate nicht sinnvoll genutzt haben ... Denn nach der AGA hat man i.A. ab 16:30 Dienstschluss und kann die Zeit beispielsweise für Lernen nutzen.
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Betsy

Du könntest doch auch wenn dir ein ununterbrochenes Studium so wirklich wichtig ist dich nicht exmatrikulieren, deinen Wehrdienst machen und nebenbei auf die Prüfungen oder zumindest ein Teil davon lernen und die dann mitschreiben, wird zwar nicht ganz leicht die Zeit aber machs doch. Dann bist du wenigstens teilweise aktiv, die meisten Skripte gibts auch im Internet, ein paar Prüfungen hast du hinter dir, deine 9 Monate sind sinnvoll genützt...

Ich würds machen!!

Ex-Einplaner

Guten Tag,

ich war mehrere Jahre als Einplaner in einem KWEA tätig.
Aus privaten Gründen, bin ich seit drei Jahren nicht mehr im öffentl. Dienst.

Ich kann hier dem Studenten nur wenig Hoffnung machen, denn formal gesehen, spricht wenig dafür, dass eine Anfechtung des Einberufungsbescheides Erfolg hat.