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Verdienst

Begonnen von DieAlex, 08. März 2007, 15:11:20

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DieAlex

Hallo.

Ich habe da mal so eine Frage, mein Freund(Soldat) und ich erwarten Nachwuchs und wir wollten eigentlich noch mit dem heiraten warten nun haben wir allerdings gehört das es besser wäre wenn wir vor der Geburt unseres Kindes, heiraten würden, wegen seines Verdienstes der dann gut erhöt werden soll. Stimmt das oder bleibt der eher gleich. Und wo bekommt man Auskünfte mit denen man auch was anfangen kann :) ? ? ? Würde mich über Antworten/Tipps/Auskünfte sehr freuen!!!

Mariner

Hallo,

also wenn du Verheiratet bist, ändert sich die Steuerklasse. Da heist weniger Steuerabzüge. Im öffentl. Dienst ( müsste bei der BW so sein.) gibt es für ein Kind den ehem. genannten Sozialzuschlag ( heute Besitzstand Kinder ) von zur Zeit 95,68 Euro pro Kind. Sogesehen wird der Lohn höher und die Ausgaben auch ;)

Gruß Mariner

Onkel Tom

Na Mariner,

bevor ich so los schiesse, würde ich erstmal den Status (SaZ oder GWDL/FWDL) des Freundes abfragen. Könnte eventuell viel Verwirrung ersparen!

Onkel Tom

Mariner

#3
Hallo,

Die Antwort bezog sich auf SAZ/ Berufssoldat zb. Wenn du weist wie es bei GWDL/FWDL ist, schreibs dazu und wir habens :) Verwirrung beendet *G*

Gruß Mario

madu

Zitat von: Mariner am 08. März 2007, 17:35:42
Hallo,
also wenn du Verheiratet bist, ändert sich die Steuerklasse. Da heist weniger Steuerabzüge.

Falsch! Die Steuerklasse ändert sich schon, aber die Steuerklassen I (Ledige) und IV (Verheiratete) sind im Steuerabzug identisch. Es bestünde noch die Möglichkeit, die Steuerklassen III und V zu wählen, was aber nur Sinn macht, wenn der Verdienst der beiden weit auseinander liegt. Am Jahresende könnte sicherlich eine Ersparnis herauskommen. Aber dafür bräuchte man jetzt schon die berühmte Kristallkugel. Das ist dann auf die Schnell zu kompliziert und wir haben viel zu wenige (gar keine) Informationen.

Gruß Madu
wer heute den kopf in den sand steckt, knirscht morgen mit den zähnen

Gräfin

*madu zustimm*
aus den paar dürftigen informationen jetzt was rauszuholen, is ne schwere kunst. vermutungen bestimmen daher und die helfen dir ja auch nicht weiter. @DieAlex
steuerklassen und die dadurch eventuell erbrachten ersparnisse am jahresende hängen von ein paar mehr faktoren ab. da spielt nicht nur sein, sondern auch dein lohn ne rolle usw. usf.
...und letztlich holte er gar eine schwarze Nachthexe ins Team, die ebenso mächtig war wie der Feind aber von schönem Angesicht und gutem Herzen.

Brina

...und den Kinderfreibetrag, sowie Ortszuschlag erhällt dein Freund auch wenn ihr nicht verheiratet seid.

lg Brina
....und tschüß!!!!!

Mariner

Hallo,

sofern sie nicht auch im öffentl. Dienst tätig ist. Den Sozialzuschlag erhält immer nur einer. Sollte man nicht verheiratet sein und beide im öffentl. Dienst erhält ihn somit die Mutter des Kindes.


Gruß Mariner

DieAlex

Hallo...
Danke für eure Antworten.....
Ok ich habe gemerkt das ihr noch nen paar mehr infos bräuchtet   :)
Em dazu muss ich sagen ich bin nicht bei der Bundeswehr beschäftigt und deswegen habe ich auch absolut keine Ahnung was "GWDL/FWDL" bedeutet   :) könntet ihr mir das evtl übersetzten....    ;)
Also infos: er ist SaZ, und ich bin Zeitarbeiterin und verdiene unter 7Euro die Std. das ist verdammt wenig, unsere Löhne klaffen sehr weit auseinander. Und demnächst bin ich Arbeitslos da man mir den Vertrag auf ende April verkürzt bevor ich wusste das ich schwanger bin. Haben versucht dagegen anzugehen aber das hat nichts gebracht der Anwalt konnte nichts machen und nun haben wir den Salat aber was hilft das meckern bringt eh nichts..... :)
OK wenn noch infos benötigt werden, immer men schreiben :)
Freu mich auf eure Antworten! Gruß dieAlex

DieAlex

Achso den Ortszuschlag bekommt er auch nicht. Wir sind von Ahlen nach Bad Salzuflen gezogen da das Panzer Granadier Battallion 192 durch die Sanis aus Hamm ersetzt wurde und er nach Augustdorf versetzt wurde.

Brina

Hallo Alex

Das hört sich ja echt beschißen an mit dem Vertrag, grade da du ja nicht wußtest das du schwanger bist, anders wäre es ja gelaufen hättest du das gewußt, dann hätte man dir nicht den Vertrag kürzen können. Wundert mich aber das der Anwalt da nicht mal mehr was machen konnte. Auf jeden Fall bekommt dann dein Freund diesen Kinderfreibetrag. Du erhälst dann ja Kindergeld zusätzlich und das Elterngeld. Dieses Eltergeld richtet sich nach deinem Verdienst und da du ja wie du schreibst, bals arbeitslos wirst, wird das das Minimum sein, sprich 300 Euro. Da ihr nicht verheiratet seit, wirst du auch der Kindergeld berechtigte werden.

Wenn du noch weitere Fragen hast, schreib drauf los

lg Brina
....und tschüß!!!!!

madu

Zitat von: Brina am 13. März 2007, 17:07:21
Auf jeden Fall bekommt dann dein Freund diesen Kinderfreibetrag.

Der wirkt sich aber auch nur beim SolZ aus.

Also nur wegen des Geldes heiraten um dann die Steuerklassen zu wechseln, am Jahresende wieder zusammen geschmissen äh veranlagt zu werden, und dann (wenn es ganz dumm kommt) doch noch nachzuzahlen, halte ich für sehr bedenklich. Auch wenn deine Lage sicherlich nicht besonders schön ist, und auch das Geld knapp.

Mal ne Frage nebenbei: Wird das Elterngeld eigentlich vom Netto oder vom Brutto berechnet...?

wer heute den kopf in den sand steckt, knirscht morgen mit den zähnen

Brina

Ach echt? Ich war der Meinung das auf der Abrechnung KindFr.-OT extra als Anrechnungsgrundlagesteht, kann mich aber auch irren. 

Das Eltergeld beträgt 67% des Nettoeinkommens und wird mit einer Maximalgrenze von 1800 Euro im Monat ausgezahlt und minimal wie gesagt 300 Euro, sowie das Erziehungsgeld vorher

Liebe Grüße Brina
....und tschüß!!!!!

Gräfin

bevor ich hier gefährliches halbwissen verbreite, auch von mir ne frage.
wie siehts eigentlich mit dem elterngeld im öffentlichen dienst aus. ich weiß, dass es beim kindergeld diese "öffentliche-dienst-regelung" gibt bzw. gab. kann mir da einer genaueres sagen? gibs diesen "öffentlichen-dienst-zuschlag" noch?
...und letztlich holte er gar eine schwarze Nachthexe ins Team, die ebenso mächtig war wie der Feind aber von schönem Angesicht und gutem Herzen.

schlammtreiber

Zitat von: DieAlex am 13. März 2007, 16:55:48
absolut keine Ahnung was "GWDL/FWDL" bedeutet   :) könntet ihr mir das evtl übersetzten....    ;)

GWDL = Grundwehrdienst Leistender, also die Wehrpflichtigen die ihre 9 Monate machen

FWDL = Freiwillig Wehrdienst Leistender, also Wehrpflichtige die an ihre 9 Monate freiwillig noch ein paar Monate dranhängen, ohne jedoch SaZ zu werden.

Zitatich bin Zeitarbeiterin und verdiene unter 7Euro die Std. das ist verdammt wenig, 

Allerdings, das ist nicht viel  :(





Wünsche noch eine gute (und nich ganz so anstrengende) Tragzeit  ;)
Semper Communis
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